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Unter Sucht versteht man ein bestimmtes Verhaltensmuster, das mit einem unwiderstehlichen, wachsenden Verlangen nach einem bestimmten Gefühls- und Erlebniszustand beschrieben wird.
Da Sucht nicht auf den Umgang mit bestimmten Stoffen beschränkt ist, kann jede Form menschlichen Verhaltens zur Sucht werden (z.B. Magersucht, Spielsucht, Arbeitssucht).
Jede Sucht entsteht über den Prozess:
Erfahrung - Wiederholung - Gewöhnung (Missbrauch)
Das vorrangige Ziel der Suchtprävention ist die Stärkung und Förderung der allgemeinen Lebenskompetenzen wie etwa der psychischen und sozialen Fähigkeiten (z.B. Stabilität, Selbstständigkeit, Problem- und Konfliktbewältigungsstrategien)
Die Umsetzung von präventiven Maßnahmen erfolgt in Österreich großteils auf lokaler und regionaler Ebene. Eine zentrale Rolle im Bereich der Suchtprävention spielen die Fachstellen für Suchtprävention, die in allen Bundesländern eingerichtet sind.
Ihr nächste Fachstelle für Suchtprävention finden Sie HIER!
Suchtpräventive Maßnahmen sollen keine einmaligen Aktionen sein, sondern langfristig und kontinuierlich geplant und eingesetzt werden. Daher ist die Zusammenarbeit der Suchtpräventionsfachstelle der jeweiligen Landesregierung Voraussetzung für die Tätigkeit von Exekutivbeamten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden nur polizeiliche Kenntnisse mit Methoden vermittelt, die durch die polizeiliche Arbeit vorhanden sind. Dies bedeutet insbesondere, dass die Polizei keine psychosozialen Aufgaben übernimmt.Einmalige Vorträge, so genannte „Drogenvorträge“ oder „Suchtgiftaufklärung“, ohne Mitwirken anderer professioneller Institutionen sind wirkungslos und daher abzulehnen.
Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen gerne mit unabhängiger und kompetenter Beratung zur Verfügung.Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihr Landeskriminalamt / Assistenzbereich Kriminalprävention.
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Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt, 1090 Wien, Josef-Holaubek Platz 1, Tel.: +43-(0)1-24836-85025 bis 85027