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Mit dem Nationalen Aktionsplan für Integration wurden erstmals alle integrationspolitischen Maßnahmen von Ländern, Gemeinden, Städten, Sozialpartnern und dem Bund erfolgreich gebündelt. Gerade weil Integration eine Querschnittsmaterie ist, können die entsprechenden Rahmenbedingungen nur in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Verantwortungsträgern geschaffen werden. Der Aktionsplan ist das Ergebnis eines umfassenden Arbeitsprozesses, an dem neben den betroffenen Bundesministerien alle Bundesländer, der Städte- und Gemeindebund, die Sozialpartner, die Industriellenvereinigung sowie Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt waren. Parallel dazu wurden einzelne Handlungsfelder sowohl mit rund 150 nationalen und internationalen Expert/innen als auch mit Migrant/innenorganisationen und Bürger/innen diskutiert.
Mit dem nun verabschiedeten NAP für Integration soll die österreichweite Zusammenarbeit aller beteiligten Verantwortungsträger für erfolgreiche Integrationsmaßnahmen strukturiert und deren Durchführung optimiert werden. Neben allgemeinen integrationspolitischen Leitlinien werden im NAP Herausforderungen, Grundsätze und Ziele in folgenden Handlungsfeldern vertiefend behandelt: Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte, Gesundheit und Soziales, Interkultureller Dialog, Sport und Freizeit sowie Wohnen und die regionale Dimension der Integration.Um eine nachhaltige und optimale Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration zu ermöglichen, wird im Bundesministerium für Inneres ein Integrationsgremium unter Einbindung aller Kooperationspartner eingerichtet. Anhand der von Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann (Universität Wien) entwickelten Integrationsindikatoren soll der Integrationsprozess laufend analysiert werden. In weiterer Folge werden über den gesamten Querschnittsbereich Optimierungsvorschläge erstellt. LINKS: Österreichischer Integrationsfonds
Integrationsindikatoren des Nationalen Aktionsplans für Integration ( 743 kB) Nationaler Aktionsplan für Integration - Bericht ( 769 kB)
Nationaler Aktionsplan für Integration - Maßnahmen ( 3,08 MB)
Auf der Grundlage des Haager Programms konkretisierte die EU-Ratstagung der Justiz- und Innenminister am 19. November 2004 ihre integrationspolitischen Vorstellungen und beschloss „Gemeinsame Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in die Europäische Union.“
Unter anderem wurde festgehalten: Integration ist ein dynamischer, zweiseitiger Prozess, der sowohl die Einwanderer als auch die ansässige Bevölkerung betrifft. Die Grundwerte der Europäischen Union müssen respektiert werden.
Wichtig ist, dass Einwanderer Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung, sozialer Sicherheit, Gesundheitsvorsorge und Wohnen haben; dabei gleich behandelt und vor Diskriminierung geschützt werden.
Zusammenfassend bestehen fünf Schwerpunktbereiche der Integrationspolitik der Europäischen Union:
Im Asylbereich kommt nationale Integrationshilfe gemäß § 68 AsylG 2005 ausschließlich für Fremde, denen der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde, in Betracht.
Diese wird vom Bundesministerium für Inneres via Österreichischer Integrationsfonds gewährt.
Das Bundesministerium für Inneres fördert zusätzlich im eigenen Wirkungsbereich Projekte, die sich ganz oder teilweise der Integration von Asylberechtigten und Fremden widmen.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt