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Seit 1.7.2006 ist Stalking (Beharrliche Verfolgung) ein gerichtlicher Tatbestand und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr strafbar. Als „Stalker“ macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt. Indem sie
Empfehlung der Kriminalprävention:
Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen gerne mit unabhängiger und kompetenter Beratung zur Verfügung.Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihr Landeskriminalamt / Assistenzbereich Kriminalprävention.
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