Das BMI-Engagement in der Europäischen Union

Wer macht was in der EU?

Die Mitgliedstaaten haben der Europäischen Union eine Fülle von Aufgaben und Zielen übertragen.

Eine Aufgabe der EU ist es, den Unionsbürgen einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen zu bieten, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist. Begleitend dazu sind allerdings europaweit abgestimmte Maßnahmen für die Kontrolle an den Außengrenzen, das Asylwesen, die Einwanderung sowie für die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität notwendig.

Damit die Europäische Union ihre Aufgaben erfüllen kann, wurden Organe eingerichtet:


1. Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist das Vertretungsorgan der EU-Bürger. Es wird von diesen seit 1979 alle fünf Jahre gewählt. Insgesamt besteht es derzeit aus 751 (vorübergehend 754) Abgeordneten.

Wie viele Abgeordnete ein Mitgliedstaat in das Parlament entsenden kann, hängt von der Bevölkerungszahl ab. Derzeit ist Österreich durch 19 Abgeordnete vertreten.

Die wichtigsten Tätigkeiten des Parlaments sind:

  • Erlassung von Rechtsakten gemeinsam mit dem Rat der EU 
  • Ausübung der Haushaltsbefugnisse gemeinsam mit dem Rat der EU 
  • politische Kontrolle über andere EU Institutionen
  • Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission

Mehr zum Europäischen Parlament

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2. Der Europäische Rat

Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest.

Im Rahmen des Europäischen Rates treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Arbeiten des Europäischen Rates regelmäßig teil.

Seit 1. Dezember 2009 ist der Belgier Herman Van Rompuy der erste ständige Präsident des Europäischen Rates.

3. Rat der Europäischen Union

Der Rat der EU darf nicht mit dem Europäischen Rat verwechselt werden. Der Rat ist das Organ der EU, das die Interessen der Mitgliedstaaten vertritt. Er erlässt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Rechtsakte und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus.

Im Rat treffen sich die Mitglieder der Regierungen der 27 Mitgliedstaaten. Je nachdem, welche Themen zu verhandeln sind, nimmt der jeweils zuständige Minister teil. So vertreten die Innen- und die Justizministerin Österreich, wenn der Rat zu den Themen „Justiz und Inneres“ tagt. Den Vorsitz im Rat – mit Ausnahme des Rates Auswärtige Angelegenheiten, wo die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz führt – übernimmt alle sechs Monate ein anderer Mitgliedstaat. Österreich war zuletzt vom 1. Jänner bis 30. Juni 2006 vorsitzendes Land und wird die Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2019 erneut übernehmen.

Wie das Innenministerium mit der Arbeit in den Ratsgremien die Interessen Österreichs vertritt, können Sie hier lesen.

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4. Europäische Kommission

Die Kommission ist ein von den Regierungen der Mitgliedstaaten unabhängiges Organ. Sie hat so die Interessen der gesamten EU zu vertreten.
Ihre wichtigste Aufgabe ist, Vorschläge für neue Rechtsvorschriften in Bereichen, die in die Zuständigkeit der EU fallen, zu erarbeiten und dem Parlament und dem Rat vorzulegen. („Initiativ-Recht“)

Eine wichtige Aufgabe ist die Überwachung, wie das EU-Recht umgesetzt wird. Ist sie der Meinung, dass ein Mitgliedstaat das Recht der EU nicht oder falsch anwendet, so kann sie gegen dieses Land eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.

Die Kommission wird alle fünf Jahre nach der Wahl des Europäischen Parlaments neu besetzt. Der Europäische Rat schlägt dazu dem Europäischen Parlament einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor. Das Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Auf Vorschlag des gewählten Kommissionspräsidenten nimmt der Rat die Liste der anderen Kommissionsmitglieder an. Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.

Der Präsident der Kommission ist derzeit José Manuel Barroso aus Portugal. Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und zugleich Vizepräsidentin der Kommission ist die Britin Catherine Ashton.

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5. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Der Gerichtshof achtet darauf, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten gleich angewendet wird und sich die Länder und die Organe an das EU-Recht halten.
Jeder Mitgliedstaat ist durch einen Richter am Europäischen Gerichtshof vertreten.

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6. Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden gemeinsam das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Das ESZB wird von den Beschlussorganen der Europäischen Zentralbank geleitet. Sein vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität in der Eurozone zu gewährleisten.
Die Europäische Zentralbank ist allein befugt, die Ausgabe der Euro-Banknoten zu genehmigen.

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7. Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof achtet darauf, dass das Geld des Steuerzahlers sinnvoll ausgegeben wird.
Jeder EU-Staat entsendet ein Mitglied in den Rechnungshof. Diese Mitglieder werden vom Rat auf jeweils sechs Jahre ernannt.

Mehr zum Europäischen Rechnungshof

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