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Alpinpolizei

Geschichte

Schikursbild

Die expansive Politik Italiens veranlasste Offiziere wie ZDARSKY, BILGERI und CONRAD von HÖTZENDORF schon um 1900 auf die Notwendigkeit des Grenzschutzes im Hochgebirge hinzuweisen.

Im Jahre 1906, als der Schutz an der Grenze Tirols immer dringlicher wurde, sah sich das K.K. Kriegsministerium dazu veranlasst, Truppenteile der K.K. Landwehr zu Gebirgstruppen umzubilden, um auch im Hochgebirge die Grenze schützen zu können. Dabei stand von allem Anfang fest, dass ein wichtiger Teil dieses Grenzschutzes im Hochgebirge der K.K. Gendarmerie übertragen sein wird. Durch die Übertragung dieser Aufgaben an die K.K. Gendarmerie entstanden erhebliche Anforderungen hinsichtlich der Ausbildung im Hochgebirge. So wurden erste Sommer- und Winterhochgebirgsschulen abgehalten. Die Eis- und Gletschertechnik wurde im Adamellogebiet, das Klettern in der Presanella- und Brentagruppe geübt und die Schikurse wurden in Madonna di Campiglio abgehalten. 

Bereits vor dem Ersten Weltkrieg war auf Gendarmeriedienststellen einfache Alpinausrüstung vorhanden. Diese beschränkte sich aber auf die zur Fortbewegung im alpinen Gelände erforderlichen Gegenstände (Schneeschuhe etc.).

Nach Kriegsende wurde eine Anleitung für den alpinen Dienst, bestehend aus einem allgemeinen Teil und acht Spezialheften, herausgegeben. Sie bildete die Grundlage für den damaligen Alpindienst der Gendarmerie.

Ab dem Jahre 1923 begann unter Oberst i.R. Georg Bilgeri eine Intensivierung der Ausbildung und auch die Ausrüstung wurde den damaligen Verhältnissen angepasst. Mit Breecheshosen, Wickelgamaschen bis zu den Knien, und einer Windjacke aus grauem Zeltleinen bekleidet waren die Gendarmen mit Eispickel, Kletterseil aus Hanf und zeitgemäßen Schiern (hölzernen Bilgeriski) ausgerüstet.

1927 erschien dann die erste Alpinvorschrift für die österreichische Bundesgendarmerie von Obst Bilgeri und Gend.Ob.Insp Josef Albert, herausgegeben von der Gendarmerie-Zentraldirektion in Wien.

Der Schritt zur einheitlichen und effizienten Ausbildung im alpinen Bereich ist mit dem Erscheinen dieser Alpinvorschrift getan. Die Ausbildungslehrgänge entsprachen damals schon ungefähr den Grundzügen der heutigen Ausbildung. Auch gab es bereits die gegenwärtig noch gültigen Qualifikationen Gendarmerie-Alpinist und Gendarmerie-Hochalpinist. Aus dem Lehrer für den hochalpinen Dienst ist die heutige Bezeichnung Gendarmerie-Bergführer geworden. Die damaligen Funktionsabzeichen für den Gendarmerie-Alpinisten und Gendarmerie-Hochalpinisten haben sich bis zum heutigen Tag unverändert erhalten.

Der Anschluss an das Deutsche Reich im März 1938 und der folgende Zweite Weltkrieg unterbrach die weitere Entwicklung des Gendarmerie-Alpindienstes.

Mit Erlass, Zl. 151.262-GD 5/47, vom 12.02.1947 äußerte das damalige Staatsamt für Inneres die Absicht, die Alpingendarmerie zu reaktivieren. Als Gründe wurde die Zunahme des Fremden- u. Touristenverkehrs, als auch die Steigerung des Wintersports und des Bergsteigens genannt.

Im Jahre 1951 wurde die Alpinvorschrift von Bilgeri mittels Erlass außer Kraft gesetzt und die Gendarmeriedienststellen mit einer neuen Alpinvorschrift beteilt. Ein Jahr später werden vom BMI in jedem Bundesland, außer dem Burgenland, alpine Einsatzgruppen eingerichtet. Eine erweiterte Auflage der Alpinvorschrift tritt im Jahre 1962 in Kraft.

Einen markanten Einschnitt in die bisher ausschließlich von Männern dominierte Geschichte der Alpingendarmerie stellt das Jahr 1994 dar.

Alexandra Ellensohn, eine junge Inspektorin aus Vorarlberg, nimmt als erste Frau die Alpinausbildung der Bundesgendarmerie in Angriff. Sie beendet diese nach zwei Jahren und wird im Jahre 1996 als erste Gendarmerie-Hochalpinistin Österreichs in die AEG Dornbirn aufgenommen.

Mittels Erlass vom 9. August 1996, Zl. 3400/132-II/23/96 wurde die bisher gültige Alpinvorschrift aufgehoben und durch die nunmehr gültigen Alpindienstrichtlinien ersetzt. Gleichzeitig kam es auch zu einer Modifizierung der gesamten Alpinausbildung.

So kann zurzeit die Qualifikation des Gendarmerie-Bergführers durchaus mit jener des „Staatlich geprüften Berg- und Schiführers“ verglichen werden.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Referat II/2/b - Einsatzkommanden, GSOD, Alpindienst, Diensthundewesen, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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