Volksbegehren gegen Abfangjäger

(29. Juli bis 5. August 2002)

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Einleitungsantrag und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 24. Mai 2002 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung

"Volksbegehren gegen Abfangjäger"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt

Beginn des Eintragungszeitraumes: 29.Juli 2002
Ende des Eintragungszeitraumes: 5.August 2002
Stichtag: 24.Juni 2002

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das der Bundesregierung den Ankauf von Abfangjägern untersagt.

Dem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:

Begründung:

Die Begründung zur Einbringung des Volksbegehrens gegen Abfangjäger gliedert sich in 6 Punkte:

  1. Sicherheitspolitische Argumente
    1. Verteidigung gegen wen?
      Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen 1989 und der Auflösung des Warschauer Paktes, ist dem österreichischen Bundesheer der "Feind aus dem Osten" abhanden gekommen. Die "Demokraten" sehen in einem befriedeten Mitteleuropa weit und breit kein Feindbild vor dem es sich zu schützen gilt und lehnen daher die künstliche Erschaffung eines neuen Feindbildes ab. Weiters stellt sich die Frage für wen Österreich und die österreichische Bevölkerung ein etwaiges Ziel darstellen könnten.
    2. EU-Erweiterung
      In 5–10 Jahren ist Österreich nach dem Beitritt der Nachbarstaaten (Slowenien, Tschechien, Slowakei und Ungarn) keine EU-Außengrenze mehr.
      Die Nachbarstaaten verfügen über eine intakte Luftraumverteidigung- und Überwachung und daher muss ein Aggressor zuerst den Luftraum der anderen Länder durchfliegen, um somit in den österreichischen Luftraum zu gelangen. "Die Demokraten" fordern die sogenannte "Europapartei" ÖVP auf, diese realpolitischen Umstände verstärkt in ihre Überlegungen einzubeziehen.
    3. Die Terrorismus-Lüge
      Die Aussagen des Verteidigungsministers, "scheinbar seien die Ereignisse des 11.September bereits in Vergessenheit geraten" werden von uns auf das Schärfste als Lüge und Angstmacherei zurückgewiesen. Kein Staat der Welt hat besseres, moderneres Fluggerät in einem größeren Ausmaß als die USA zur Verfügung, dennoch konnten die USA ihren Luftraum eben nicht schützen, genauso wenig wie die angegriffenen Gebäude und Menschen.
    4. Österreich hat keine klar definierte Sicherheitspolitik
      Die Bundesregierung spricht von "bündnisfrei", die Opposition von "neutral", die einen wollen in die NATO, die anderen die Neutralität schützen. Solange Österreich seine Sicherheitspolitik nicht klar definiert macht es keinen Sinn Unmengen an Budgetmitteln für Ankäufe von Abfangjägern zu verschwenden. Es kann niemals Österreichs Rolle im Rahmen einer europäischen Sicherheitspolitik sein, Agenden der Luftwaffe zu übernehmen. Wenn, dann wird Österreich Spezialtruppen, Gebirgsjäger, Pioniere oder Sanitätspersonal bereitstellen. Die Haltung der Bundesregierung dieses nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, ist gegen eine europäische Sicherheitspolitik gerichtet, wobei man nicht erkennen kann, wohin uns diese bornierte Haltung der Bundesregierung auf der Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik eigentlich führen soll.
    5. Die Staatsvertrags-Lüge
      Vermehrt werden Regierungsmitglieder mit den Worten "die Luftraumüberwachung ist im Staatsvertrag festgelegt", zitiert. Dies ist unwahr. Im Staatsvertrag ist lediglich eine Verteidigung "mit allen zu Gebote stehenden" Mitteln festgeschrieben. In einem befriedeten Mitteleuropa, ohne eine erkennbare Bedrohung unseres Staatsgebietes, steht wohl eine Verteidigung mittels Luftwaffe nicht zu Gebot.
    6. Die Frage der Effektivität
