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Andreas Pichler, Karl Hutter, Mathias Vogl, Rudolf Gollia
Andreas Pichler, Karl Hutter, Mathias Vogl, Rudolf Gollia
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BM.I/R.Osner
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Asyl- und Fremdenwesen
Sektionschef Vogl: Vorgehen des Innenministeriums fachlich und menschlich richtig

Appell an Eltern: Unterstützungsangebot annehmen, Verantwortung für Kinder wahrnehmen – Appell an Medien: Nicht falsche Erwartungen fördern.

"Das Vorgehen des Innenministeriums im Verfahren Familie Zogaj ist aus unserer Sicht fachlich und menschlich richtig", sagte am 7. Oktober 2007 der für Asyl und Betreuung verantwortliche Sektionschef Dr. Mathias Vogl bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem für die Asylverfahren zuständigen Bereichsleiter Mag. Karl Hutter und dem Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo, Oberstleutnant Andreas Pichler. "Ich appelliere an die Eltern, insbesondere den Vater von Arigona Zogaj, das Angebot des Innenministeriums zur Unterstützung bei Wiedereingliederung im Kosovo anzunehmen und der Verantwortung für die Kinder nachzukommen, die primär bei den Eltern liegt."

Die Eltern hätten die Kinder durch illegale Einreisen, den mehrfachen Versuch Asyl zu bekommen, "obwohl keine Asylgründe vorliegen" und dadurch, dass sie der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen seien, letztlich "in eine untragbare Situation gebracht". Dabei sei die Mutter mit den 5 Kindern illegal eingereist, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine negative Entscheidung zum Asylantrag des Vaters vorgelegen habe. Mit der heutigen umfassenden Information über die Rechtslage und die Linie des BM.I wolle man auch ähnliche Fälle künftig möglichst verhindern, betonte Vogl, der an die Medien appellierte, "nicht falsche Erwartungen zu fördern."
Der Rechtsstaat könne und werde sich nicht erpressen lassen. Das Innenministerium biete der Familie aber weiter Unterstützung beim Aufbau des Lebens im Kosovo an.

"Die Situation im Kosovo ist so, dass der Aufbau eines Lebens für die Familie vielleicht nicht einfach, aber möglich und zumutbar ist", sagte der Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo Andreas Pichler. In den letzten Jahren seien rund 100.000 Häuser wieder aufgebaut worden und im Bereich der Ortschaft von Arigonas Eltern gebe es die entsprechende Infrastruktur und Schulen. Aus seiner Sicht kämen mehrere Objekte für das Leben der Familie in Betracht: Neben dem kleinen Gebäude, in dem der Vater derzeit lebe, gebe es das daneben stehende Haus der Mutter sowie ein kleineres und ein sehr großes, offenbar leer stehendes Haus des Bruders, so Pichler, der darauf verwies, "dass die Kinder selbstverständlich auch die Sprache ihres Heimatlandes beherrschen, die in der Familie gesprochen wird."

Die Familie habe nach eigenen Angaben für die illegalen Einreisen nach Österreich über 8000 Euro aufgewendet, berichtete Pichler, der in den letzten Tagen die Situation vor Ort geprüft und den Vater und die Kinder unterstützt hat. Er habe den Vater informiert, dass derzeit keine Abschiebung von Arigona drohe, ihn über die rechtliche Situation informiert, Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen und Hilfestellung für den Wiederaufbau des zusätzlichen, im Krieg zerstörten Hauses sowie bei der Anmeldung der beiden jüngeren Kinder für die Schule angeboten. "Ich habe aber den Eindruck, dass manche Berater dem Vater falsche Hoffnungen machen und dieser sich daher nicht entsprechend um die Situation der Kinder vor Ort annehmen will," sagte Oberstleutnant Pichler.

Trotz der klaren rechtlichen Situation mit zwei höchstgerichtlichen Entscheidungen und obwohl einige Familienmitglieder während ihres Aufenthaltes in Österreich mit dem Strafrecht in Konflikt geraten seien, habe Innenminister Platter zugesagt, dass keine Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter bis zur noch offenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erfolgen werde, "um dem Mädchen in dieser besonderen Situation die Angst zu nehmen", betonte Bereichsleiter Mag. Karl Hutter.

"Es hat drei rasche Asylverfahren gegeben, die letztlich alle rechtskräftig negativ entschieden wurden," so Hutter weiter. Der Vater habe nach einem Jahr gewusst, dass kein Asyl gewährt werde und trotzdem die Mutter und Kinder durch Schlepper illegal nachgeholt. Nach drei Jahren habe die Familie gewusst, dass sie wieder ausreisen müsse. Die von der Bezirkshauptmannschaft eingeräumte Frist von einem Jahr sei aber ungenützt verstrichen. Zur Rückführung sei am 30.7.2007 auch die Zustimmung der UNO-Einrichtung im Kosovo UNMIK erfolgt. "Ohne Zustimmung der UNO werden keine Rückführungen durchgeführt", sagte Vogl. Falsch sei auch, dass die Schweiz nicht in den Kosovo abschiebe. Das sei von offizieller Schweizer Seite bestätigt worden. "Erwähnt werden müsse auch, dass die negativen Entscheidungen in den Asylverfahren auf der Grundlage des Asylgesetzes1997 und jene in den fremdenpolizeilichen Verfahren auf Grundlage des Fremdengesetzes 1997 erfolgt seien."

Sektionschef Vogl schloss mit einer persönlichen Bewertung. Für ihn seien das Vorgehen und die Linie des Innenministeriums rechtlich und fachlich, aber auch menschlich richtig. Ein anderes Handeln würde mehrfache negative Effekte nach sich ziehen: Kriminelle Schlepperorganisationen würden sich bestätigt sehen und weitere Familien ausnützen, viele andere Menschen und Familien würden versuchen, sich über illegale Einreisen letztlich ein Aufenthaltsrecht in Österreich zu erzwingen und die daraus entstehende Belastung der Ressourcen würde sich auch negativ für wirkliche Flüchtlinge auswirken. "Wir wollen und können nicht Tür und Tor öffnen, auf dem Rücken jener Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen. Wir brauchen die Ressourcen für diese Menschen." Zudem gehe es auch um die Zukunft des Kosovo, so Vogl.








Artikel Nr.: 4529 vom Freitag, 12. Oktober 2007

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