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Mehrjahresprogramm
Das Dokument zum Mehrjahresprogramm kann im Downloadbereich abgerufen werden.
Grundlage für das von den Mitgliedstaaten zu erarbeitende Mehrjahresprogramm bilden die von der Europäischen Kommission vorgegebenen strategischen Leitlinien. Die strategischen Leitlinien enthalten inhaltliche Prioritäten, die von den Mitgliedstaaten bei der Programmplanung berücksichtigt werden müssen.
Prioritäten der strategischen Leitlinien
Von den fünf nachfolgend genannten Prioritäten, die in den strategischen Leitlinien enthalten sind, müssen mindestens drei bei der Erstellung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt werden. Projekte sind grundsätzlich bis zu 50% aus EU Mitteln förderbar. Fallen Projekte unter eine „spezifische Priorität“ ist eine Finanzierung bis 75% möglich. Anm.: Die nachfolgende Zusammenfassung fokussiert auf die für Österreich relevanten Inhalte.
1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen. Spezifische Prioritäten:- Aufrüstung von Kommunikationssystemen- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit 2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen GrenzschutzsystemsInsbesondere auch Überwachungssysteme zur präzisen Ortung und Identifizierung von Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen. Spezifische Prioritäten: - Errichtung eines nationalen Koordinierungszentrums für die mit dem Schutz der Außengrenzen betrauten Behörden- Errichtung eines zentralen nationalen Überwachungssystems- Anschaffung von Geräten für Aufklärungs-, Identifizierungs- und Interventionsaufgaben an den Grenzen, sofern auf europäischer Ebene der Bedarf festgestellt worden ist 3. Unterstützung für die Visumerteilung und die Bekämpfung illegaler Einwanderung Spezifische Prioritäten:- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von Dienststellen 4. IT-Systeme in den Bereichen Außengrenzen und Visum Spezifische Prioritäten:- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)- Investitionen für VIS (Visa – Informationssystem) 5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und VisumInsbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten und Konsularbedienstete. Spezifische Prioritäten: - Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten- Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell
1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen.
Spezifische Prioritäten:- Aufrüstung von Kommunikationssystemen- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit
2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen GrenzschutzsystemsInsbesondere auch Überwachungssysteme zur präzisen Ortung und Identifizierung von Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen.
Spezifische Prioritäten: - Errichtung eines nationalen Koordinierungszentrums für die mit dem Schutz der Außengrenzen betrauten Behörden- Errichtung eines zentralen nationalen Überwachungssystems- Anschaffung von Geräten für Aufklärungs-, Identifizierungs- und Interventionsaufgaben an den Grenzen, sofern auf europäischer Ebene der Bedarf festgestellt worden ist
3. Unterstützung für die Visumerteilung und die Bekämpfung illegaler Einwanderung
Spezifische Prioritäten:- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von Dienststellen
4. IT-Systeme in den Bereichen Außengrenzen und Visum
Spezifische Prioritäten:- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)- Investitionen für VIS (Visa – Informationssystem)
5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und VisumInsbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten und Konsularbedienstete.
Spezifische Prioritäten: - Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten- Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell
Jahresprogramme
Das von der Europäischen Kommission genehmigte Mehrjahresprogramm wird in Form von Jahresprogrammen umgesetzt. Die Mitgliedstaaten legen der Europäischen Kommission bis zum 1. November jedes Jahres den Entwurf des Jahresprogramms für das nächste Jahr vor (Ausnahmen: für das Jahr 2007 bis 1. Dezember 2007 und für das Jahr 2008 bis 1. März 2008), der nach Maßgabe des Mehrjahresprogramms ausgearbeitet wurde und aus Folgendem besteht:
Die Europäische Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresprogramms, ob sie das Jahresprogramm billigen kann. Bis zum 1. März des betreffenden Jahres trifft die Europäische Kommission die Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Jahresprogramms.
Jahresprogramm 2008
1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen. keine Maßnahmen/Projekte Spezifische Prioritäten: - Aufrüstung von Kommunikationssystemen - Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind - Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit Projekt: Anschaffung einer FLIR Kamera zur Aufrüstung des für FRONTEX-Einsätze zur Verfügung gestellten Hubschraubers 2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen Grenzschutzsystems Nicht für Österreich anwendbar (lt. Stellungnahme der Europäischen Kommission) 3. Unterstützung für die Visumerteilung und die Bekämpfung illegaler Einwanderung keine Maßnahmen/Projekte spezifische Prioritäten: - Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten - Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von Dienststellen keine Maßnahmen/Projekte 4. IT-Systeme in den Bereichen Außengrenzen und Visum keine Maßnahmen/Projekte spezifische Prioritäten: - Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem) Projekt: Umsetzung SIS II durch: Anbindung Österreichs an das SIS II bei gleichzeitiger Ablösung des bestehenden SIS 1+ und Durchführung von Tests - Investiotionen für VIS (Visa - Informationsystem) keine Maßnahmen/Projekte 5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und Visum Insbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamte und Grenzschutzbeamtinnen und Konsularbedienstete. keine Maßnahmen/Projekte spezifische Prioritäten: - Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamten und Grenzschutzbeamtinnen - Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell keine Maßnahmen/Projekte
1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen
Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen.
keine Maßnahmen/Projekte
Spezifische Prioritäten:
- Aufrüstung von Kommunikationssystemen
- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind
- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit
Projekt: Anschaffung einer FLIR Kamera zur Aufrüstung des für FRONTEX-Einsätze zur Verfügung gestellten Hubschraubers
2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen Grenzschutzsystems
Nicht für Österreich anwendbar (lt. Stellungnahme der Europäischen Kommission)
spezifische Prioritäten:
- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten
- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von Dienststellen
- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)
Projekt: Umsetzung SIS II durch:
Anbindung Österreichs an das SIS II bei gleichzeitiger Ablösung des bestehenden SIS 1+ und Durchführung von Tests
- Investiotionen für VIS (Visa - Informationsystem)
5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und Visum
Insbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamte und Grenzschutzbeamtinnen und Konsularbedienstete.
- Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamten und Grenzschutzbeamtinnen
- Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell
Jahresprogramm 2007
1. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem für Personenkontrollen und Grenzüberwachung an den Außengrenzen Insbesondere auch Investitionen in Infrastruktursysteme und Ausrüstungen, die unter anderem auf ein konvergentes Informationsmanagement abzielen. keine Maßnahmen/Projekte Spezifische Prioritäten:- Aufrüstung von Kommunikationssystemen- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten für die Kontrolle der Außengrenzen, die mit denen anderer Mitgliedstaaten kompatibel sind- Anschaffung / Aufrüstung von Geräten zur Teilnahme an der von FRONTEX koordinierten operativen Zusammenarbeit keine Maßnahmen/Projekte 2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen GrenzschutzsystemsNicht für Österreich anwendbar (lt. Stellungnahme der Europäischen Kommission) 3. Unterstützung für die Visumerteilung und die Bekämpfung illegaler Einwanderung Maßnahme 1: Upgrade VISA-Sicherheit an österreichischen Vertretungsbehörden in Shanghai, New Delhi, Moskau und New York zur Verbesserung des Prozederes für die Visa-Antragstellung, für die Prüfung der Anträge und die Ausstellung der Visa. Maßnahme 2: Beschaffung von technischem Equipment für die Dokumentenberater zur Steigerung der Qualität der Prüfungen von Dokumenten zur Bekämpfung der illegalen Zu- und Einwanderung. Spezifische Prioritäten:- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von DienststellenMaßnahme: Gemeinsame VisumantragsstelleErrichtung eines CAC (Common Visa Application Center) an der Österreichischen Botschaft in Astana, in dem Visa-Anträge für Österreich, Ungarn und Slowenien eingereicht werden können und um eine effiziente, sichere und serviceorientierte Visa-Annahme für diese drei Länder zu ermöglichen. 4. IT-Systeme in den Bereichen Außengrenzen und Visum Projekt 1: Neuausstattung der österreichischen Konsulate mit Visaarbeitsplätzen Ausstattung mit modernen, leistungsfähigen Computersystemen für die Visumerteilung Projekt 2: Integration Lichtbild in Visum Spezifische Prioritäten:- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)Umsetzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) – Neuentwicklung des SIRENE-Workflow-Systems- Investitionen für VIS (Visa – Informationssystem) Projekt 1: Umsetzung VIS durch: Erstellung einer nationalen Schnittstelle zum Zentralsystem und Anbindung und Adaptierung bestehender nationaler Anwendungen Projekt 2: Umsetzung VIS durch: Anpassung der nationalen Visa-Software der österreichischen Konsulate an die Erfordernisse des VIS/SIS II 5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und VisumInsbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamte und Konsularbedienstete. keine Maßnahmen/Projekte Spezifische Prioritäten: - Anwendung des gemeinsamen zentralen Lehrplans für die Ausbildung von Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten- Verbesserung der Qualität der nationalen Beiträge zum gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell keine Maßnahmen/Projekte
2. Implementierung nationaler Komponenten eines europäischen GrenzschutzsystemsNicht für Österreich anwendbar (lt. Stellungnahme der Europäischen Kommission)
Maßnahme 1: Upgrade VISA-Sicherheit an österreichischen Vertretungsbehörden in Shanghai, New Delhi, Moskau und New York zur Verbesserung des Prozederes für die Visa-Antragstellung, für die Prüfung der Anträge und die Ausstellung der Visa. Maßnahme 2: Beschaffung von technischem Equipment für die Dokumentenberater zur Steigerung der Qualität der Prüfungen von Dokumenten zur Bekämpfung der illegalen Zu- und Einwanderung.
Spezifische Prioritäten:- Zusammenarbeit zwischen den Konsularstellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Konsularstellen und anderen Diensten bei Visaangelegenheiten- Errichtung gemeinsamer Visumstellen und gemeinsame Unterbringung von DienststellenMaßnahme: Gemeinsame VisumantragsstelleErrichtung eines CAC (Common Visa Application Center) an der Österreichischen Botschaft in Astana, in dem Visa-Anträge für Österreich, Ungarn und Slowenien eingereicht werden können und um eine effiziente, sichere und serviceorientierte Visa-Annahme für diese drei Länder zu ermöglichen.
Projekt 1: Neuausstattung der österreichischen Konsulate mit Visaarbeitsplätzen Ausstattung mit modernen, leistungsfähigen Computersystemen für die Visumerteilung
Projekt 2: Integration Lichtbild in Visum
Spezifische Prioritäten:- Investitionen für SIS (Schengener Informationssystem)Umsetzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) – Neuentwicklung des SIRENE-Workflow-Systems- Investitionen für VIS (Visa – Informationssystem)
Projekt 1: Umsetzung VIS durch: Erstellung einer nationalen Schnittstelle zum Zentralsystem und Anbindung und Adaptierung bestehender nationaler Anwendungen
Projekt 2: Umsetzung VIS durch: Anpassung der nationalen Visa-Software der österreichischen Konsulate an die Erfordernisse des VIS/SIS II
5. Wirksame und effiziente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen und VisumInsbesondere Verbreitung von Informationen über die einschlägigen Vorschriften und Schulungsmaßnahmen für Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamte und Konsularbedienstete. keine Maßnahmen/Projekte
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