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Mit der Schaffung des Strafprozessreformgesetzes sowie dem Strafprozessreformbegleitgesetzes wurden insbesondere internationale Verpflichtungen wie der EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (Rahmenbeschluss des Rates (2001/229/JI, L 82/1-4) vom 15. März 2001) erfüllt und damit die Stellung des Opfers im österreichischen Strafprozess grundlegend geändert. Das neue Gesetz garantiert damit allen Opfern eine Ausweitung der Opferrechte, vor allem weitreichende Rechte auf Beteiligung und Kontrolle, Schutz und Schonung sowie Wiedergutmachung. Dabei gehen die neuen Regelungen zum Teil über die internationalen Min-deststandards hinaus und entspricht auch den Anforderungen der Art 2, 6 und 13 EMRK.
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