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Außengrenzenfonds / EU-SOLID-Fonds

Gemeinschaftsmaßnahmen

 

Auf Initiative der Europäischen Kommission können bis zu 6 % der verfügbaren Fondsmittel zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Maßnahmen oder von Maßnahmen im Interesse der gesamten Gemeinschaft (Gemeinschaftsmaßnahmen) verwendet werden. Förderfähig sind Gemeinschaftsmaßnahmen, die insbesondere abzielen auf:

  • Beitrag zur Verbesserung der durchgeführten Tätigkeiten in Bezug auf die Verkehrsströme von Drittstaatsangehörigen (z.B. Förderung der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Anwendung bewährter Praktiken; grenzüberschreitende Kooperationsnetze und Pilotprojekte auf Grundlage von grenzüberschreitenden Partnerschaften; Studien und Erfahrungsaustausch; Projekte zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit, insbesondere gemeinsame Visumantragstellen; Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Statistikinstrumenten und –methoden etc)
  • Förderung der schrittweisen Einbeziehung von Zoll- und Veterinärkontrollen sowie phytosanitären Kontrollen in den integrierten Grenzschutz (z.B. Förderung der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Anwendung bewährter Praktiken; grenzüberschreitende Kooperationsnetze und Pilotprojekte auf Grundlage von grenzüberschreitenden Partnerschaften; Studien und Erfahrungsaustausch; Projekte zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit, insbesondere gemeinsame Visumantragstellen; Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Statistikinstrumenten und –methoden etc)
  • Unterstützungsleistungen in Notlagen, die dringende Maßnahmen an den Außengrenzen erforderlich machen

Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich.

Projektaufrufe der Europäischen Kommission:

  • Projektaufruf 2009: Einreichfrist am 5.2.2010 abgelaufen.
  • Projektaufruf 2008: Einreichfrist am 8.4.2009 abgelaufen
  • Projektaufruf 2007: Einreichfrist abgelaufen

Für mehr Information:  Webseite der Europäischen Kommission zum Außengrenzenfonds  Externer Link

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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