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Integration ist eine der zentralen gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Ein Land, das auf Rechtsstaatlichkeit gebaut und durch einen breit getragenen Wertekonsens geprägt ist, braucht Menschen, die diese Grundprinzipien mittragen. Ziel ist es ein Wir-Gefühl in Österreich zu entwickeln. Österreich braucht Partner in den unterschiedlichsten Bereichen, denn nur durch das Zusammenwirken Vieler kann die Integration des jeweils Einzelnen in unsere Gesellschaft gelingen und von Mehrheitsgesellschaft und Migranten positiv wahrgenommen werden.
Die Bereitschaft und das Engagement sich zu integrieren ist genauso erforderlich, wie die Gestaltung der Rahmenbedingungen, um Integration zu fördern. Das Bundesministerium für Inneres nimmt dabei eine federführende Rolle in der österreichischen Integrationspolitik ein, wie die derzeit intensiven Arbeiten am Nationalen Aktionsplan für Integration zeigen. Nicht zuletzt durch die gezielte Förderung von Projekten, welche die Integration von Menschen mit einer längerfristigen Perspektive in Österreich unterstützen sollen, ist das BM.I bereits seit vielen Jahren eine treibende Integrations-Kraft. Mit dem zielgenauen und effizienten Einsatz von Mitteln kann Integration gestaltetet werden.
Um zuverlässige und engagierte Partner für Integrationsprojekte für das Jahr 2010 zu finden, lädt Sie das BM.I ein, Ihr Projekt im Rahmen dieses Aufrufs "Nationale Projekte Integration" einzureichen.
Projektvorschläge zur Unterstützung durch das Bundesministerium für Inneres können bis 5. August 2009 zu folgenden Schwerpunkten eingereicht werden.
Das BM.I stellt im Jahr 2010 700.000 Euro im Jahr für Integrationsprojekte der beschriebenen Schwerpunkte zur Verfügung.
Bitte benutzen Sie zur Einreichung Ihres Projektvorschlages die folgenden Dokumente:
Bei Fragen zu den Einreichungen können Sie sich jederzeit an das Referat BM.I III5/b unter der Nummer +43-(0)1-53126-2785 oder per E-Mail an BMI-III-5-b@bmi.gv.at wenden.
Auf der Grundlage des Haager Programms konkretisierte die EU-Ratstagung der Justiz- und Innenminister am 19. November 2004 ihre integrationspolitischen Vorstellungen und beschloss „Gemeinsame Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in die Europäische Union.“
Unter anderem wurde festgehalten: Integration ist ein dynamischer, zweiseitiger Prozess, der sowohl die Einwanderer als auch die ansässige Bevölkerung betrifft. Die Grundwerte der Europäischen Union müssen respektiert werden.
Wichtig ist, dass Einwanderer Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung, sozialer Sicherheit, Gesundheitsvorsorge und Wohnen haben; dabei gleich behandelt und vor Diskriminierung geschützt werden.
Zusammenfassend bestehen fünf Schwerpunktbereiche der Integrationspolitik der Europäischen Union:
Im Asylbereich kommt nationale Integrationshilfe gemäß § 68 AsylG 2005 ausschließlich für Fremde, denen der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde, in Betracht.
Diese wird vom Bundesministerium für Inneres via Österreichischer Integrationsfonds gewährt.
Das Bundesministerium für Inneres fördert zusätzlich im eigenen Wirkungsbereich Projekte, die sich ganz oder teilweise der Integration von Asylberechtigten und Fremden widmen.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt