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Einbrecher dringen in die meist schlecht oder gar nicht gesicherte Garage ein, um von der Garage aus leicht und ungesehen in das Wohnhaus gelangen zu können.
Sie sollten bereits bei der Planung prüfen, ob zwischen Garage und Wohnhaus unbedingt eine Türe benötigt wird.Falls eine Tür notwendig ist, sollte bereits in der Planungsphase ein geprüftes, einbruchhemmendes Garagentor berücksichtigt werden.
Schwingtore sollten mit stabilen Stangenverriegelungen ausgestattet werden. Die Beplankung darf von außen nicht entfernbar sein und der Schließzylinder sollte geschützt eingebaut werden.
Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen gerne mit unabhängiger und kompetenter Beratung zur Verfügung.Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihr Landeskriminalamt / Assistenzbereich Kriminalprävention.
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Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt, 1090 Wien, Josef-Holaubek Platz 1, Tel.: +43-(0)1-24836-85025 bis 85027