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Delikte gegen die sexuelle Integrität sind all jene strafbaren Handlungen, bei denen die Täter Grenzen überschreiten, und dadurch bei ihrem Opfer in die sexuelle Unversehrtheit eingreifen.
Dazu zählen nicht nur die Vergewaltigung, sondern auch sämtliche Formen des Missbrauchs, der geschlechtlichen Nötigung, der pornographischen Darstellungen, sowie alle anderen Formen von sogenannten Sexualdelikten.
Für Erwachsene:
Für Kinder:
1. Fremde Täter:
2. Bekannte Täter:
Den Kindern vermitteln, dass:
Was können Sie tun, wenn Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sind?
Sie haben das Recht auf eine psychosoziale und juristische ProzessbegleitungDiese ist in jedem Fall kostenlos!
Organisationen die Ihnen in solchen Fällen helfen können sind die Interventionsstellen bzw. die Gewaltschutzzentren.
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Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt, 1090 Wien, Josef-Holaubek Platz 1, Tel.: +43-(0)1-24836-85025 bis 85027