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Europäische Entwicklungen

Der Europäische Rat von Tampere legte im Oktober 1999 einen klaren politischen Rahmen für die Einwanderungs- und Asylpolitik fest, indem die Entwicklung einer gemeinsamen EU- Asylpolitik gefordert wird. Durch ein zweistufiges System (1. Phase „kurzfristig“; 2. Phase „längerfristig“) soll auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem bis 2010 hingewirkt werden.

Die 1. Stufe des gemeinsamen europäischen Asylsystems wurde durch die Umsetzung der  Vorgaben des  Vertrags von Amsterdam (Artikel 63 EGV), d.h. der Schaffung von gemeinsamen Mindestnormen binnen 5 Jahren (also bis 1. Mai 2004) verwirklicht.

  • Richtlinie für Mindestnormen für Schutzgewährung im Falle eines Massenzustroms von Flüchtlingen (in Kraft seit 7. August 2001)
  • Richtlinie über die Aufnahmebedingungen von Asylwerbern (in Kraft seit 6. Feb. 2003, Umsetzungsfrist endete mit 6.2.2005): Harmonisierte Standards für die Betreuung von Asylwerbern in den Mitgliedstaaten.
  • Dublin Verordnung: Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates (in Kraft seit 17. März 2003).
  • „Status-Richtlinie“ über die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten (in Kraft seit 20. Oktober 2004, Umsetzung bis 10.10.2006).
  • „Verfahrens-Richtlinie“: Mindestnormen für Verfahren zur Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (in Kraft seit 2. Jänner 2006, Umsetzung bis 1.12.2007).

Nunmehr befinden wir uns in der 2. Phase, wobei Grundlage das am 5. November 2004 vom Europäischen Rat angenommene  „Haager Programm“ ist. Dieses gibt die Ausrichtung der künftigen EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres vor. Die Konkretisierung erfolgte anhand eines Aktionsplanes durch die Europäische Kommission.
Die 2. Stufe sieht zunächst die Schaffung einheitlicher Asylverfahren und eines unionsweiten einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vor und soll bis 2010 abgeschlossen sein.

Durch Maßnahmen im nationalen Bereich, wie insbesondere das Fremdenrechtspaket 2005, hat das BM.I erfolgreich auf die Entwicklungen der letzten Jahre reagiert.  Daneben wurde im Rahmen der nachstehend dargestellten Entwicklung auch auf europäischer Ebene intensiv und jedenfalls zum überwiegenden Teil erfolgreich versucht, die Arbeiten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem voranzutreiben. Wesentlicher Input von österreichischer Seite erfolgte dabei während der österreichischen EU-Präsidentschaft. Beispielsweise dürfen dabei die Arbeiten für eine gemeinsame Herkunftsländerinformation und für das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ angeführt werden.

Österreich beteiligt sich nun intensiv an der derzeitigen 2. Phase und hat auch die Rechtsakte der 1. Phase (als einer der ersten Mitgliedstaaten) bereits umgesetzt.


Weitere Qualitätsinitiativen der Abt. III/5 im EU und bilateralen Bereich sind beispielsweise:

  • Caritas Projekt in der Ukraine:
    Das Konzept der Regionalen Schutzprogramme stellte eine Priorität unter Ö Präsidentschaft dar. Dementsprechend wurde ein CARITAS Projekt in der Ukraine (Projekttitel: „Migrationsmanagement Transkarpatien“) unter Mitwirkung des BM.I erarbeitet, welches  in weiterer Folge zur Förderung unter dem EU-AENEAS Programm angenommen wurde.
     
    Inhalt: Verbesserung der Aufnahmebedingungen und Registrierung von Asylwerbern durch Rechtsberatung inkl. Perspektivenabklärung in Chop und eventuell Pavshino, Betreuung von AsylwerberInnen, Unterbringung und Versorgung von zugelassenen AsylwerberInnen, Beobachtung von migrationsbezogenen Grenzaktivitäten, Refoulement etc., Training und Coaching des lokalen Personals , Einbeziehung von anderen in der Ukraine tätigen NGOs, Aufbau einer Rückkehrhilfe für MigrantInnen in deren Heimat, Erhöhung der Menschenrechtsstandards insgesamt.
  • Dublin II Arbeitsabsprachen:
    Österreich legt großen Wert auf den Abschluss von Arbeitsabsprachen unter der Dublin II VO, um dadurch die Anwendung der Dublin II VO so praktikabel wie möglich zu machen. Bis dato konnten nach langwierigen Verhandlungen Arbeitsabsprachen mit folgenden Staaten erreicht werden: Deutschland (in Kraft seit 1. August 1998); Slowenien (in Kraft seit 3. August 2005); Ungarn (in Kraft seit 21. Juli 2005); Slowakei (in Kraft seit 1. Mai 2005); Tschechien (in Kraft seit 30. März 2006), Rumänien und Bulgarien (in Kraft seit 1. September 2007).
     

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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