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Dem Entminungsdienst des Bundeskriminalamtes, kurz EMD, obliegt das Bergen, Untersuchen, der Abtransport und das Unschädlichmachen aufgefundener noch sprengkräftiger Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, so genannter Fundmunition.
Als Fundmunition gelten alle militärischen Kampfmittel aus der Zeit der beiden Weltkriege bis 1955, die Spreng-, Zünd-, Brand-, Nebel-, Leucht- und Kampfstoffe enthalten und sich nicht in Gewahrsam hierzu befugter Personen, Behörden oder Dienststellen befinden.
Für die Erledigung dieser Aufgaben stehen dem Entminungsdienst für ganz Österreich 16 Fachbeamte zur Verfügung.
Durch den leichtfertigen Umgang mit Fundmunition sind schon viele Menschen zu Schaden gekommen! Daher wurde für die zuerst am Fundort eintreffenden Sicherheitsdienststellen Österreichs ein Identifizierungskatalog erstellt. Durch diesen wird sichergestellt, dass dem Entminungsdienst eine unbedingt notwendige Beschreibung des gefundenen Kampfmittels vorab weitergegeben wird, um Prioritäten bei der Beseitigung, der Auswahl der einzusetzenden Fahrzeuge, der Geräte und des Personals treffen zu können. In dem Katalog sind daher aus einer Vielzahl unterschiedlicher Kampfmittel einige typische Beispiele angeführt und abgebildet. Weiters sind in dem Katalog auch gewisse Verhaltensregeln festgelegt, die die Beschreibung von Kampfmittel erleichtern.
Grundsätzlich wird im Katalog keine Aussage über die Gefährlichkeit von Kriegsrelikten getroffen, da verhindert werden muss, dass leichtfertig mit Munition umgegangen wird. Denn nach wie vor ist die Munition noch genau so gefährlich wie in den ersten Nachkriegsjahren. Zum Teil ist sie sogar gefährlicher, da durch Kristallisation und Reaktion von Sprengstoffen mit Metallen die Explosivstoffe handhabungsunsicherer wurden und manchmal die Sicherheitseinrichtungen der Zünder "verrottet" sind. Diese Umstände werden immer berücksichtigt, wenn vom Entminungsdienst Empfehlungen für eine vorläufige Absicherung der Fundmunition erteilt werden.Zu den Abbildungen und Beschreibungen:
• Begriffbestimmungen
• Granate• Sprenggranate• Munition für Handfeuerwaffen und MG• Munition für Maschinenwaffen und Panzerkanonen• Granaten• Wurfgranaten (Formbeispiele)• Munition für Artilleriewaffen• Handgranaten• Gewehr- und Panzerfaustgranaten • Wurfkörper und Raketen • Landminen und Sprengkörper • A. Brandbomben • B. Splitterbomben • C. Sprengbomben • Verschiedene Fliegerbomben und Wurfkörper
Die Jahresberichte des Entminungsdienstes:
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