Das BMI-Engagement in der Europäischen Union

Das BMI und EU-Agenturen

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Frontex

Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit Sitz in Warschau, wurde 2005 gegründet.

Zweck der Agentur ist es, die operativen Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten sowie der Schengen-Assoziierten Staaten (SAS) an den Land-, See- und Flughafen-Außengrenzen des Schengen-Raums zu koordinieren und zu unterstützen. Damit soll ein hohes und einheitliches Grenzüberwachungs- und Personenkontrollniveau an den EU-Außengrenzen erreicht werden.

Frontex ist das EU-Expertisezentrum für das Integrierte Grenzmanagement. Der Auftrag von Frontex ist, die EU-Mitgliedstaaten beim Management ihrer Außengrenzen mit klar definierten Serviceprodukten zu unterstützen.

Seit 2015 leitet der Franzose Fabrice Leggeri als Exekutivdirektor die Agentur. Als stellvertretender Exekutivdirektor fungiert seit 2016 der Österreicher Berndt Körner. Das Personal von Frontex umfasst derzeit 373 Personen, davon sieben Österreicher.

Der Verwaltungsrat von Frontex, der in der Regel fünfmal jährlich zusammentritt, setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten bzw. der Schengen assoziierten Länder sowie zwei Vertretern der Europäischen Kommission zusammen. Österreichs stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat ist Generalmajor Robert Strondl. Stellvertretendes Mitglied ist Brigadier Günter Schnittler. Generalmajor Strondl fungierte von 25. April 2008 als Vorsitzender des Verwaltungsrates und hatte nach seiner Wiederwahl im November 2009 ein nicht mehr verlängerbares Mandat bis April 2012.


Rechtsgrundlagen / Neuerungen

Aufgrund der extrem hohen Belastung des Schengen Raumes im Zuge der Migrationskrise 2015 und dem Bedarf eines wirksamen Außengrenzschutzes, wurde die 2004 erlassene und in den Jahren 2007 und 2011 überarbeitete Rechtsgrundlage für die Agentur neuerlich mit Beschluss des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments novelliert. Die neue Verordnung (VO 2016/1624) trat am 6. Oktober 2016 in Kraft.

  • Die "Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union" wurde in "Europäische Grenz- und Küstenwache" (EGKW) umbenannt.
  • Konstituiert wird das Prinzip der geteilten Verantwortung: die primäre Verantwortung zur Sicherung der Außengrenzen liegt nach wie vor bei den Mitgliedstaaten, während Frontex den Auftrag hat, die Mitgliedstaaten insbesondere mit Know-how, Ressourcen und Analysen zu unterstützen.
  • Schaffung eines Soforteinsatz-Pools von 1500 Experten, der aus ständig einsatzfähigen Mitteln und verpflichtend abgestelltem Personal und Material der EU-Mitgliedstaaten besteht.
  • Schaffung eines Interventionsteams für Abschiebungen, dem bis zu 690 Experten angehören und das zu schnelleren Abschiebungen beitragen soll. (Können auf Anfrage und aus eigener Initiative "in Notsituationen" tätig werden.)
  • Insgesamt soll die Agentur durch Personalerhöhung (bis 2020 auf 1.000) wesentlich gestärkt und mit eigener Ausrüstung ausgestattet werden, um bei Migrationsdruck rasch und wirksam unterstützen zu können.
  • Einführung einer Schwachstellenanalyse: Mindestens einmal jährlich findet eine präventive Evaluierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten an den Grenzen statt. Frontex kann bindende Empfehlungen erforderlicher Maßnahmen abgeben. Dadurch sollen nachhaltig verpflichtende EU-weite Standards für das Grenzmanagement etabliert werden.
  • Interventionsrecht: Wenn Empfehlungen durch einen Mitgliedstaat nicht umgesetzt werden oder eine Notsituation besteht, können durch Ratsbeschluss entsprechende Einsätze unter der Koordination von Frontex angeordnet werden (insbesonders schnelle Einsatztruppen oder Grenz- und Küstenschutzteams)

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Aufgaben / Mandat der Agentur

