Europawahlen - Historischer Rückblick

Das Europäische Parlament  vertritt die "Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten". Derzeit werden rund 450 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger durch die jeweils gewählten Mitglieder der Mitgliedstaaten (genannt auch Abgeordnete) im Europäischen Parlament vertreten.

Das Europäische Parlament wurde bereits bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch die am 25. März 1957 von sechs Gründerstaaten (das waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) unterzeichneten Verträge von Rom eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt gehörten dem Europäischen Parlament 142 Abgeordnete an, die von den jeweiligen nationalen Parlamenten entsendet wurden. Bereits mit dem Vertrag von Rom wurden die Kompetenzen des Europäischen Parlaments festgelegt.

Seit 1957 wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments schrittweise verstärkt und erweitert, insbesondere seit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1986 und des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1992. Das Europäische Parlament wirkt nunmehr aktiv an der Ausarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften mit und spielt neben Rat und Kommission eine Hauptrolle in der Führung der Europäischen Union.

Nach Beitritt Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs wurde das Europäische Parlament im Jahr 1973 auf 198 Abgeordnete erweitert.

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal in allgemeiner und Direktwahl für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Nach den ersten direkten in den neun Mitgliedstaaten durchgeführten Wahlen (7. bis 10 Juni 1979) traten die nunmehr 410 Mitglieder im Juli 1979 im Plenarsaal des seit 1977 bestehenden Palais de l'Europe in Straßburg zusammen. Das Palais de l’Europe ist der Sitz des Europarates. Von 1977 bis 1999 fanden hier auch die Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments statt.

Die nächsten Wahlen wurden vom 13. bis zum 17. Juni 1984 abgehalten.

Nach dem Beitritt Griechenlands wurde die Zahl der Abgeordneten im Jänner 1981 auf 434 Mitglieder aufgestockt. Die nächste Aufstockung fand im Jänner 1986, nach dem Beitritt Spaniens und Portugals zur Europäischen Gemeinschaft, statt. Es gehörten dem Europäischen Parlament nunmehr 518 Abgeordnete an.

Auf Druck des Europäischen Parlaments unterzeichneten die Mitgliedstaaten 1986 die Einheitliche Europäische Akte, die anschließend in den Parlamenten der 12 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Durch die Einheitliche Europäische Akte wurden die im Vertrag von Rom vorgesehenen Verfahren verbessert und die Befugnisse des Parlaments erweitert, indem eine tatsächliche Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat im Bereich der Gesetzgebung eingeführt wurde. Die Einheitliche Europäische Akte trat im Jahr 1987 in Kraft.

Zwischen dem 14. und dem 18. Juni 1989 fanden die dritten Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

Durch Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union im Februar 1992 in Maastricht (Inkrafttreten des Vertrages 1993) erhielt das Europäische Parlament zusätzliche neue Befugnisse, insbesondere im Hinblick auf die Mitentscheidung im Gesetzgebungsverfahren (das Parlament hat in einigen wichtigen Bereichen nunmehr die gleichen Entscheidungsbefugnisse wie der Rat).

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde im Juni 1994 die Zahl der Abgeordneten auf 567 angehoben. In dieser Zeit fand vom 8. bis 12. Juni 1994 die vierte EP-Wahl statt. Gleichzeitig mit dieser Wahl fand in Österreich die EU-Volksabstimmung statt.

Die vorletzte Anpassung der Zahl der Abgeordneten fand mit Wirkung vom 1. Jänner 1995, dem Zeitpunkt des Beitritts Finnlands, Österreichs und Schwedens, statt. Danach gehörten dem Europäischen Parlament 626 Abgeordnete an.

Nach dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens mussten in diesen neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren Nachwahlen abgehalten werden; in Österreich fanden diese am 13. Oktober 1996 statt. Aufgrund dieser Wahl wurden die bis dahin provisorisch vom Nationalrat - entsprechend der damaligen Mandatsverteilung - entsendeten Abgeordneten durch gewählte Abgeordnete abgelöst.

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Die Europawahl 1999 fand in den einzelnen Mitgliedstaaten zwischen Donnerstag, dem 10. Juni, und Sonntag, dem 13. Juni 1999, statt. Da der Wahltag in Österreich auf einen Sonntag (oder allenfalls auf einen gesetzlichen Feiertag) fallen muss, ergab sich automatisch, dass in Österreich Sonntag, der 13. Juni 1999, der Wahltag war. Die Auszählung der Stimmen erfolgte dann europaweit einheitlich am Sonntag ab 22.00 Uhr, nachdem die letzten Wahllokale in Europa (konkret waren dies die Wahllokale in Frankreich und Italien) geschlossen wurden.

Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU bei, die damit auf 25 Staaten anwuchs.

Durch den am 1. Februar 2003 in Kraft getretenen Vertrag von Nizza und die Erweiterung der EU auf insgesamt 27 Mitgliedstaaten erfolgte eine Reduzierung und Begrenzung der Mitgliederzahl des Europäischen Parlaments auf 732. Durch Anpassung des Art. 190 Abs. 2 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Art. 108 Abs. 2 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft wurde die Zahl der österreichischen Mitglieder grundsätzlich auf 17 festgelegt. Österreich konnte 2004 aber aufgrund einer Übergangsbestimmung zum Vertrag von Nizza (Protokoll über die Erweiterung der Europäischen Union, Art 2 Abs. 2 und 3) für die Periode bis 2009 noch 18 Mitglieder in das Europäische Parlament wählen.

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Die Europawahl 2004 fand von 10. bis 13. Juni 2004 statt. Der Wahltag in Österreich war der 13. Juni 2004.  

Mit 1. Jänner 2007 wurden Rumänien und Bulgarien als Mitgliedstaaten in die Europäische Union aufgenommen.

Die Union zählte daraufhin 27 Mitgliedstaaten.

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Die Europawahl 2009 fand von 4. bis 7. Juni 2009 statt. Der Wahltag in Österreich war der 7. Juni 2009. Bei dieser Wahl konnten, bedingt durch das Auslaufen der Übergangsbestimmung zum Vertrag von Nizza, nur mehr 17 österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. 

Näheres über das Gesamtergebnis der Europawahl 2009 auf europäischer Ebene oder über Ergebnisse in anderen Mitgliedstaaten sowie weiterführende Informationen erfahren Sie auf den Wahlseiten des Europäischen Parlaments

Am 18./19. Oktober 2007 wurde der Vertrag von Lissabon unterzeichnet und bis November 2009 von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert. Er trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft.

Insgesamt umfasste das EU-Parlament seither 754 Sitze (inklusive Parlamentspräsidenten).

Österreich war nach dem Vertrag von Lissabon durch 19 Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten. Dieser Umstand konnte zum Zeitpunkt der Europawahl 2009 – vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon – noch keine Berücksichtigung finden. Es wurden lediglich 17 EP-Mitglieder gewählt.

Auf europäischer Ebene – gestützt durch die Erklärung des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2008 sowie die politische Einigung des Europäischen Rates vom 18./19. Juni 2009 – verständigte man sich daher darauf, Übergangsmaßnahmen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bis zum Ende der Legislaturperiode 2009-2014 zu treffen. Die Übergangsbestimmungen sollten berücksichtigen, dass bestimmte Mitgliedstaaten (darunter Österreich) eine größere Zahl an Mitgliedern des Europäischen Parlaments gehabt hätten, wenn der Vertrag von Lissabon zum Zeitpunkt der Europawahlen im Juni 2009 bereits in Kraft gewesen wäre.

Auf Grund eines eigenständigen Rechtsaktes („Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweisen der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist“ (1,4 MB) ) wurden bis zum Ende der Legislaturperiode 2009-2014 als Übergangsregelung 18 zusätzliche Sitze im Europaparlament geschaffen. Das Protokoll trat nach Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten mit 1. Dezember 2011 in Kraft.

Innerstaatlich wurde die „Aufstockung“ von 17 auf 19 österreichische EP-Mitglieder ohne neuerliche Wahl durch das Bundesverfassungsgesetz geregelt. Mit dem „Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden“ (BGBl. I Nr. 32/2009) wurde bestimmt, dass „die Bundeswahlbehörde, sofern sich aus dem Recht der Europäischen Union nichts Anderes ergibt, die zu vergebenden Mandate auf der Grundlage der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 gemäß § 77 Abs. 3 bis 9 der Europawahlordnung in der Fassung BGBl. I Nr. 11/2009 unter Zugrundelegung der veränderten Mandatszahl zu ermitteln“ habe. Im Zuge der „Lissabon-Begleitnovelle“ (BGBl. I Nr. 57/2010) wurde dieses Bundesverfassungsgesetz abgeändert, um bis zum Inkrafttreten des Protokolls die Entsendung von „Beobachtern“ ins Europäische Parlament zu ermöglichen. Ab Dezember 2011 waren die beiden zusätzlichen österreichischen Mitglieder fix als Abgeordnete im Europäischen Parlament.

Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Gemäß Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments für die Wahlperiode 2014-2019 (2013/312/EU) wurde die Anzahl der den einzelnen Mitgliedstaaten zustehenden Sitze erneut neu festgelegt.

Eine derartige Neufestsetzung folgt dem Grundsatz, dass die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter im EP 750 zuzüglich des Präsidenten (gesamt somit 751) nicht überschreiten darf, dass jeder Mitgliedstaat durch zumindest sechs Abgeordnete vertreten wird und dass kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze erhält.

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Die Europa-Wahl 2014 fand von 22. bis 25. Mai 2014 statt. Der Wahltag in Österreich war der 25. Mai 2014. Für Österreich konnten bei der Europawahl 2014 18 EP-Mitglieder gewählt werden. Insgesamt umfasste das Europäische Parlament in dieser Wahlperiode 751 Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedstaaten.

Wenn Sie Näheres über das Gesamtergebnis der Europawahl 2014 auf europäischer Ebene oder über Ergebnisse in anderen Mitgliedstaaten erfahren wollen, finden Sie weiterführende Informationen auf den Wahlseiten des Europäischen Parlaments.

Eine weitere Änderung hinsichtlich der Anzahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Vertreterinnen und Vertreter fand durch den Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (2018/93) statt. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU konnten für die Wahlperiode 2019-2024 für Österreich 19 EP-Mitglieder gewählt werden. Insgesamt wurden für diese Wahlperiode 705 EP-Mitglieder aus den Mitgliedstaaten gewählt.

Logo Europawahl 2019

Die Europawahl 2019 war im Zeitraum von 23. bis 26. Mai 2019 vorgesehen. 

In Österreich fand die Europawahl am Sonntag, dem 26. Mai 2019, statt.

Vereinigten Königreiches allerdings verzögerte, galt nach der Europawahl 2019 zunächst weiterhin die Zusammensetzung der Wahlperiode 2014-2019 und es zogen nur 18 österreichische Mitglieder ins Europäische Parlament ein. Schließlich kam es per 31. Jänner 2020 zum „Brexit“ und somit zu einer Verringerung der Mitgliedstaaten von 28 auf 27. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments änderte sich gemäß dem Beschluss (2018/937) auf 705 Mitglieder (davon 19 statt 18 Mitglieder aus Österreich).

Die Bundeswahlbehörde hatte im Wissen der anstehenden Änderung bereits in ihrer Sitzung am 12. Juni 2019 in Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens – unter Zugrundelegung des Beschlusses (EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 – ermittelt, welche wahlwerbende Partei nach dem „Brexit“ Anspruch auf Zuweisung eines zusätzlichen Mandates haben würde. Mit Wirksamkeit des Austritts des Vereinigten Königreiches wurden dann die erforderlichen Veranlassungen zur Besetzung des 19. Sitzes für Österreich getroffen.

Wenn Sie Näheres über das Gesamtergebnis der Europawahl 2019 auf europäischer Ebene oder über Ergebnisse in anderen Mitgliedstaaten erfahren wollen, finden Sie weiterführende Informationen auf den Wahlseiten des Europäischen Parlaments.

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Die Europa-Wahl 2024 findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. Der Rat der Europäischen Union gab nach Beratungen in den Vorbereitungsgremien am 22. Mai 2023 mittels Aussendung bekannt, dass er die Durchführung der zehnten allgemeinen, unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Zeitraum 6. bis 9. Juni 2024 zur Kenntnis nehme .

Am 22. September 2023 nahm der Europäische Rat einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments für die Wahlperiode 2024-2029 an (EU 2023/2061). Mit Blick auf den demografischen Wandel in den EU-Mitgliedstaaten wurde die Zahl der Sitze im EP auf 720 festgelegt. Zusätzliche Sitze erhielten: Belgien (+1), Dänemark (+1), Irland (+1), Spanien (+2), Frankreich (+2), Lettland (+1), die Niederlande (+2), Österreich (+1), Polen (+1), Slowenien (+1), die Slowakei (+1) und Finnland (+1). Österreich werden somit nach der Europawahl insgesamt 20 Mitglieder für die Wahlperiode 2024-2029 im Europäischen Parlament zukommen.

Mit BGBl II Nr. 72/2024 wurde die Europawahl 2024 in Österreich ausgeschrieben.

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