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Flüchtlingsfonds / EU-SOLID-Fonds

Gemeinschaftsmaßnahmen

Auf Initiative der Europäischen Kommission können bis zu 4 % der verfügbaren Fondsmittel zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Maßnahmen oder von Maßnahmen im Interesse der gesamten Gemeinschaft (Gemeinschaftsmaßnahmen) verwendet werden.
Förderfähig sind Gemeinschaftsmaßnahmen, die insbesondere abzielen auf:

  • Unterstützung bei der Einrichtung von grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen und von Pilotprojekten auf der Grundlage von grenzüberschreitenden Partnerschaften von mindestens zwei Mitgliedstaaten
  • Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Unterstützung von Studien sowie Verbreitung und Austausch von Informationen über bewährte Praktiken, Einsatz modernster Technologie
  • Förderung von Pilotprojekten, einschließlich innovativer Projekte und Untersuchungen zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit
  • Angebot an struktureller Unterstützung für Netze, die Nichtregierungsorganisationen, die Flüchtlingen und AsylwerberInnen beistehen, miteinander verbinden und in mindestens zehn Mitgliedstaaten bestehen, mit der der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken erleichtert werden soll
  • Unterstützungsleistungen für Mitgliedstaaten im Falle ordnungsgemäß begründeter Notlagen, die dringende Maßnahmen erfordern

Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich.

Projektaufrufe der Europäischen Kommission:

  • Projektaufruf 2011: Einreichfrist am 14.10.2011 abgelaufen
  • Projektaufruf 2010: Einreichfrist am 14.12.2010 abgelaufen
  • Projektaufruf 2009: Einreichfrist am 18.12.2009 abgelaufen
  • Projektaufruf 2008: Einreichfrist am 23.4.2009 abgelaufen

 

Für mehr Information: Webseite der Europäischen Kommission zum Europäischen Flüchtlingsfonds.  Externer Link

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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