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Außengrenzenfonds / EU-SOLID-Fonds

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Mehrjahresprogramm

Das Dokument zum Mehrjahresprogramm kann im Downloadbereich abgerufen werden.

Grundlage für das von den Mitgliedstaaten zu erarbeitende Mehrjahresprogramm bilden die von der Europäischen Kommission vorgegebenen strategischen Leitlinien. Die strategischen Leitlinien enthalten inhaltliche Prioritäten, die von den Mitgliedstaaten bei der Programmplanung berücksichtigt werden müssen.

Prioritäten der strategischen Leitlinien

Von den fünf nachfolgend genannten Prioritäten, die in den strategischen Leitlinien enthalten sind, müssen mindestens drei bei der Erstellung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt werden. Projekte sind grundsätzlich bis zu 50% aus EU Mitteln förderbar. Fallen Projekte unter eine „spezifische Priorität“ ist eine Finanzierung bis 75% möglich. Anm.: Die nachfolgende Zusammenfassung fokussiert auf die für Österreich relevanten Inhalte.

1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen
Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen.

Spezifische Prioritäten:
- Aufrüstung von Kommunikationssystemen
- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind
- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit

2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen Grenzschutzsystems
Insbesondere auch Überwachungssysteme zur präzisen Ortung und Identifizierung von Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen.

Spezifische Prioritäten:
- Errichtung eines nationalen Koordinierungszentrums für die mit dem Schutz der Außengrenzen betrauten Behörden
- Errichtung eines zentralen nationalen Überwachungssystems
- Anschaffung von Geräten für Aufklärungs-, Identifizierungs- und Interventionsaufgaben an den Grenzen, sofern auf europäischer Ebene der Bedarf festgestellt worden ist

3. Unterstützung für die Visumerteilung und die Bekämpfung illegaler Einwanderung

Spezifische Prioritäten:
- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten
- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von Dienststellen

4. IT-Systeme in den Bereichen Außengrenzen und Visum

Spezifische Prioritäten:
- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)
- Investitionen für VIS (Visa – Informationssystem)

5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und Visum
Insbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten und Konsularbedienstete. 

Spezifische Prioritäten:
- Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten
- Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell

Jahresprogramme

Das von der Europäischen Kommission genehmigte Mehrjahresprogramm wird in Form von Jahresprogrammen umgesetzt.
Die Mitgliedstaaten legen der Europäischen Kommission bis zum 1. November jedes Jahres den Entwurf des Jahresprogramms für das nächste Jahr vor (Ausnahmen: für das Jahr 2007 bis 1. Dezember 2007 und für das Jahr 2008 bis 1. März 2008), der nach Maßgabe des Mehrjahresprogramms ausgearbeitet wurde und aus Folgendem besteht:

  • allgemeine Modalitäten für die Auswahl der im Rahmen des Jahresprogramms zu finanzierenden Projekte
  • Beschreibung der Maßnahmen, die im Rahmen des Jahresprogramms unterstützt werden sollen
  • vorgeschlagene finanzielle Verteilung des Beitrags des Fonds auf die verschiedenen Maßnahmen des Programms sowie die Angabe des Betrags, der für die Technische Hilfe zur Durchführung des Jahresprogramms beantragt wird
    Technische Hilfe: Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt die zuständige Behörde bei der Verwaltung der Fonds. Für diese Unterstützung erhält der ÖIF einen festgesetzten Betrag aus den Fondsmitteln.

Die Europäische Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresprogramms, ob sie das Jahresprogramm billigen kann. Bis zum 1. März des betreffenden Jahres trifft die Europäische Kommission die Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Jahresprogramms.

Jahresprogramm 2008

1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen

Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen.

keine Maßnahmen/Projekte

Spezifische Prioritäten:

- Aufrüstung von Kommunikationssystemen

- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind

- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit

Projekt: Anschaffung einer FLIR Kamera zur Aufrüstung des für FRONTEX-Einsätze zur Verfügung gestellten Hubschraubers

2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen Grenzschutzsystems

Nicht für Österreich anwendbar (lt. Stellungnahme der Europäischen Kommission)

3. Unterstützung für die Visumerteilung und die Bekämpfung illegaler Einwanderung

keine Maßnahmen/Projekte

spezifische Prioritäten:

- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten

- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von Dienststellen

keine Maßnahmen/Projekte

4. IT-Systeme in den Bereichen Außengrenzen und Visum

keine Maßnahmen/Projekte

spezifische Prioritäten:

- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)

Projekt: Umsetzung SIS II durch:

Anbindung Österreichs an das SIS II bei gleichzeitiger Ablösung des bestehenden SIS 1+ und Durchführung von Tests

- Investiotionen für VIS (Visa - Informationsystem)

keine Maßnahmen/Projekte

5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und Visum

Insbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamte und Grenzschutzbeamtinnen und Konsularbedienstete.

keine Maßnahmen/Projekte

spezifische Prioritäten:

- Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamten und Grenzschutzbeamtinnen

- Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell

keine Maßnahmen/Projekte

Jahresprogramm 2007

1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen
Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen.


keine Maßnahmen/Projekte

Spezifische Prioritäten:
- Aufrüstung von Kommunikationssystemen
- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind
- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit

keine Maßnahmen/Projekte


2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen Grenzschutzsystems
Nicht für Österreich anwendbar (lt. Stellungnahme der Europäischen Kommission)

3. Unterstützung für die Visumerteilung und die Bekämpfung illegaler Einwanderung

Maßnahme 1: Upgrade VISA-Sicherheit an österreichischen Vertretungsbehörden in Shanghai, New Delhi, Moskau und New York zur Verbesserung des Prozederes für die Visa-Antragstellung, für die Prüfung der Anträge und die Ausstellung der Visa. 
  
Maßnahme 2: Beschaffung von technischem Equipment für die Dokumentenberater zur Steigerung der Qualität der Prüfungen von Dokumenten zur Bekämpfung der illegalen Zu- und Einwanderung.

Spezifische Prioritäten:
- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten
- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von Dienststellen
Maßnahme: Gemeinsame Visumantragsstelle
Errichtung eines CAC (Common Visa Application Center) an der Österreichischen Botschaft in Astana, in dem Visa-Anträge für Österreich, Ungarn und Slowenien eingereicht werden können und um eine effiziente, sichere und serviceorientierte Visa-Annahme für diese drei Länder zu ermöglichen.

4. IT-Systeme in den Bereichen Außengrenzen und Visum

Projekt 1: Neuausstattung der österreichischen Konsulate mit Visaarbeitsplätzen
Ausstattung mit modernen, leistungsfähigen Computersystemen für die Visumerteilung

Projekt 2: Integration Lichtbild in Visum

Spezifische Prioritäten:
- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)
Umsetzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) – Neuentwicklung des SIRENE-Workflow-Systems
- Investitionen für VIS (Visa – Informationssystem)

Projekt 1: Umsetzung VIS durch:
Erstellung einer nationalen Schnittstelle zum Zentralsystem und Anbindung und Adaptierung bestehender nationaler Anwendungen

Projekt 2: Umsetzung VIS durch:
Anpassung der nationalen Visa-Software der österreichischen Konsulate an die Erfordernisse des VIS/SIS II


5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und Visum
Insbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamte und Konsularbedienstete.  
 
keine Maßnahmen/Projekte

Spezifische Prioritäten:
- Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten
- Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell

keine Maßnahmen/Projekte

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