      Wenn Österreich seinen Luftraum tatsächlich schützen will, muss man dieses Wollen wohl mit dem der Schweiz vergleichen. Dieses Vorhaben ist weder mit 24, noch mit 50, noch mit 100 Abfangjägern gewährleistet. "Die Demokraten" sehen die geplante Anschaffung mehr als Erwerb eines Statussymbols für Politiker, Waffennarren und Generäle, welche ganz klar abzulehnen ist. Wenn es tatsächlich "nur" um die Luftraumüberwachung geht, dann sollte die bestehende "Goldhaube" modernisiert werden, anstatt unnötige Abfangjäger anzuschaffen. Des weiteren garantiert der Besitz von Abfangjägern keinerlei Schutz vor etwaigen Aggressoren, wie die Vorfälle rund um das Eindringen mehrerer MIG's aus dem ehemaligen Jugoslawien in den österreichischen Luftraum bewiesen haben.
  2. Verschwendung von Steuergeld
    1. Steuerbelastung
      Die Steuerbelastung ist in Österreich so hoch wie noch nie. Jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler arbeitet bis 23. Juni jedes Jahres für den Staat, erst danach für die eigene Brieftasche. Der Ankauf von Abfangjägern würde jeden Haushalt mit mind. 1000 € belasten. Dies ist der Bevölkerung nicht zumutbar und zeigt wie grausam die Regierung gegen das eigene Volk agiert.
    2. Nulldefizit / Steuerentlastung
      Der österreichischen Bevölkerung wurde monatelang versichert, dass die Verteuerung der Autobahnvignette, die Besteuerung der Unfallrenten, die Einführung der Studiengebühren, die mehr als dürftige Pensionssteigerung und viele andere "Reformen" mehr, nur zum Erreichen des Nulldefizits beschlossen worden seien und es im Laufe der Legislaturperiode Steuerentlastungen geben soll. Wir lehnen jegliches Wahlzuckerl (für das man dann als Steuerzahler auch noch "Danke" sagen muss) ab, die Regierung (wie jede Obrigkeit) ist Diener des Volkes und Treuhänder des Steuergeldes und soll anstatt einen Ankauf von Abfangjägern zu tätigen, dieses Geld den ÖsterreicherInnen im Rahmen einer Steuerreform zum Beispiel zurückzugeben.
    3. Arbeitslosigkeit
      Die Arbeitslosigkeit erreicht monatlich neue Rekordwerte mit Zuwächsen bis zu 20% im Vergleich zu den Werten des Vorjahres. Wirtschaftlich sinnvoll ist es daher konjunkturfördernde bzw. -stützende Programme zu initiieren. Ein Ankauf von Abfangjägern hat keine Auswirkung auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und ist daher wirtschaftspolitischer Schwachsinn und beweist einmal mehr, dass es der Regierung nicht darum geht die Wünsche des Volkes umzusetzen, sondern nur die der diversen Lobbys etc. die diese Regierung unterstützen.
    4. Soziale Härtefälle / Versteckte Armut
      Der Ankauf von Abfangjägern betrifft jede(n) ÖsterreicherIn und nimmt angesichts der Tatsache, dass eine geschätzte Million an Mitmenschen bereits in versteckter Armut lebt, keine Rücksicht auf diese Gruppe. Der Ankauf von Abfangjägern bringt keiner Alleinerzieherin Geld für die Erziehung des Kindes, keiner Kleinrentnerin das Geld für Heizmittel für den Winter, keinem Unfallrentner Geld für Dinge, die für die Herrschaften in der Regierung selbstverständlich sind. Auch jetzt ist die Befriedigung der Grundbedürfnisse jedes Staatsbürgers bereits gefährdet, anstatt diesen Missstand zu bekämpfen, wird Geld anderweitig eingesetzt.
  3. Transparenz von Vereinbarungen
    1. Gegengeschäfte
      Die von der Abfangjägerlobby versprochenen Gegengeschäfte klingen ja auf das Erste ganz gut, sind aber in Wahrheit reine Realitätsverzerrung. Wie die Vergangenheit bewiesen hat, mussten österreichische Unternehmen bei Gegengeschäften derart billig anbieten um zum Zug zu kommen, dass sie zu diesem letztlich vereinbarten Preis auch auf dem freien Markt problemlos verkaufen hätten können. Des weiteren sind solche Gegengeschäfte NICHT einklagbar, also de facto nicht mehr wert als das Papier auf dem diese vereinbart werden. Wie mehrere Untersuchungen ergeben haben, haben die Gegengeschäfte bei diversen anderen Ankäufen (Thomson-Deal, Draken-Ankauf) 60% des Kaufpreises NICHT überschritten. Um jedoch das ganze Gegengeschäft schön darzustellen wurden längst getroffene Vereinbarungen in die Gegengeschäfte miteingerechnet. Außerdem gehen wir davon aus, dass österreichische Unternehmen der betroffenen Branchen auch OHNE den Ankauf von Abfangjägern Aufträge bekommen werden, da diese durch professionelle und international geschätzte Qualität ihrer Arbeit bekannt sind und einen sehr guten Ruf genießen.
