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Der Europäische Rat von Tampere legte im Oktober 1999 einen klaren politischen Rahmen für die Einwanderungs- und Asylpolitik fest, indem die Entwicklung einer gemeinsamen EU- Asylpolitik gefordert wird. Durch ein zweistufiges System (1. Phase „kurzfristig“; 2. Phase „längerfristig“) soll auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem bis 2010 hingewirkt werden.
Die 1. Stufe des gemeinsamen europäischen Asylsystems wurde durch die Umsetzung der Vorgaben des Vertrags von Amsterdam (Artikel 63 EGV), d.h. der Schaffung von gemeinsamen Mindestnormen binnen 5 Jahren (also bis 1. Mai 2004) verwirklicht.
Nunmehr befinden wir uns in der 2. Phase, wobei Grundlage das am 5. November 2004 vom Europäischen Rat angenommene „Haager Programm“ ist. Dieses gibt die Ausrichtung der künftigen EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres vor. Die Konkretisierung erfolgte anhand eines Aktionsplanes durch die Europäische Kommission. Die 2. Stufe sieht zunächst die Schaffung einheitlicher Asylverfahren und eines unionsweiten einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vor und soll bis 2010 abgeschlossen sein.
Durch Maßnahmen im nationalen Bereich, wie insbesondere das Fremdenrechtspaket 2005, hat das BM.I erfolgreich auf die Entwicklungen der letzten Jahre reagiert. Daneben wurde im Rahmen der nachstehend dargestellten Entwicklung auch auf europäischer Ebene intensiv und jedenfalls zum überwiegenden Teil erfolgreich versucht, die Arbeiten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem voranzutreiben. Wesentlicher Input von österreichischer Seite erfolgte dabei während der österreichischen EU-Präsidentschaft. Beispielsweise dürfen dabei die Arbeiten für eine gemeinsame Herkunftsländerinformation und für das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ angeführt werden.
Österreich beteiligt sich nun intensiv an der derzeitigen 2. Phase und hat auch die Rechtsakte der 1. Phase (als einer der ersten Mitgliedstaaten) bereits umgesetzt.
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