Rechtsstaat und Menschenrechte

Empfehlungen 2004


2004/10 - Ermittlungen gegen Kommissionsmitglieder

In Reaktion auf sicherheitsbehördliche Ermittlungen gegen Mitglieder des Beirates bzw. der Kommissionen

Empfehlung Nr. 276:
(1.) Um in Zukunft Missverständnisse hintan zu halten, empfiehlt der Beirat dem Bundesminister für Inneres, für den Fall der Einleitung von sicherheitsbehördlichen Ermittlungen gegen Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Beirates oder gegen LeiterInnen und Mitglieder der Kommissionen den Vorsitzenden des Beirates zu verständigen.

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2004/10 - Schubhaftzentren

Zur Schaffung einer Spezialeinrichtung für den Vollzug der Schubhaft und Anhalteformen in den Polizeianhaltezentren

Empfehlung Nr. 274:
(1.) Der MRB empfiehlt daher dem Bundesminister für Inneres die Schaffung eines speziellen Anhaltezentrums, das ausschließlich für den Vollzug der Schubhaft genützt wird und in dem die mit einer Anhaltung verbundenen Beschränkungen für angehaltene Fremde in ihrer Bewegungsfreiheit und ihrem Tagesablauf auf das notwendige Maß reduziert wird, das zur Sicherung des fremdenpolizeilichen Verfahrens unabdingbar ist.

Empfehlung Nr. 275:
(2.) Der MRB empfiehlt dem Bundesminister für Inneres den weiteren Ausbau von "Offenen Stationen" und Bereiche des "Vollzugs mit Zellenöffnung" in den Polizeianhaltezentren schrittweise und zügig fortzusetzen und insbesondere die Projekte für das PAZ Salzburg und das PAZ Villach zügig zu realisieren.

Der MRB empfiehlt aufgrund der durchwegs positiven Erfahrungen mit den jeweiligen Pilotprojekten in den Polizeianhaltezentren dem Bundesminister für Inneres weiters, das Konzept der "Offenen Station" und des "Vollzugs mit Zellenöffnung" in eine neu zu fassende Anhalteordnung aufzunehmen und diese Modelle damit strukturell abzusichern.

Der MRB verweist weiters auf seine bisher ergangenen Empfehlungen zur Anhaltung von Personen in Schubhaft insbesondere auf die Empfehlungen Nr. 219 und Nr. 57.

Bei der legistischen Ausformung legt der MRB Wert auf die Verankerung sachlich gerechtfertigter und für alle Beteiligten transparent nachvollziehbarer Kriterien für den Zugang eines in Schubhaft angehaltenen Fremden in eine "Offene Station" bzw. für den Ausschluss aus Bereichen des "Vollzugs mit Zellenöffnung"

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2004/09 - Zurückweisungszone Schwechat

Zum Dringlichkeitsbericht der zuständigen Kommission des Menschenrechtsbeirates zur Zurückweisungszone am Flughafen Schwechat

Erwägungen des MRB (68,4 KB) 

Empfehlung Nr. 273:
(1.) Im Hinblick auf die Rechtsprechung von EGMR, VfGH und UVS Niederösterreich erachtete der Menschenrechtsbeirat die Unterbringung von Personen in der neu geschaffenen Zurückweisungszone im Sondertransit Schwechat, wie er sie am 25. Juni 2004 vorgefunden hat, als Freiheitsentzug.
Für einen derartigen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Freiheit bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigung, welche Art 5 EMRK und dem BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit zu entsprechen hat. §§ 53 und 54 FrG bilden keine Grundlage für einen solchen Freiheitsentzug. Eine andere gesetzliche Grundlage ist nach bestehender Rechtslage nicht vorhanden. Der Eingriff war daher rechtlich nicht gedeckt.
Eine Beschränkung des Aufenthalts zurückgewiesener Personen in einer Zurückweisungszone stellt nach geltender Rechtslage und Judikatur von EGMR und VfGH nur dann keinen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, wenn es den davon betroffenen Personen erlaubt und ermöglicht wird, jederzeit ihre Ausreise zu organisieren und die dazu erforderlichen Kontakte zu pflegen.
Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, die behördliche Praxis nach diesen Grundsätzen zu gestalten.

