Sicherheit bei Reisen

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Reisepass und Personalausweis

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oesterreich.gv.at: Information zum Reisepass

oesterreich.gv.at: Informationen zum Personalausweis

Länderspezifische Reiseinformationen des Außenministeriums

Austrian Country Signing CA (CSCA)

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FAQ

Häufig gestellte Fragen:


Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument?

Ja. Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit.
Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Das gilt auch für kurze Fahrten über die Grenze. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.

Reisedokumente sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist –, nicht jedoch ein Führerschein.

Reisepass – Passpflicht, Einreisebestimmungen, Reisen mit verloren/gestohlen/wiederaufgefundenen Reisepässen usw.  

Information zu Einreisebestimmungen 

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Wo erhalte ich einen Reisepass?

Ein Reisepass kann  – unabhängig vom Wohnsitz – bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragt werden. Die Einbringung des Antrages ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich, welche den Antrag an die zuständige Passbehörde weiterleitet.

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Was kosten Reisepässe?

  • Gewöhnlicher Reisepass: € 75,90
  • Expresspass: € 100
  • Ein-Tages-Expresspass: € 220
  • Weiterer Reisepass (normale Zustellung): € 75,90

Informationen zu Kinderpässen

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Wie lange sind Reisepässe gültig?

  • gewöhnlicher Reisepass: 10 Jahre (Anm.: darunter fallen auch der Expresspass und der Ein-Tages-Expresspass)
  • Weiterer Reisepass: max. 3 Jahre (private Gründe) bzw. max. 5 Jahre (berufliche Gründe)
    Notpass: Dieser wird für die Dauer einer Reise ausgestellt; max. jedoch für ein Jahr.

Informationen zu Kinderpässen

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Muss ich bei der Passbehörde persönlich vorsprechen?

Ja. Sie müssen zwecks Identitätsfeststellung persönlich bei der Passbehörde vorsprechen.

Informationen zu Kinderpässen

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Wie oft muss ich zur Behörde und wann erhalte ich meinen beantragten Pass?

Sie müssen nur ein einziges Mal zur Passbehörde gehen.

Bei einer gewöhnlichen Zustellung wird Ihnen der Reisepass nachweislich (RSb) an eine Adresse nach Wahl (z.B.: Wohnung, Arbeitsstätte) innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen zugestellt.

Der Expresspass wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt und an eine Adresse nach Wahl zugestellt.

Der Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst an eine Adresse nach Wahl zugestellt.

Bitte beachten Sie das Informationsblatt zum Ein-Tages-Expresspass (10,1 KB) .

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Was ist Biometrie?

Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher körperlicher Merkmale, z. B. Gesicht, Größe oder Fingerabdruck.
Biometrische Erkennung bietet sich in Ergänzung oder als Ersatz zu herkömmlichen Methoden wie etwa einem PIN, einem Passwort oder einer Karte an. Der große Vorteil biometrischer Daten ist, dass solche körperlichen Eigenschaften personengebunden sind und nur einmal vorkommen. Der Betreffende selbst hat zudem den Vorteil, dass er sich das körperliche Merkmal im Gegensatz zu PIN oder Passwort nicht merken muss, denn er trägt es untrennbar bei sich.

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Was ist der Reisepass mit Fingerabdruck?

Der Reisepass mit Fingerabdruck ist ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich.

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Seit wann gibt es den Reisepass mit Fingerabdruck?

Auf Grund einer EU-Verordnung war Österreich verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck einzuführen. Österreich setzt diese europäische Vorgabe seit 30. März 2009 um.

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Wie und von welchen Fingern werden die Fingerabdrücke erfasst?

Die Fingerabdrücke werden im Zuge der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabdruck-Scannern erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern – in der Regel von den Zeigefingern – die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Erforderlichenfalls können die Fingerabdrücke anderer Finger (ausgenommen der kleinen Finger) herangezogen werden.

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Welche Vorteile bringt der neue Reisepass für die Bürgerinnen und den Bürger?

Es gibt kein Dokument, mit dem die Identität eines Menschen eindeutiger nachgewiesen werden kann. Dies wird durch die Fingerabdrücke ermöglicht, die eine enge Verbindung zwischen dem Passbesitzer und dem Reisepass herstellen. Österreich verfügt somit über moderne und sichere Pässe, die alle internationalen Sicherheitsstandards erfüllen und wie gewohnt für weltweite Reisen genutzt werden können.

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Was macht den Pass mit Fingerabdruck so sicher?

Der neue Reisepass wird auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik produziert. Durch die Verbindung von Sicherheitsdruck (Mikroschrift, UV-Farben, etc.) mit einem besonders abgesicherten Chip (Schutz der Daten durch digitale Signaturen, digitalen Kopier- und elektronischen Schreibschutz, etc.) wird die Fälschungssicherheit zusätzlich erhöht. Der Zugriff auf die Fingerabdruckdaten wird durch ein digitales Zertifikat geschützt, das nur durch die Republik Österreich ausgestellt werden kann. Ohne dieses Zertifikat ist kein Zugriff auf die Fingerabdruckdaten möglich. Damit erfüllt der Reisepass alle österreichischen und internationalen Vorgaben zur Datensicherheit.

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Was wird auf dem Chip gespeichert?

Auf dem Chip werden (bis auf die Unterschrift und die Größe des Passbesitzers) jene Daten gespeichert, die im Pass auch auf der Datenseite enthalten sind. Seit der Einführung des Reisepasses mit Fingerabdruck werden ab dem 12. Lebensjahr auch die Fingerabdruckbilder von zwei Fingern der Passbesitzerin bzw. des Passbesitzers auf dem Chip gespeichert.

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Welche Passbilder können verwendet werden?

Das Foto muss 35mm breit und 45mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen; der Augenabstand mindestens 8 mm betragen. Dieses Lichtbild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss die Person zweifelsfrei erkennen lassen. Das Lichtbild muss in Farbe sein.
Für das Bild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Es darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (ua. auch rote Augen) aufweisen.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.
Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau) sein, kein Muster und ausreichend Kontrast zum Gesicht aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen.
Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck, unverdeckten Augen, möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Eine Darstellung mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig. Abweichungen hievon sind nur zulässig, soweit der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten nicht anders ermöglichen.

Passbild - Kriterien (2,02 MB) 

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Warum wird das Passfoto in den Pass eingebracht?

Das Passfoto der Passbesitzerin bzw. des Passbesitzers wird mit einem Laser auf die Polycarbonat-Datenseite eingebracht. Das Gesichtsbild ist mehrfach auf der Datenseite sowie auch auf der darauffolgenden Seite 3 abgebildet (unter anderem als gedrucktes Farbbild, als Laserbild-Perforation und als UV-fluoreszierendes Bild). Diese mehrfache Abbildung des Gesichtsbildes ist eine wichtige Maßnahme, um Passfälschungen durch den Austausch des Lichtbildes zu verhindern.

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Benötigen Kinder einen eigenen Reisepass?

Ja. 

Jedes Kind benötigt einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. 

Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen.

Bitte beachten Sie, dass auch Kinder (auch Babys) bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein müssen.

Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Gültigkeitsdauer des Kinderpasses:

  • Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.
  • Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.
  • Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass (mit Fingerabdrücken) für jeweils zehn Jahre ausgestellt.

Kosten für den Kinderpass:

  • Der Reisepass für Minderjährige ist bei normaler Zustellung bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung gebührenfrei (sonst € 30,-).
    • bei Expresszustellung: € 45,-
    • Ein-Tages-Expresspass: € 165,-
  • Nach dem 2. Geburtstag kostet der Reisepass € 30,-
    • bei Expresszustellung: € 45,-
    • Ein-Tages-Expresspass: € 165,-
  • Ab dem zwölften Geburtstag: € 75,90,- (normale Zustellung).

