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"Außengrenzenfonds / EU-SOLID-Fonds"

Mit Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Mai 2007 (Nr. 574/2007/EG) wurde der Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013 errichtet.
Die Gesamtdotierung des Außengrenzenfonds beträgt 1.820 Millionen Euro.

Mittelzuweisungen für Österreich

  • Jahr 2007: 1.916.873,21 Euro
  • Jahr 2008: 1.242.413,27 Euro
  • Jahr 2009: 1.286.042,00 Euro
  • Jahr 2010:  1.753.755,00 Euro (vorläufige Mittelzuweisung)

Schätzungen der Europäischen Kommission für den österreichischen Anteil aus den Gesamtmitteln des Fonds für die weiteren Programmjahre:

  • Jahr 2011: 1.924.000,- Euro
  • Jahr 2012: 2.744.000,- Euro
  • Jahr 2013: 3.863.000,- Euro

Ziele

  • Effiziente Organisation der Kontroll- und Überwachungsaufgaben an den Außengrenzen (z.B. Umsetzung von Empfehlungen, operativen Normen und bewährten Praktiken, die auf eine operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzkontrolle zurückgehen; Entwicklung und Anwendung von Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachungssysteme zwischen den Grenzübergangsstellen; Einführung eines Systems zur Sammlung statistischer und administrativer Daten über die Kategorien der Reisenden; Verbesserung der Kapazität und der Qualifikation der GrenzschutzbeamtInnen, Verbesserung des Informationsaustausches etc)
  • Effiziente Steuerung der Verkehrsströme von Personen an den Außengrenzen, damit ein hohes Maß an Schutz an den Außengrenzen und ein reibungsloses Überschreiten der Außengrenzen möglich ist (z.B. Entwicklung neuer Arbeitsmethoden, logistischer Maßnahmen und neuer Technologien zur Intensivierung systematischer Personenkontrollen; Verbesserung des Informationsaustausches und Verbesserung der Ausbildung in Bezug auf gefälschte oder falsche Reisedokumente; Förderung einer effizienten Echtzeit-Abfrage von Daten an Grenzübergangsstellen durch Einsatz von IT-Großsystemen etc)
  • Einheitliche Anwendung der Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts über das Überschreiten der Außengrenzen (z.B. einheitliche Aus- und Fortbildung der GrenzschutzbeamtInnen; Austausch / Entsendung von GrenzschutzbeamtInnen zwischen den Mitgliedsstaaten; Anwendung derselben Verfahren bei der Ausstellung von Visa; Einsatz kompatibler modernster Technologien an allen Abschnitten der Außengrenzen etc)
  • Verbesserung der Verwaltung von Maßnahmen der Konsularstellen in Bezug auf die Verkehrsströme von Drittstaatsangehörigen (z.B. Verstärkung der operativen Kapazität des Netzes von VerbindungsbeamtInnen für Einwanderungsfragen; Förderung von Qualitätsmanagement in Bezug auf das Visumantragsverfahren; Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Steigerung der Kapazität von Konsularstellen; Förderung gemeinsamer Untersuchungsmethoden, einheitlicher Verwaltungsverfahren und Visumentscheidungen der Konsularstellen eines Mitgliedstaates; Förderung einer systematischen Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten verschiedener Mitgliedstaaten etc)

Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten sind beispielsweise

  • Grenzinfrastrukturen und zugehörige Gebäude wie Grenzstationen, Landeplätze für Helikopter etc
  • Infrastrukturen, Gebäude und Systeme für die Überwachung zwischen Grenzübergangsstellen
  • Betriebsausrüstung wie Sensoren, Videoüberwachung, Instrumente zur Überprüfung von Dokumenten, Detektoren
  • IKT-Systeme
  • Programme zur Entsendung und zum Austausch von Bediensteten wie Grenzschutz-, Einwanderungs- und KonsularbeamtInnen
  • Aus- und Fortbildung der Bediensteten der zuständigen Behörden, einschließlich Sprachausbildung
  • Investitionen für Entwicklung, Erprobung und Einsatz modernster Technologien
  • Studien und Pilotprojekte zur Umsetzung der Empfehlungen, operativen Normen und bewährten Praktiken, die auf die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzkontrolle zurückgehen
  • Studien und Pilotprojekte zur Förderung von Innovation und Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Praktiken von Konsularstellen

Zeitplan

  • Das Mehrjahresprogramm und die Jahresprogramme 2007, 2008 und 2009 wurden von der Europäischen Kommission genehmigt.
  • Es sind keine Projektaufrufe des BM.I geplant. Die geplanten Maßnahmen werden von öffentlicher Seite durchgeführt werden

Ansprechstelle für den Außengrenzenfonds

BM.I, Referat II/3/d
E-Mail: BMI-II-3-d@bmi.gv.at
Telefon (Sekretariat): +43-(0)1-53126-3519

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BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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