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Gewalt in der Familie kann Kinder, Frauen und Männer - junge und alte - mit oder ohne Behinderung, unterschiedlichster ethnischer Herkunft oder sozialer Schicht treffen.
Gewalt hat viele Gesichter: Vernachlässigung, Schläge, Drohungen, Einschüchterungen, Demütigungen, Zurückhalten von Geld (zB Unterhalt für Kinder), Einsperren...
Gewalt in der Familie ist eine öffentliche Angelegenheit und nicht eine „Familienangelegenheit“.
Seit dem Jahr 1997 gibt es in Österreich das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie - Gewaltschutzgesetz
Durch dieses Gesetz ist es der Polizei möglich bei häuslicher Gewalt gezielt und effektiv einzuschreiten.
Das Gewaltschutzgesetz besteht im Wesentlichen aus 3 Elementen:
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Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt, 1090 Wien, Josef-Holaubek Platz 1, Tel.: +43-(0)1-24836-85025 bis 85027