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Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt?

Es gibt 3 Möglichkeiten um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:

  1. Expresspass (normaler Reisepass): Dieser Expresspass wird bei der Produktion und der Zustellung bevorzugt behandelt.
  2. Ein-Tages-Expresspass (normaler Reisepass): Der Ein-Tages-Expresspass wird Ihnen am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt.
  3. Notpass: Für besonders dringende Fälle wird weiterhin der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip).

Bitte beachten Sie: Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (Bsp. USA, Türkei). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Übersicht über die Einreisebestimmungen  

Außerhalb der Amtsstunden kann der Notpass auch am Wochenende und an Feiertagen bei folgenden Stellen beantragt werden:

  • bei der Rufbereitschaft des Journaldienstes oder bei dem Bereitschaftsdienst der Bezirkshauptmannschaft
  • in Wien: Rathauswache im Rathaus
  • in Linz: Feuerwehr der Stadt Linz
  • Zusätzlich gibt es auch am Flughafen Schwechat und am Flughafen Graz die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen.

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Können im Reisepass nachträgliche Eintragungen vorgenommen werden?

Ja. Nachträgliche Eintragungen können bei der zuständigen Passbehörde vorgenommen werden. Zum Beispiel sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen hinzugekommene akademische Grade u. a. m.

Es kann jedoch keine Änderung von Namen, etwa nach einer Heirat, durchgeführt werden.

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Wo erhalten Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher einen neuen Reisepass?

Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben,können ihren Reisepass bei den österreichischen Vertretungsbehörden ihres Wohnsitzstaates beantragen.

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Was muss bei Reisen in andere Länder beachtet werden?

Bei der Planung einer Reise muss man die jeweiligen Einreisevorschriften des Gastlandes beachten. Dies betrifft vor allem die Zulässigkeit der Einreise mit dem Personalausweis und die geforderte Restgültigkeit des Dokuments bei der Ein- und der Ausreise.

Auch wenn einige Länder bis zu 5 Jahre abgelaufene Reisepässe für die Einreise akzeptieren, wird empfohlen, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen. Insbesondere das Aussehen von Kindern und Jugendlichen ändert sich stark; eine Identitätsfeststellung an der Grenze ist teilweise nicht möglich.

Darüber hinaus sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens (Flug-/Bahn-/Bus- oder Fährunternehmen) zu berücksichtigen.

Informationen erhält man etwa beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) unter der Telefonnummer 050 11 50-3775 oder aus dem Ausland (+43-1) 90 115-3775. Das BMEIA bietet zudem auf seiner Website  detaillierte Reiseinformationen. Nähere Auskünfte erhält man auch bei der in Österreich ansässige Botschaft bzw. dem Konsulat des Gastlandes.

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Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Umfassende Informationen zu den Einreisebestimmungen in die Vereinigten Staaten von Amerika erhalten Sie bei der Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien

Ausfüllhilfe ESTA Formular:

  1. Österreichische Reisepässe bestehen entweder aus einem (1) Buchstaben + sieben (7) Ziffern (z.B. U1234567) oder aus zwei (2) Buchstaben + sieben (7) Ziffern (z.B. AP1234567).
  2. Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen.
  3. Der österreichische Reisepass verfügt über KEINE Passport Book Number.
  4. Akademische Grade und Qualifikationsbezeichnungen sind nicht einzugeben, auch wenn diese im österreichischen Reisepass geführt werden.

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Woran erkenne ich, dass der Reisepass einen Chip enthält?

Dies erkennen Sie am kleinen goldfarbenen Symbol auf der äußeren Umschlagseite unter dem Wort "PASSPORT". Hierbei handelt es sich um das so genannte ICAO Symbol der Internationalen Zivilluftfahrtsgesellschaft (ICAO). Auf jedem weltweit ausgegebenen Reisepass mit Chip ist dieses Symbol dargestellt.

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