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Asylwesen

Europäische Entwicklungen

Die Grundlagen der Entwicklungen eines europäischen Asylsystems finden sich in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere von 1999 sowie im Haager Programm von 2004.
In diesen beiden jeweils mehrjährigen Arbeitsprogrammen wird die Schaffung des gemeinsamen Europäischen Asylsystems in zwei Phasen (Phase 1 „kurzfristig“; Phase 2 „längerfristig“) angestrebt.

Die erste Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems („Tampere Programm“) war der Schaffung von gemeinsamen Mindestnormen binnen 5 Jahren (also bis 1. Mai 2004) gewidmet. Im Rahmen der ersten Phase wurden folgende Rechtsakte (Richtlinien und Verordnungen) beschlossen:

  • „Richtlinie vorübergehender Schutz“: Schaffung von Mindestnormen für Schutzgewährung im Falle eines Massenzustroms von Flüchtlingen (in Kraft seit 7. Aug. 2001, Umsetzung bis 31.12.2002)
  • „Aufnahme- Richtlinie“: Regelung der Aufnahmebedingungen von Asylwerbern; Schaffung von Mindeststandards  (in Kraft seit 6. Feb. 2003, Umsetzung bis  6.2.2005)
  • „Dublin Verordnung“: Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates (in Kraft seit 17. März 2003).
  • „EURODAC Verordnung“: Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Dublin Verordnung (in Kraft seit 15.Dez. 2000)
  • „Status-Richtlinie“ über die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten (in Kraft seit 20. Okt. 2004, Umsetzung bis 10.10.2006).
  • „Verfahrens-Richtlinie“: Mindestnormen für Verfahren zur Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (in Kraft seit 2. Jän. 2006, Umsetzung bis 1.12.2007).

Sämtliche Rechtsakte der ersten Phase wurden von Österreich zeitgerecht umgesetzt. Durch Maßnahmen im nationalen Bereich, wie insbesondere das Fremdenrechtspaket 2005 und dessen Novellierung durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 (FrÄG 2009) und das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 (FrÄG 2011), wurde erfolgreich auf die Entwicklungen der letzten Jahre reagiert. 
 
In der zweiten Phase der Harmonisierung („Haager Programm“) soll es nun zu der Verwirklichung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems kommen. Dies soll unter anderem durch die Schaffung einheitlicher Asylverfahren sowie eines unionsweiten einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte erfolgen. Die Entscheidungsgrundlagen der Mitgliedsstaaten sollen weiter angeglichen werden, die praktische Zusammenarbeit der nationalen Asylbehörden der Mitgliedstaaten mit Hilfe eines Europäischen Asylunterstützungsbüros gestärkt und die Solidarität sowohl unter den Mitgliedsstaaten als auch mit Drittstaaten verstärkt werden.
 Um die Ziele der zweiten Phase zu verwirklichen, hat die Europäische Kommission Ende 2008 bzw. im Herbst 2009 Änderungsvorschläge zur Verfahrens-, Status- und Aufnahme-Richtlinie, sowie die Verordnung zu Dublin und zu EURODAC vorgelegt. Diese Änderungsvorschläge gehen über bloße Mindeststandards hinaus und werden derzeit intensiv verhandelt Im Juni 2011 wurden von der Europäischen Kommission nochmals aktualisierte Neuvorschläge zur Änderung der Verfahrens- und Aufnahme-Richtlinie vorgelegt.
 
Das Stockholm Programm, das Nachfolgerprogramm des Haager Programms, ist das derzeit geltende Arbeitsprogramm für die Jahre 2010-2014. Im Stockholmer Programm finden sich gemeinsame Prioritäten und Ziele für die künftige Entwicklung der EU. Im Asylbereich liegt der Schwerpunkt in der verstärkten Teilung der Verantwortung sowie Solidarität innerhalb der EU sowie mit Drittländern. Durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sollen besonders belastete Mitgliedstaaten unterstützt werden sowie generell die Harmonisierung vorangetrieben werden. Die EU soll sich zu einem echten Raum für Schutz und Solidarität entwickeln, gleichzeitig soll der Kampf gegen Missbrauch verstärkt werden.
 
Österreich unterstützt seit jeher die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie die verstärkte praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. In einem Europa ohne Grenzen ist es besonders wichtig, eine gemeinsame Asylpolitik zu betreiben.

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