  1. Koordination der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen (z.B. Joint Operations, das sind temporäre Außengrenzschutzmaßnahmen durch Grenzpolizisten aus mehreren Mitgliedstaaten).
  2. Erstellung allgemeiner und spezifischer Risikoanalysen (z.B. über bedeutsame Grenzabschnitte, Routen illegaler Migration) sowie Bewertung der Kapazitäten, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Gefahren und Belastungen an den Außengrenzen zur Verfügung stehen.
  3. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung ihrer nationalen Grenzschutzbeamten zur Schaffung gemeinsamer Ausbildungsstandards (z.B. Erstellung von Kernlehrplänen, Durchführung gemeinsamer Schulungen, Training im Bereich Menschenrechte).
  4. Beteiligung an der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung (z.B. neuen Technologien für Grenzsicherung).
  5. Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die verstärkte technische/operative Unterstützung erfordern (humanitäre Notsituationen und Seenotrettungen).
  6. Unterstützung insbesondere jener Mitgliedstaaten, die besonderem und unverhältnismäßigem Druck ausgesetzt sind.
  7. Zusammenstellung europäischer Grenzschutzteams, die für gemeinsame Aktionen, Pilotprojekte und Soforteinsätze eingesetzt werden.
  8. Koordinierung oder Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.
  9. Die Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittstaaten.
  10. Betreuung des Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur). 
  11. Verarbeitung personenbezogener Daten, um sie bei der Bekämpfung von Kriminalität, Menschenhandel und irregulärer Einwanderung nutzen zu können.

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Einsätze / Joint Operations

Die Einsatzgebiete von Frontex liegen an den aktuellen Hauptmigrationsrouten wie z.B. der zentralen Mittelmeerroute (Joint Operation Triton), der östlichen Mittelmeerroute (Joint Operation Poseidon) und der Westbalkanroute (Joint Operation Flexible Operational Activities WesternBalkan), wie in unten angeführter Grafik bildlich dargestellt.

Hauptmigrationsrouten

Für gemeinsame Einsätze stehen Frontex ca. 5.000 ausgewählte und speziell ausgebildete Experten (European Border and Coast Guard Team – EBCGT) mit den unterschiedlichsten grenzpolizeilichen Profilen zur Verfügung. Diese werden durch die EU-Mitgliedsstaaten nominiert und für die Dauer des Einsatzes abgestellt. 1.500 der 5.000 Poolmitglieder sind darüber hinaus im Falle von Soforteinsätzen ad hoc abrufbar.

European Border and Coast Guard Team – EBCGT

Die Frontex Ausbildungsabteilung unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Aus- und Fortbildung der Grenzschutzbeamten. So werden z.B. sämtliche Poolmitglieder in maßgeschneiderten Profil-Trainings ausgebildet und entsprechend auf ihre Einsätze vorbereitet. Frontex nützt dabei ein Netzwerk an Partner-Akademien. Die österreichische Sicherheitsakademie trägt als Partner-Akademie erheblich zu den Ausbildungsaktivitäten von Frontex bei.

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Frontex Grundrechtestrategie

Der Frontex Verwaltungsrat hat am 31. März 2011 einstimmig die "Frontex Fundamental Rights Strategy" angenommen. Diese stellt einen Meilenstein im Zusammenhang mit der anhaltenden Kritik an der Agentur betreffend der Gewährleistung grundrechtlicher Standards dar.

Die Strategie wurde von den Mitgliedstaaten gemeinsam mit IOM, UNHCR und der Grundrechtsagentur entwickelt. Gemeinsam mit dem "Code of Conduct" gilt sie für das gesamte im Rahmen der Agentur bzw. der Joint Operation tätige Personal.

Die Grundrechtestrategie umfasst folgende Punkte:

  • Möglichen Grundrechtsverletzungen bei Operationen soll durch gezielte Aus- und Weiterbildung, klares Monitoring sowie eine dezidierte "zero tolerance" Politik begegnet werden.
  • Die Strategie wurde durch den entsprechenden Aktionsplan ein integrativer Bestandteil des Arbeitsprogramms von Frontex (seit 2012).
  • Der jährliche Forschrittsbericht informiert über die Implementierung der Strategie; zusätzlich ist ein Konsultativforum (EASO, FRA, UNHCR, IOM, OSCE plus bis zu neun weitere Mitglieder) eingerichtet worden. Das Forum wird jährlich einen Bericht erstellen. Zu den Aufgaben zählt auch das Monitoring von Einsätzen unter Frontex-Beteiligung. Darüber hinaus wird das Forum Empfehlungen an Agentur / Verwaltungsrat abgeben, um einen größeren Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Im Besonderen geht es darum, die Umsetzung der Menschenrechtsstrategie, des Verhaltenskodex und des zentralen Lehrplans für Grenzschutzbeamte zu begleiten.
  • Des Weiteren wurde ein Verhaltenskodex für Abschiebemaßnahmen ausgearbeitet.

Nähere Informationen auf der Frontex Homepage: http://www.frontex.europa.eu/