Rechtsstaat und Menschenrechte

Empfehlungen 2005


2005/10 - Tod in der Schubhaft

Zum Dringlichkeitsbericht der zuständigen Kommission zum Tod eines Schubhäftlings nach Messerstichen durch einen Mithäftling

Empfehlung Nr. 289:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt aus Anlass des Todes von Andrzej GALAZ

  • die BeamtInnen in den Polizeianhaltezentren insbesondere mit ausreichenden „passiven“ Mitteln wie Schutzkleidung, Helmen, Schildern, Distanzstangen auszustatten, um bei der Abwehr von gefährlichen Angriffen von Häftlingen, sei es gegen die BeamtInnen selbst oder gegen Mithäftlinge, entsprechend einschreiten zu können;
  • sicherzustellen, dass möglichst alle in den PAZ Dienst tuenden BeamtInnen in der Anwendung dieser Mittel ausreichend und laufend geschult werden und
  • bis dahin unverzüglich sicherzustellen, dass in PAZ mit mehr als hundert Haftplätzen jedenfalls ständig mindestens zwei BeamtInnen anwesend sind, die im Umgang mit derartigen Situationen, besonders in der Abwehr derartiger Angriffe, besonders geschult sind.

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2005/07 - Menschenrechtsbildung

Aus dem Bericht "Menschenrechte in der Aus- und Fortbildung der Sicherheitsexekutive"

Empfehlung Nr. 281:
(1.) Der MRB empfiehlt, das im Rahmen der Sicherheitsakademie entwickelte Konzept der Sicherheitsexekutive als Menschenrechtsschutzorganisation für alle Bereiche heranzuziehen und entsprechend umzusetzen.

Empfehlung Nr. 282:
(2.) Der MRB empfiehlt proaktive Maßnahmen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz zu setzen, insbesondere um qualifizierte Personen aus unterschiedlichen ethnischen und kulturellen Gruppen der Gesellschaft für den Exekutivdienst zu gewinnen.

Empfehlung Nr. 283:
(3.) Der MRB empfiehlt, in den "klassischen" Ausbildungsbereichen wie Einsatztraining und Kriminalistik den Menschenrechtsbezug sichtbar zu machen. Der menschenrechtliche Blickwinkel soll durch die Einbeziehung einer menschenrechtlichen Expertise in der Konzeption und Durchführung der Schulungen gewährleistet werden.

Empfehlung Nr. 284:
(4.) Der MRB empfiehlt, Führungskräfte im Hinblick auf ihre Schlüsselrolle in einem menschenrechtskonformen Dienstbetrieb durch Menschenrechtsbildungsmaßnahmen besonders zu fördern. Darüber hinaus sollte bei der Auswahl von Führungskräften ein Verständnis der Exekutive als Menschenrechtsschutzorganisation als Voraussetzung herangezogen werden.

Empfehlung Nr. 285:
(5.) Der MRB empfiehlt gezielte gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen für dienstältere und neu einsteigende BeamtInnen zur Überwindung des unterschiedlichen Menschenrechtsbildungsniveaus zu setzen.

Empfehlung Nr. 286:
(6.) Der MRB empfiehlt, positive Anreize für die Teilnahme an menschenrechtlichen und persönlichkeitsbildenden Seminaren zu schaffen wie z.B. durch Berücksichtigung bei Beförderungen und Beurteilungen.

Empfehlung Nr. 287:
(7.) Im Sinne der kontextuellen und praxisorientierten Vermittlung von Menschenrechten empfiehlt der MRB durch Train-the-Trainer Seminare sicherzustellen, dass LehrerInnen der "klassischen" Ausbildungsbereiche (z.B. Einsatztraining, Kriminalistik) zwischen den Menschenrechten und ihrem Fachgebiet die wesentlichen Bezüge herstellen und vermitteln können.

Empfehlung Nr. 288:
(8.) Der MRB empfiehlt, ergänzend zum bestehenden Ausbildungskonzept, die Einrichtung eines Schwerpunktprogramms "Exekutive als Menschenrechtsschutzorganisation" sowie eines jährlichen Menschenrechtspreises für besondere Verdienste um Menschenrechte im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit. Dies sollte im Wege einer Kooperation zwischen den mit Menschenrechten befassten Stellen im BM.I und dem Menschenrechtsbeirat erfolgen.

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2005/07 - MenschenrechtsverteidigerInnen

Aus dem Bericht "MenschenrechtsverteidigerInnen"

Empfehlung Nr. 279:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt dem Bundesminister/der Bundesministerin für Inneres, Vorkehrungen zu treffen, dass Ermittlungen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen, im Besonderen gegen Mitglieder des Beirates oder seiner Kommissionen, nur dann eingeleitet und fortgesetzt werden, wenn den einschlägigen Standards entsprochen wird. Vor allem wäre darauf zu achten, dass solche Ermittlungen frei von Willkür und auch ohne jeden Anschein von Willkür geführt werden.

Empfehlung Nr. 280:
(2.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, dass im Falle solcher Ermittlungen im Sinne von § 24 StPO sogleich dem Staatsanwalt Mitteilung gemacht wird, wie das mit dem Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes 2004 am 1.1.2008 verpflichtend sein wird. Von diesem Zeitpunkt an wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei gemeinsam unter der Leitung der Staatsanwaltschaft mit Berichtspflichten der Kriminalpolizei gegenüber der Staatsanwaltschaft zu führen sein. Dem Beschuldigten wird überdies das Recht eingeräumt, so bald wie möglich über das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren informiert zu werden.

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2005/04 - Einzelhaft

Zum Dringlichkeitsbericht der zuständigen Kommission zur Anhaltung in Einzelhaft

Aufgrund des Dringlichkeitsberichtes der Kommission OLG Wien 1 vom 31. März 2005 wurden in der 51. Sitzung des MRB am 12. April 2005 folgende Empfehlungen beschlossen:

Empfehlung Nr. 277:
(1.) Das BMI möge auf geeignetem Wege - jedenfalls bis zum Vorliegen einer entsprechenden Evaluierung - dafür sorgen, dass
a) Schubhäftlinge nur mehr aus disziplinären Gründen, freiwillig oder im Fall von
Fremdgefährdung in Einzelhaft angehalten werden;
b) die Praxis der Einzelhaftanhaltung von Schubhäftlingen die einen Hungerstreik
oder sonstige Formen der Selbstbeschädigung ankündigen oder durchführen
ab sofort eingestellt werden;
c) die Anhaltung von Schubhäftlingen in Einzelhaft - insbesondere im Bereich des PAZ Wien - rasch einer gründlichen Evaluierung unter Beiziehung von Expertise von außen unterzogen werde.

Empfehlung Nr. 278:
(2.) Das BM.I möge auf geeignete Weise sicherstellen, dass arbeitsmedizinisch vertretbare zeitliche Obergrenzen für den anspruchsvollen Dienst des Wachpersonals in den PAZ eingeführt und / oder wirksam überwacht werden.

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Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.