    2. Provisionen
      Bekanntlich werden bei Ankäufen von Waffensystemen, Panzern, Abfangjägern etc. bis zu 20% an Provisionen bezahlt. Dies würde bedeuten, dass zwischen 300 und 600 Mio € an Provisionszahlungen fließen werden. Da dieser Kauf erwiesenermaßen wohl nur den Empfängern dieser Zahlungen finanziell nützt und davon auszugehen ist, dass diese Organisationen/ Parteien/Privatpersonen keiner sozialen Bedürftigkeit unterliegen und der/die gemeine SteuerzahlerIn diese Rechnung zu begleichen hat, ist der Ankauf auch aus diesem Grund abzulehnen. Die Frage warum die Bundesregierung bzw. diverse Parteiorganisationen so vehement für einen Ankauf eintreten stellt sich hiermit natürlich auch.
  4. Falsche Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik für das Bundesheer
    1. Die Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik des Bundesheeres ist eine verfehlte und fern jeglicher Realität. Rund um die Ereignisse der Lawinentragödie von Galtür wurde medienwirksam stets von der dringend notwendigen Anschaffung von Transporthubschraubern gesprochen, getan wurde nichts.
    2. Des weiteren fehlt es dem Bundesheer an Transportmaschinen, die wir uns für teures Geld von anderen Staaten ausleihen müssen.
    3. Die Ausstattung der Infanterie besteht hauptsächlich aus veraltetem Gerät und entspricht nicht den Anforderungen eines modernen Heeres. Waffensysteme mit Laserpointer, Waffensysteme mit Feind-Freund Erkennung, Splitterschutz, Schusswesten, moderne Kommunikationsmittel, die allesamt der Sicherheit des Soldaten im Feld dienen, sollten oberste Priorität in der Anschaffung haben und nicht der Ankauf von Abfangjägern.
  5. Arbeitsplätze
    In der Argumentation der Befürworter taucht oft das Argument auf, der Ankauf würde Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen. Dass der Ankauf Arbeitsplätze schafft, ist keinesfalls glaubwürdig und auch nicht belegbar. Es ist richtig, dass in der Zeltweger Werft am Flughafen Hinterstoisser 200 Arbeitsplätze direkt von einer Nachbeschaffung abhängig sind. Es muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es ein wirtschaftspolitischer Schwachsinn ist, einen Ankauf mit Kosten von mehr als 2,5 Mrd. € mit der Erhaltung von 200 Arbeitsplätzen rechtzufertigen.
  6. Betroffene Bevölkerung in den von der Stationierung betroffenen Regionen
    1. Die Bevölkerung der betroffenen Regionen leidet nicht nur unter einer enormen Lärmbelastung und einer Verschmutzung der Luft durch Kerosin. Des weiteren sind Abstürze bei Start- bzw. Landemanövern eine reale Gefahr.
    2. Die Stationierung neuer Abfangjäger würde in den betroffenen Regionen sogar Arbeitsplätze kosten. In Fohnsdorf (Nachbargemeinde von Zeltweg in der Stmk) soll eine neue Therme entstehen die weit über 300 Arbeitsplätze schaffen und tausende Besucher in die Region locken wird. Die Investoren würden bei einer Erhöhung der Flugtätigkeit Abstand von der Realisierung dieses Projektes nehmen. Des weiteren steht ein Ankauf und damit verbundene Belastungen die unter 6.1 aufgezählt sind, sicher im Widerspruch zum oft gepriesenen "Wellness- und Urlaubsland Steiermark".
    3. Ein sehr wichtiger Punkt, der gegen den Ankauf spricht, betrifft zwar in der Gesamtheit gesehen "nur" ein paar tausend ÖsterreicherInnen, diese aber massiv und eventuell mit katastrophalen Folgen. In den betroffenen Regionen kommt es automatisch zu einer massiven Abwertung der Immobilien, Grundstücke, Eigenheime etc. Wer ersetzt diesen Wertverlust den betroffenen BürgerInnen? Dies kann bei grundbücherlich besicherten Darlehen, durch den veränderten Schätzwert, bis hin zur Zwangsversteigerung der eigenen vier Wände führen!

Diese 6 Punkte sind der Grund des Antrages auf Einleitung eines Volksbegehrens und zeigen wohl bei genauer Betrachtung, dass objektiv gesehen ein Ankauf NICHT im Sinne der ÖsterreicherInnen sein kann. Da aber die Regierung gegen das Volk agiert, die Meinung des Bürgers NICHT berücksichtigt, sehen wir dieses Volksbegehren als letzte Chance den Ankauf von Abfangjägern noch zu verhindern.

Bevollmächtigter:

Rudolf FUSSI, Selbstständiger

Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Johann STRANER, ÖBB-Bediensteter

Alexander JURANEK, Angestellter

Dr. Lorant RACZ, Pensionist

Tennessee GEROLD, Student

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Detailergebnisse

Sie können das endgültige Ergebnis des "Volksbegehrens gegen Abfangjäger" als PDF-Datei (930 KB) herunterladen.
Die herunterladbaren Dokumente beinhalten zusätzlich zum hier dargelegten Informationsangebot Präsentationsgrafiken.

Bundesgebiet

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in % (brutto)
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Eintragungen
+ UE
BURGENLAND  215.660  40  22.424 253 10,52% 22.677
KÄRNTEN 419.128 48 40.010 306 9,62% 40.316
NIEDERÖSTERREICH  1.154.369 200 122 .022  4.219  10,94%  126.241
OBERÖSTERREICH  999.925 143 129.101 3.385 13,25% 132.486
SALZBURG  357.662 37 33.954 157 9,54% 34.111
STEIERMARK 913.096 198 79.647 5.903 9,37% 85.550
TIROL 477.189 73 45.247 153 9,51% 45.400
VORARLBERG 233.972 144 23.769 2.389 11,18% 26.158
WIEN 1.098.070 3 110.308 1.560 10,19% 111.868
ÖSTERREICH  5.869.071  886 606.482 18.325 10,65% 624.807

 Präsentationsgrafik

Präsentationsgrafik
Präsentationsgrafik © BMI

 

Burgenland

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+ UE
FREISTADT EISENSTADT 8.811 0 708 7 8,11% 715
FREISTADT RUST 1.397 0  91  0  6,51%  91
EISENSTADT UMGEBUNG 29.950 9 3.685 74 12,55% 3.759
GÜSSING 21.408 6 1.788 5 8,38% 1.793
JENNERSDORF 14.173 7 1.280 19  9,17% 1.299
MATTERSBURG 28.136 2 3.913 76 14,18% 3.989
NEUSIEDL AM SEE 40.314 2 3.896 3 9,67% 3.899
OBERPULLENDORF 29.875 8 3.430 42 11,62% 3.472
OBERWART 41.596 6 3.633 27 8,80% 3.660
BURGENLAND 215.660 40 22.424 253 10,52% 22.677

Kärnten

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+ UE
KLAGENFURT STADT 68.134 0 6.010 13 8,84% 6.023
VILLACH STADT 42.308 6 4.370 16 10,37% 4.386
FELDKIRCHEN 22.299 0 1.945 2 8,73% 1.947
HERMAGOR 14.879 0 1.375 0 9,24% 1.375
KLAGENFURT LAND 42.817 4 4.172 26 9,80% 4.198
SANKT VEIT AN DER GLAN 44.061 9 4.355 33 9,96% 4.388
SPITTAL AN DER DRAU 60.438 8 5.474 6 9,07% 5.480
VILLACH LAND 48.501 1 5.500 55 11,45% 5.555
VÖLKERMARKT 32.912 1 3.198 22 9,78% 3.220
WOLFSBERG 42.779 19 3.612 133 8,75%  3.745
KÄRNTEN 419.128 48 40.011 306 9,62%  40.317

Niederösterreich

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in % (brutto)
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+ UE
KREMS AN DER DONAU STADT 17.811 3 1.738 9 9,81% 1.747
SANKT PÖLTEN STADT 36.830 0 5.210 92 14,40% 5.302
WAIDHOFEN AN DER YBBS 8.776 0 905 35 10,71% 940
WIENER NEUSTADT STADT 27.550 0 2.624 460 11,19% 3.084
AMSTETTEN 81.125 5 8.937 577 11,73% 9.514
BADEN 90.323 7 10.760 662 12,65% 11.422
BRUCK AN DER LEITHA 30.133 0 3.659 171 12,71% 3.830
GÄNSERNDORF 65.986 19 7.918 179 12,27% 8.097
GMÜND 31.253 0 3.617 30 11,67% 3.647
HOLLABRUNN 38.635 2 3.265 34 8,54% 3.299
HORN 24.745 8 1.939 37 7,99% 1.976
KORNEUBURG 51.318 2 5.802 68 11,44% 5.870
KREMS AN DER DONAU LAND 41.897 7 3.396 32 8,18% 3.428
LILIENFELD 20.239 6 3.076 163 16,00% 3.239
MELK 56.065 12 5.486 179 10,10% 5.665
MISTELBACH 55.266 1 5.056 14 9,17% 5.070
MÖDLING 78.896 4 8.080 453 10,82% 8.533
NEUNKIRCHEN 64.905 7 7.056 130 11,07% 7.186
SANKT PÖLTEN LAND 69.038 16 8.144 265 12,18% 8.409
SCHEIBBS 30.801 2 2.808 57 9,30% 2.865
TULLN 47.899 2 4.255 52 8,99% 4.307
WAIDHOFEN AN DER THAYA 21.897 0 1.567 34 7,31% 1.601
WIENER NEUSTADT LAND 53.009 15 5.640 312 11,23% 5.952
WIEN UMGEBUNG 75.259 11 8.523 163 11,54%  8.686
ZWETTL 34.723 7 2.600 11  7,52% 2.611
NIEDERÖSTERREICH 1.154.379 136 122.061 4.219 10,94% 126.280

Oberösterreich

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+ UE
LINZ STADT 135.267 4 19.973 121 14,86% 20.094
STEYR STADT 27.982 0 4.189 46 15,13% 4.235
WELS STADT 38.568 5 4.091 88 10,84% 4.179
BRAUNAU AM INN 68.284 7 7.294 193 10,96% 7.487
EFERDING 22.472 5 2.667 72 12,19% 2.739
FREISTADT 47.079 10 6.291 53 13,48% 6.344
GMUNDEN 72.325 8 9.791 310 13,97% 10.101
GRIESKIRCHEN 45.358 4 5.400 113 12,15% 5.513
KIRCHDORF AN DER KREMS 39.501 16 4.559 436 12,65% 4.995
LINZ LAND 93.566 10 14.634 911 16,61% 15.545
PERG 46.404 22 6.658 119 14,60% 6.777
RIED IM INNKREIS 42.427 3 4.131 31 9,81% 4.162
ROHRBACH 42.040 5 4.027 62 9,73%  4.089
SCHÄRDING 41.112 3 3.459 67 8,58% 3.526
STEYR LAND 42.725 4 5.560 84 13,21%  5.644
URFAHR UMGEBUNG 58.238 8 8.148 338  14,57% 8.486
VÖCKLABRUCK 91.078 19 12.287 239 13,75% 12.526
WELS LAND 45.463 2 5.952 102 13,32% 6.054
OBERÖSTERREICH 999.889 135 129.111 3.385 13,25%

132.496

Salzburg

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ungültige
Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
stützungs-
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in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
SALZBURG STADT 97.957 0 8.558 11 8,75% 8.569
HALLEIN 37.279 0 3.619 8 9,73%  3.627
SALZBURG UMGEBUNG 95.587 7 8.701 61 9,17% 8.762
SANKT JOHANN IM PONGAU 52.918 11 5.072 38 9,66% 5.110
TAMSWEG 15.552 3 1.328 1 8,55% 1.329
ZELL AM SEE 58.369 16 6.676 38 11,50% 6.714
SALZBURG 357.662 37 33.954 157 9,54% 34.111

