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Auf Initiative der Europäischen Kommission können bis zu 6 % der verfügbaren Fondsmittel zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Maßnahmen oder von Maßnahmen im Interesse der gesamten Gemeinschaft (Gemeinschaftsmaßnahmen) verwendet werden. Förderfähig sind Gemeinschaftsmaßnahmen, die insbesondere abzielen auf:
Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich.
Für mehr Information: Webseite der Europäischen Kommission zum Außengrenzenfonds
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt