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Gendarmerieeinsatzkommando
Nach der Gründung des GEK waren die nächsten Jahre neben den alltäglich zu verrichtenden Diensten und neben der damals schon umfassenden Ausbildung vom kontinuierlichen Aufbau der österreichischen Sondereinheit geprägt. Das Gendarmerieeinsatzkommando war die dem Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnete Organisationseinheit der Österreichischen Bundesgendarmerie zur Besorgung besonderer Aufgaben im öffentlichen Sicherheitsdienst. Im Einsatzfall unterstand es direkt dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit. In Angelegenheiten des inneren Dienstes war es dem Gendarmeriezentralkommando nachgeordnet.
Gendarmeriebeamte aus dem gesamten Bundesgebiet konnten sich zum Dienst bei dieser Sondereinheit melden. Die Aufgaben des Gendarmerieeinsatzkommandos ergaben sich aus der Sondereinheiten-Verordnung zum Sicherheitspolizeigesetz, die mit 1. Mai 1993 in Kraft getreten ist. Gemäß dieser Verordnung oblag es dem Gendarmerieeinsatzkommando, schwerpunktmäßig
Aus diesen grundsätzlichen Regelungen ergaben sich für das GEK folgende Hauptaufgaben:
Bei Großveranstaltungen mit unfriedlichem Hintergrund wurden Beamte des Gendarmerieeinsatzkommandos auch für ordnungsdienstliche Aufgaben herangezogen.
Ausbildungs- und Einsatzzentrale Wiener Neustadt (AEZ)
In der Zwischenzeit wieder auf eine Personalstärke von fast 170 Beamten angewachsen, konnte die Unterkunft im Schloss Schönau/Tr. nicht mehr den personellen und technischen Anforderungen gerecht werden.
Mit dem Neubau einer Ausbildungs- und Einsatzzentrale in Wiener Neustadt wurde deshalb dem Gendarmerieeinsatzkommando ein modern ausgestattetes, funktionelles Sicherheitszentrum geschaffen, das alle Möglichkeiten für eine effiziente Ausbildung und zeitgemäße Unterbringung seiner Mitarbeiter bietet. Seit dem 26. Oktober 1992 hatte das Gendarmerieeinsatzkommando nun seinen Sitz in Wiener Neustadt.
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