Steiermark

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Eintragungen
Unter-
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Eintragungen
+ UE
GRAZ STADT 178.870 2 19.820 35 11,10% 19.855
BRUCK AN DER MUR 50.255 11 5.669 139 11,56% 5.808
DEUTSCHLANDSBERG 47.513 13 3.493 145 7,66% 3.638
FELDBACH 51.478 7 2.572 22 5,04% 2.594
FÜRSTENFELD 17.731 10 1.145 24 6,59% 1.169
GRAZ UMGEBUNG 100.558 23 7.898 545 8,40%  8.443
HARTBERG 51.265 19 3.173 55 6,30% 3.228
JUDENBURG 37.099 1 2.743 2.577 14,34% 5.320
KNITTELFELD 22.615 10 2.210 797 13,30% 3.007
LEIBNITZ 57.100  9 3.046 195 5,68% 3.241
LEOBEN 53.342 3 5.418 305 10,73% 5.723
LIEZEN 61.202 39 6.126 241 10,40% 6.367
MÜRZZUSCHLAG 33.873 21 4.484 440 14,54% 4.924
MURAU 23.804 6 1.633 63 7,12% 1.696
RADKERSBURG 18.484 8 982 33 5,49% 1.015
VOITSBERG 42.429 3 3.385 202 8,45% 3.587
WEIZ 65.478 8 5.844 85 9,05% 5.929
STEIERMARK 913.096 193 79.641 5.903 9,37% 85.544

Tirol

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+ UE
INNSBRUCK STADT 81.463 2 7.446 0 9,14% 7.446
IMST 36.701 7 3.341 23 9,17% 3.364
INNSBRUCK LAND 112.504 27 10.669 29 9,51% 10.698
KITZBÜHEL 41.749 3 4.186 1 10,03% 4.187
KUFSTEIN 64.458 4 6.394 14 9,94% 6.408
LANDECK 29.901 6 2.975 39 10,08% 3.014
LIENZ 37.188 6 2.964 8 7,99% 2.972
REUTTE 21.076 11 2.190 15 10,46% 2.205
SCHWAZ 52.149 7 5.082 24 9,79% 5.106
TIROL 477.189 73 45.247 153 9,51% 45.400

Vorarlberg

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Eintragungen
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in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
BLUDENZ 41.244 28 4.610 681 12,83% 5.291
BREGENZ 79.748 61 7.171 787 9,98% 7.958
DORNBIRN 50.565 4 4.795 425 10,32% 5.220
FELDKIRCH 62.415 51 7.193 496 12,32% 7.689
VORARLBERG 233.972 144 23.769 2.389 11,18% 26.158

Wien

Gebiet Stimm-
berechtigte
ungültige
Eintragungen
gültige
Eintragungen
Unter-
stützungs-
erklärungen
Stimm-
beteiligung
in % (brutto)
gültige
Eintragungen
+ UE
INNERE STADT 13.223 0 909 13 6,97% 922
LEOPOLDSTADT 56.964 0 5.751 63 10,21% 5.814
LANDSTRASSE 56.767 0 5.250 72 9,38% 5.322
WIEDEN 21.047 1 1.854 41 9,00% 1.895
MARGARETEN 32.409 1 2.852 52 8,96% 2.904
MARIAHILF 20.058 0 1.739 2 8,68% 1.741
NEUBAU 20.035 0 1.875 92 9,82% 1.967
JOSEFSTADT 16.122 0 1.445 0 8,96% 1.445
ALSERGRUND 27.211 1 2.239 57 8,44% 2.296
FAVORITEN 106.427 0 11.349 130 10,79% 11.479
SIMMERING 55.531 0 5.592 40 10,14% 5.632
MEIDLING 54.917 0 4.874 74 9,01% 4.948
HIETZING 40.003 0 3.899 157 10,14% 4.056
PENZING 57.909 0 5.923 114 10,42% 6.037
RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS 39.392 0 3.309 28 8,47% 3.337
OTTAKRING 56.152 0 5.822 56 10,47% 5.878
HERNALS 31.500 0 3.129 7 9,96% 3.136
WÄHRING 31.964 0 2.907 7 9,12% 2.914
DÖBLING 49.041 0 4.438 58 9,17% 4.496
BRIGITTENAU 49.756 0 5.090 43 10,32% 5.133
FLORIDSDORF 96.177 0 11.170 76 11,69% 11.246
DONAUSTADT 100.389 0 11.408 304 11,67% 11.712
LIESING 65.076 0 7.484 74 11,61% 7.558
WIEN 1.098.070 3 110.308 1.560 10,19% 111.868

Das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens gegen Abfangjäger wurde von der Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 9. September 2002 festgestellt.
Nach der Verlautbarung des Ergebnisses und dem Verstreichen der vierwöchigen Anfechtungsfrist wird die Bundeswahlbehörde das Volksbegehren dem Nationalrat zur Behandlung vorlegen.

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Volksbegehren

Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode