Rechtsstaat und Menschenrechte

Empfehlungen 2008


2008/12 - Empfehlungen zum Rechtsschutz in Schubhaft

Empfehlung Nr. 330:
(1.) In Ergänzung seiner Empfehlung Nr. 135 empfiehlt der Menschenrechtsbeirat, die notwendigen technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, Info-Automaten in den PAZ bereitzustellen. Dabei sollte eine einfache Bedienung und Abrufbarkeit von Kurzvideos über die Gründe der Inschubhaftnahme, den Zugang zu Rechtsberatung (und -vertretung) und Rückkehrvorbereitung sowie über das Instrument der Schubhaftbeschwerde sichergestellt werden.

Empfehlung Nr. 331:
(2.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt in Anlehnung an die Bescheidpraxis des Bundesasylamtes, die relevanten (Bestand-)Teile des Schubhaftbescheides, insbesondere Spruch und Rechtsmittelbelehrung, in der jeweiligen Muttersprache zu verfassen.

Empfehlung Nr. 332:
(3.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt im Rahmen der fremdenpolizeilichen Einvernahme, die Anwesenheit eines Dolmetsch dazu zu nützen, um den/die Fremde(n) anhand eines standardisierten Informationsblattes mündlich über Grund, Sinn und Zweck der Schubhaft aufzuklären.

Empfehlung Nr. 333:
(4.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, das BM.I möge einen effektiven Zugang zu Rechtsberatung und -vertretung für Schubhäftlinge in der Form sicherstellen, dass vertraglich verpflichtete rechtsberatende Personen regelmäßig Sprechstunden in den Polizeianhaltezentren abhalten. Bei Mittellosigkeit soll die Inanspruchnahme der Rechtsvertretung kostenlos sein, darüber hinaus ist auf die Beseitigung etwaiger sprachlicher Barrieren zu achten.

Empfehlung Nr. 334:
(5.) Der Menschenrechtsbeirat ergänzt die bereits ergangene Empfehlung Nr. 325 dahingehend, dass aufbauend auf dem nunmehr vorgeschlagenen Modell der kostenlosen Rechtsberatung und -vertretung eine obligatorische Haftprüfung in Abständen von zwei Monaten als angemessen und ausreichend erachtet wird.

zurück zur Übersicht


2008/10 - Empfehlung zum PAZ Linz

Empfehlung Nr. 329:
(1.) Aufgrund der Wahrnehmungen der zuständigen Kommission OLG Linz wurde festgestellt, dass im PAZ Linz menschenrechtswidrige Umstände – insbesondere in hygienischen und sicherheitstechnischen Belangen - vorliegen, die sowohl für die angehaltenen Personen als auch für die Beamten und Beamtinnen eine Gefahr bedeuten. Es wird daher empfohlen durch geeignete Maßnahmen - erforderlichenfalls durch Aussetzung der Anhaltung - diese Mängel zu beseitigen.

zurück zur Übersicht


2008/03 - Empfehlung zur religiösen Betreuung von muslimischen Schubhäftlingen

Empfehlung Nr. 328:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, im Sinne einer religiösen Betreuung von Schubhäftlingen muslimischen Glaubens im Bedarfsfall die Inanspruchnahme der Dienste eines Imam zu ermöglichen.

zurück zur Übersicht


2008/01 - Empfehlung zum PAZ Hernalser Gürtel

Empfehlung Nr. 327:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, dass die in Zusammenarbeit mit den Beamten der BPD Wien und Mitgliedern der Kommissionen OLG Wien 1 und 2 erarbeiteten Pläne zur Errichtung einer offenen Station am PAZ Hernalser Gürtel zügig umgesetzt und die dafür erforderlichen Mitteln bereitgestellt werden.

zurück zur Übersicht


Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.