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2004/07 - Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen

Empfehlungen aus dem Bericht "Reaktion auf behauptete Menschenrechtsverletzungen"

Empfehlung Nr. 271:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, ein den Menschenrechtsstandards entsprechendes Modell zur Untersuchung von Vorwürfen unrechtmäßiger Ausübung staatlicher Zwangsgewalt auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird es außerdem für sinnvoll erachtet, mit Hilfe eines Ländervergleichs verschiedene Modelle zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen ausfindig zu machen und zu evaluieren.

Empfehlung Nr. 272:
(2.) Der MRB empfiehlt, in Fällen von Misshandlungsvorwürfen u. dgl. wegen der besonderen Sensibilität der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und wegen der Rechte Betroffener hinsichtlich dieser Wirkung bei öffentlichen Äußerungen von Verantwortungsträgern ein besonders hohes Maß an Achtsamkeit einzuhalten. Jeder Anschein einer Vorwegnahme der Ergebnisse der Untersuchung - in Richtung sowohl einer Vorverurteilung als auch eines Vorwegfreispruchs - sollte vermieden werden.

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2004/07 - Geschäftsordnung

Empfehlung zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates

Empfehlung Nr. 270:
(1.) Der MRB nahm in seiner Sitzung am 6. Juli 2004 insbesondere im Hinblick auf die seit seiner Gründung praktizierte Selbständigkeit und Unabhängigkeit in Fragen seiner inneren Organisation mit Bedauern zur Kenntnis, dass mit § 6 Abs. 4 in die novellierte Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates (MRB-GO) eine Bestimmung über die Handhabung allfälliger Befangenheiten von Beiratsmitgliedern Eingang gefunden hat, die der Beirat in seiner Stellungnahme ausdrücklich als nicht notwendig abgelehnt hatte.

Im Lichte verfassungsrechtlicher Überlegungen und seiner bisherigen Erfahrungen stellt der MRB fest, dass er bei Befangenheitsfragen zukünftig primär auf die jeweilige persönliche Selbsteinschätzung der betroffenen Mitglieder und Ersatzmitglieder abstellen wird und die in Ausnahmefällen auftretenden Zweifelsentscheidungen im Lichte der Prinzipien des Art 6 EMRK zur subjektiven Unparteilichkeit treffen wird.

Darüber hinaus empfiehlt der MRB dem Bundesminister für Inneres § 6 Abs 4 MRB-GO ersatzlos aufzuheben.

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2004/06 - Anhalteordnung

Empfehlung zur Erarbeitung eines Konzepts für Mindeststandards von Anhaltebedingungen

Empfehlung Nr. 269:
(1.) Der MRB stellt fest, dass mit der Verwahrungsvorschrift im Bereich der Gendarmerie ein Erlass in Verwendung ist, der teilweise mit der Anhalteordnung (BGBl. II Nr. 128/1999) nicht übereinstimmt. Der MRB erachtet es daher als umso dringlicher, die Bemühungen um eine Novellierung der AnhO (auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts für Haftstandards) zu forcieren.

Der MRB empfiehlt daher die baldige Einrichtung einer gemischten Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es sein soll, ein Konzept für Mindeststandards von Anhaltebedingungen zu erarbeiten, das die unterschiedliche rechtliche Grundlage und Dauer der Anhaltung entsprechend berücksichtigt. Dieses Konzept soll die juristische Ausgestaltung der "Anhalteordnung neu" vorbereiten. Der MRB erklärt seine Bereitschaft, an einer derartigen Arbeitsgruppe mitzuwirken.

Außerdem weist der MRB darauf hin, dass aufgrund seiner Anregungen bei der nächsten Budgetverhandlung bauliche Änderungen zu berücksichtigen sind, die finanzielle Mittel vonnöten machen werden.

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2004/06 - Minderjährige in Schubhaft

Empfehlungen zum Dringlichkeitsbericht der zuständigen Kommission des Menschenrechtsbeirats zur Anhaltung Minderjähriger in Schubhaft

Der Menschenrechtsbeirat verweist iZm der Anhaltung von Minderjährigen in Schubhaft auf seine bisherigen Empfehlungen, insbesondere auf die Empfehlungen Nr. 56, 57, 61, 62, 63 und 64 und empfiehlt darüber hinaus

Empfehlung Nr. 265:
(1.) Minderjährige nur dann über einen Zeitraum von einigen Stunden hinaus in Einzelhaft anzuhalten, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Z 1 und 5 AnhO vorliegen, und in diesen Fällen diese Tatsache sowie ihre Begründung gesondert zu dokumentieren.

Empfehlung Nr. 266:
(2.) Minderjährige keinesfalls nur deshalb in Einzelhaft anzuhalten, um dem Gebot der von Erwachsenen getrennten Anhaltung gemäß § 4 Abs. 3 AnhO zu entsprechen.

Empfehlung Nr. 267:
(3.) Mit Ausnahme unter § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Z 1 und 5 AnhO genannten Fälle die Zellentüren für minderjährige Häftlinge tagsüber geöffnet zu halten.

Empfehlung Nr. 268:
(4.) Minderjährige, sofern sie in Schubhaft angehalten werden, in allen Aspekten des Haftvollzuges gegenüber Erwachsenen keinesfalls zu benachteiligen sondern ihnen vielmehr soweit als möglich Erleichterungen im Vollzug zu gewähren.

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2004/04 - Polizeiliche Zwangsgewalt

Aus dem Bericht "Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt - Risikominimierung in Problemsituationen"

Schulungen

Empfehlung Nr. 253:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, die für das neue Einsatztrainingskonzept vorgesehenen Fortbildungsstunden pro Jahr und Beamter/Beamtin zumindest im ursprünglich geplanten Ausmaß beizubehalten. Das Ziel, mit den Schulungen in einem angemessenen Zeitraum sämtliche ExekutivbeamtInnen zu erreichen sollte mit Nachdruck verfolgt werden. Um die Handlungsabläufe zu festigen erachtet es der Menschenrechtsbeirat weiters als notwendig, die Schulungen in angemessenen Abständen zu wiederholen.

Empfehlung Nr. 254:
(2.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt eine Ausdehnung des Schulungskonzepts zum Umgang mit psychisch kranken Menschen. In diesem Sinne erscheint die Ausbildung spezieller TrainerInnen sinnvoll, welche auf Ebene der Bundesländer und in Kooperation mit den dortigen psychiatrischen Einrichtungen eigenständig die Organisation und Abhaltung von Seminaren übernehmen. Derartige train-the-trainer-Seminare könnten in einwöchigen Kursen mit den bereits bisher zur Verfügung stehenden ExpertInnen abgehalten werden.

Empfehlung Nr. 255:
(3.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt weiters, wegen der großen menschenrechtlichen Relevanz, welche dem Handeln der Exekutive gegenüber sozialen Randgruppen zukommt, neben neigungs- bzw. interessenorientierten Fortbildungen auch Seminare mit verpflichtender Teilnahme durchzuführen. Neben der Entsendung von Einzelpersonen sollte auch die Teilnahme größerer Teile von Dienstgruppen, Einheiten oder Streifenteams überlegt werden, um möglichen Widerständen gegen "Neues" innerhalb der Gruppe entgegenzuwirken.

Deeskalation - Verhältnismäßigkeitsprinzip

Empfehlung Nr. 256:
(4.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt im Hinblick auf Bemühungen zur Deeskalation bereits im Vorfeld von Amtshandlungen eine verstärkte Sensibilisierung der BeamtInnen für den Umgang mit sozialen Randgruppen, für interkulturelle Aspekte und den Machtfaktor Sprache (diesbezüglich wird auf die Studie des Menschenrechtsbeirats zum Sprachgebrauch in der Sicherheitsexekutive verwiesen). Vor allem der Erarbeitung von Handlungsalternativen zu gängigen Verhaltensmustern sollte besondere Beachtung geschenkt werden.

Empfehlung Nr. 257:
(5.) Unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsprinzips empfiehlt der Menschenrechtsbeirat, der Abwägung zwischen der Bedeutung der Durchsetzung einer Amtshandlung - insbesondere unter Anwendung von Zwangsgewalt - und den damit verbundenen Risiken in der konkreten Situation mehr Beachtung zu schenken. Diese Abwägung kann im Einzelfall zu

  • einer Innehaltung,
  • einer Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt oder auch
  • einem Abbruch der Amtshandlung oder ihrer zwangsweisen Durchsetzung führen. Dieser Aspekt sollte in der Schulung der ExekutivbeamtInnen besonders berücksichtigt werden.
    Fixierungsmaßnahmen

Empfehlung Nr. 258:
(6.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt eine verstärkte Sensibilisierung der BeamtInnen dafür, dass heftige und unkontrollierte Abwehrreaktionen durch am Boden und in Bauchlage fixierte Personen nicht als Widerstand missverstanden werden, sondern oft schon Gefährdungszeichen eines lagebedingten Erstickungstodes sind. Die regelmäßige Überprüfung der Vitalfunktionen insbesondere fixierter Personen ist stets sicherzustellen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich eine koordinierte, abgesprochene Vorgehensweise der einschreitenden BeamtInnen, bei der die Aufgabe der Kontrolle der Vitalfunktionen klar einer Person zugeordnet ist. Auch Hinweisen von nicht in die körperliche Auseinandersetzung involvierten KollegInnen und umstehenden Personen ist Beachtung zu schenken.

Empfehlung Nr. 259
(7.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt weiters, in Fällen, in denen eine Fesselung der betroffenen Person an den Extremitäten bereits erfolgt ist, sie jedoch ihre Gegenwehr fortsetzt, die Möglichkeit eines vorübergehenden Ablassens unter gleichzeitiger Beobachtung der Person in Betracht zu ziehen.

Dokumentation

Empfehlung Nr. 260:
(8.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, zukünftig die maßgeblichen Umstände von durchgeführten Fixierungen in Bauchlage sorgfältig und ausführlich zu dokumentieren. Insbesondere sollte in Fällen einer nicht bloß ganz kurzen Fixierung die Dauer der Maßnahme angegeben werden.

Nachbereitung von Einsätzen

Empfehlung Nr. 261:
(9.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt daher, dass der psychologische Dienst bzw. die Betreuer nach Schusswaffengebräuchen und traumatischen Ereignissen intensiv daran arbeiten, die Akzeptanz bzw. die Inanspruchnahme der Betreuung weiter anzuheben. Jedenfalls sollten allfällige Defizite in der Akzeptanz nicht als Argument dafür dienen, Betreuungsangebote nicht weiter auszubauen. Um eine verstärkte Inanspruchnahme sicher zu stellen, könnte daran gedacht werden, nach traumatischen Ereignissen ein (vertrauliches) Erstgespräch verpflichtend vorzusehen. Die fortgesetzte Betreuung sollte dann auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. In diesem Zusammenhang befürwortet der MRB eine entsprechende Stärkung des psychologischen Dienstes im Bundesministerium für Inneres.

Empfehlung Nr. 262:
(10.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, Überlegungen anzustellen, inwieweit Gruppensupervisionen - vorerst für besonders exponierte Gruppen von BeamtInnen - angeboten werden können. Als erster Schritt dazu könnte der psychologische Dienst des BMI mit der Durchführung eines Projektes beauftragt werden.

Empfehlung Nr. 263:
(11.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, den Erlass 20.000/476-GD/02 innerhalb der Sicherheitsexekutive nachhaltig in Erinnerung zu rufen und deutlich eskalierte Amtshandlungen, jedenfalls aber diejenigen, die in der Folge zu schweren physischen Beeinträchtigungen der von der Amtshandlung betroffenen Person geführt haben, einer systematischen Nachbereitung und Analyse iSd Erlasses zu unterziehen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollten anderen Organisationseinheiten innerhalb der Sicherheitsexekutive in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.

Interaktion Exekutive - Notarzt

Empfehlung Nr. 264:
(12.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, betreffend die Interaktion zwischen ExekutivbeamtInnen und NotärztInnen, mit dem BMGF und/oder der Ärztekammer Gespräche über die Aufnahme des Problems des lagebedingten Erstickungstodes in die Notarztausbildung aufzunehmen.

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2004/03 - GÜP Gmünd

Zum Dringlichkeitsbericht der zuständigen Kommission des Menschenrechtsbeirates zum GÜP Gmünd

Empfehlung Nr. 252:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, die BH Gmünd anzuweisen, alle Asylanträge entgegenzunehmen und keinen wie immer gearteten Druck auszuüben, dass Asylanträge nicht gestellt bzw. zurückgezogen werden. Insbesondere sollte von der Praxis Abstand genommen werden, Flüchtlingsfamilien dahingehend zu trennen, dass das Familienoberhaupt in Schubhaft genommen wird.

In diesem Zusammenhang wird dringend angeregt, einen "Round Table" mit Verantwortlichen der betroffenen Behörden (BH Gmünd, SID NÖ, BMI) sowie VertreterInnen des Menschenrechtsbeirates und dessen örtlich zuständige Kommission (OLG Wien 2) zu veranstalten, wo die bisher seitens des MRB aufgeführte Vollzugsproblematik erörtert und insbesondere das Verhältnis von Asyl- und Fremdengesetzen besprochen werden sollte.

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2004/03 - Sprachgebrauch

Empfehlungen aus dem Bericht "Sprachgebrauch in der Sicherheitsexekutive"

Empfehlung Nr. 246:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, die Sicherheitsakademie mit der Planung eines Moduls, welches sich auf Grundlage der vorliegenden Studie, mit der Sensibilisierung der BeamtInnen der Sicherheitsexekutive mit dem Thema "(diskriminierender) Sprachgebrauch" beschäftigt, zu beauftragen und das Konzept nach Möglichkeit bis zum Ende des Jahres 2004 fertig zu stellen. In die Planungsarbeiten sollte auch der Menschenrechtsbeirat einbezogen werden.

Empfehlung Nr. 247:
(2.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, das Modul neben der Grundausbildung auch in die Aus- und Fortbildung der BeamtInnen der Sicherheitsexekutive verbindlich zu integrieren.

Empfehlung Nr. 248:
(3.) Der Beirat empfiehlt, unabhängig von der Erstellung dieses Moduls für alle ExekutivbeamtInnen einen Folder/ eine Broschüre anzufertigen, welche sich mit dem Thema "Diskriminierender Sprachgebrauch" befasst.

Empfehlung Nr. 249:
(4.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, ExpertInnen, die sich mit der Planung und Durchführung dieses Modules beschäftigen, zu einem "Follow-up" einzuberufen, in dem eventuelle Mängel aufgezeigt und die Grundlagen für die Optimierung späterer Schulungen erarbeitet werden sollen.

Empfehlung Nr. 250:
(5.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt sicherzustellen, dass für Vortragende aus der Exekutive spezielle verbindliche Schulungen zu diesem Themenbereich eingeführt werden. Diese Schulungen sollten durch ein Team aus ExekutivbeamtInnen, LinguistInnen und DidaktikerInnen konzipiert und durchgeführt werden.

Empfehlung Nr. 251:
(6.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt sicherzustellen, dass bei kontroversiellen Beschwerdeinhalten Darstellungen und Argumenten beider Parteien im gleichen Ausmaß und in gleicher Form Raum gegeben wird. Persönliche Beurteilungen von vorgesetzten BeamtInnen sollten klar als solche gekennzeichnet sein.

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2004/01 - Anhalteordnung

Empfehlung zur Überarbeitung der AnhO

Empfehlung Nr. 245:
(1.) Aus der Sicht des MRB sind die derzeit bestehenden Rechtsvorschriften in Österreich zum Thema Haftbedingungen bei den Sicherheitsbehörden unzureichend und sollten insbesondere an die bestehenden CPT Standards angepasst werden. Dies umso mehr als zu erwarten ist, dass die Kommissionen des MRB bei nicht vorhandenen oder unklaren rechtlichen Vorgaben diese Standards für ihre menschenrechtliche Beurteilung heranziehen werden. Der MRB weist darauf hin, dass derzeit aufgrund der stattfindenden Zusammenlegung der Wachkörper der Zeitpunkt für eine Novellierung der einschlägigen Bestimmungen geeignet erscheint und bietet für diesen Prozess seine Mitarbeit an.

Der MRB empfiehlt daher, im Zuge der Zusammenlegung der Wachkörper eine Vereinheitlichung der geltenden Regelungen in Form einer "Anhalteordnung neu" insbesondere auf Grundlage der einschlägigen Empfehlungen des CPT vorzunehmen und den MRB in diesen Prozess mit einzubeziehen.

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Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.