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Die Betreuung und Grundversorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden wird auf Bundesebene durch das Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 (BGBl. Nr. I 100/2005 idF BGBl. I Nr. 122/2009) sowie durch eigene Landesgesetze geregelt.
Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde bildet die Grundversorgungsvereinbarung (GVV) zwischen dem Bund und den Bundesländern gem. Art. 15a B-VG (BGBl. Nr. I 80/2004).Darin wird insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Betreuung von Asylwerbern geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Betreuung für Asylwerber im Zulassungsverfahren; für Asylwerber, deren Antrag im Zulassungsverfahren zurückgewiesen wurde (insbesondere auf Grundlage der Dublin II-Verordnung) sowie für Asylwerber, deren Antrag unter Aberkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung abgewiesen wurde. Die Betreuung der übrigen schutz- und hilfsbedürftigen Personen ist den Bundesländern übertragen. Darüber hinaus haben auch Fremde, denen in Österreich Asyl gewährt wurde, während der ersten 4 Monate nach Asylgewährung Anspruch auf Grundversorgung. Zur Vermeidung von Überbelastungen einzelner Bundesländer werden die Fremden im Sinne einer jährlichen Gesamtbetrachtung unter Bedachtnahme auf das Verhältnis der Wohnbevölkerung auf die Bundesländer aufgeteilt.
Die wesentlichen Ziele der Grundversorgungsvereinbarung sind demnach neben der Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen und partnerschaftlichen Versorgung auch die Erreichung einer gleichmäßigen Auslastung aller Gebietskörperschaften nach dem Bevölkerungsschlüssel sowie natürlich ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für die betroffenen Fremden.
Die Grundversorgung an sich umfasst Verpflegung, Unterbringung und andere Versorgungsleistungen (z.B. Sicherung der Krankenversorgung, Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, Information und Beratung, Schulbedarf für Schüler, Bekleidung).
Soweit der Bund für die Betreuung von Asylwerbern zuständig ist, erfolgt diese in öffentlich eingerichteten Betreuungseinrichtungen (Erstaufnahme- und Betreuungsstellen). Bei den beiden Erstaufnahmestellen Ost (in Traiskirchen) und West (in Thalham) sind auch Betreuungsstellen eingerichtet. Zwei weitere Betreuungsstellen bestehen in Bad Kreuzen und Reichenau. Das BM.I hat überdies Vorsorgekapazitäten zu schaffen, um unvorhersehbare und unabwendbare Unterbringungsengpässe bewältigen zu können. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung können deshalb durch Verordnung Kasernen zu einer Betreuungsstelle erklärt werden. Zur Durchführung der Betreuung bedient sich das BM.I auch humanitärer, kirchlicher oder privater Einrichtungen. Die Betreuungseinrichtungen des Bundes sind im Regelfall die ersten "Schutzinseln" für Asylwerber.
In den Bundesländern bestehen rund 600 verschiedene Einrichtungen für die Unterbringung bereits zum Verfahren zugelassener Asylwerber. Die Länder bedienen sich dabei auf privatvertraglicher Basis ebenfalls der Unterstützung durch NGOs (z.B. Caritas, Diakonie usw.).
Demgemäß besteht in Österreich ein flächendeckendes Netz an Unterkünften.
Durch die geltende Rechtslage werden insbesondere auch die europarechtlichen Vorgaben (Aufnahme-Richtlinie) vollinhaltlich umgesetzt.
Bundesbetreuungsstelle Ost
Leitung: Hr. RR ADir. Schabhüttl
Otto Glöckl-Str. 24-262514 TraiskirchenTel: +43-(0)2252-5052 – 0Fax-DW 310 und 243
Als größte – und wohl auch bekannteste – Bundesbetreuungsstelle nimmt diese schon seit vielen Jahren eine „prominente Position“ ein. Die Errichtung erfolgte in den Jahren 1896 – 1903 als K & K Kadettenschule. Ab Ende der Monarchie diente das Gelände als „Bundeserziehungsanstalt“. Bis zum Jahr 1955 wurde das Gelände als russische Panzerkaserne genutzt.
Ende 1956 brachte der „Ungarnaufstand“ die erste große Flüchtlingswelle, sodass die mittlerweile leerstehende ehemalige Kaserne vorerst provisorisch zu einem Flüchtlingslager umfunktioniert wurde. 1992 kam es schließlich zur Umbenennung in „Betreuungsstelle Traiskirchen“.
Im Jahr 1956 wurde mit rund 6.000 Personen der höchste Belagsstand verzeichnet. In den Jahren 1980 – 1981 waren erneut rund 3.500 Personen am Gelände untergebracht. Unter Betrachtung der letzten Jahre wurde der Höchststand im Herbst 2002 mit 1.845 Personen erreicht. Die aktuellen Belagszahlen sind relativ niedrig (Ende 2008 rund 950 Personen).
Die Sicherheit – insbesondere auch der Grundversorgten - am 115.000 m² großen Areal wird durch einen Zaun samt Ziegelmauer sowie moderner Technik (Videokameras und Halogenscheinwerfer) gewährleistet. Zusätzlich befindet sich die Polizeiinspektion Traiskirchen auf dem Gelände.
Zur bestmöglichen Betreuung der auf dem Gelände aufhältigen – und sich zweifelsohne in einer psychischen Ausnahmesituation befindlichen - Asylwerber stehen u.a. ein eigenes „Frauenhaus“, ein Info-Point an 7 Tagen pro Woche, eine eigene Clearingstelle für unbegleitete Minderjährige sowie ein psychosoziales Zentrum einer anerkannten NGO zur Verfügung.
Bundesbetreuungsstelle Süd
Leitung: Hr. FOI Pucher
Kurpromenade 42651 Reichenau/RaxTel: +43-(0)2666-52253Fax-DW 13
Bundesbetreuungsstelle West
Leitung: Hr. ADir. Pöllmann
Thalham 804880 ThalhamTel: +43-(0)7667-6420Fax-DW 60
Bundesbetreuungsstelle Nord
Leitung: Fr. FI Wamprechtshammer
Neuaigen 244362 Bad KreuzenTel: +43-(0)7266-6224Fax-DW 32
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt