Rechtsstaat und Menschenrechte

Empfehlungen 2001


2001/12 - Schubhaft in Justizanstalten

Zum Thema "Anhaltung von Schubhäftlingen in Justizanstalten"

Empfehlung Nr. 124:
(1.) Der Beirat empfiehlt, die Ausnahmeregelung des § 67 Abs. 1 FrG in Bezug auf die sogenannte "reine Schubhaft" nur insoweit anzuwenden, als absolut keine andere Unterbringungsmöglichkeit im Vollzugsbereich des BMI besteht. Insbesondere ist Gewähr dafür zu bieten, dass die Fremdenbehörden die tatsächlich vorhandenen Kapazitäten des BMI nachweislich über das zentrale Schubhaftmanagement überprüft haben.

Empfehlung Nr. 125:
(2.) Der Beirat empfiehlt für den Fall der sogenannten "Anschlussschubhaft"

  • beim Bundesminister für Justiz darauf hinzuzuwirken, dass die gemeinsame Anhaltung mit gerichtlich verurteilten Straftätern die Ausnahme bildet
  • dafür Sorge zu tragen, dass vor Ende der Strafhaft ein rechtskräftiger aufenthaltsbeendender Titel vorliegt
  • die Zusammenarbeit zwischen den Fremdenbehörden und den Justizanstalten insoweit zu verbessern, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei verurteilten ausländischen Straftätern unmittelbar nach Verbüßung der Strafhaft erfolgen.

Empfehlung Nr. 126:
(3.) Der Beirat empfiehlt, beim Bundesminister für Justiz darauf hinzuzuwirken, dass- für die Fälle der "reinen Schubhaft" und der "Anschlussschubhaft" - die im Runderlass des BMJ (Zl. JMZ 41708/1-V.1/2001) festgelegten Standards, nämlich

  • die sinnvolle Gestaltung der Aufenthaltszeit und eine ausreichende Bewegung im Freien von 1 Stunde täglich (bei Jugendlichen: 2 Stunden) gemäß der geltenden Rechtslage sowie Erleichterungen für Schubhäftlinge durchgesetzt werden.

Empfehlung Nr. 127:
(4.) Der Beirat empfiehlt, (allenfalls durch Gespräche mit dem BMJ) darauf hinzuzuwirken,

  • dass Schubhäftlinge ausreichende Informationen über den Stand des aufenthaltsbeendenden Verfahrens erhalten
  • dass Schubhäftlingen bei längerer Anhaltung - ähnlich wie in der Justizanstalt Ried/Innkreis - die Möglichkeit geboten wird, einer Arbeit mit Entgeltanspruch nachzugehen
  • dass die BeamtInnen in den Justizanstalten verstärkt über den Unterschied des Wesens der Schubhaft im Vergleich zur Strafhaft informiert werden.

Empfehlung Nr. 128:
(5.) Der Beirat empfiehlt, durch Gespräche beim Bundesminister für Justiz darauf hinzuwirken, dass der Schubhaftbetreuung der Zugang zu den Justizanstalten im selben Ausmaß wie in den PGH gewährt wird. Bei der Verlängerung der Schubhaftbetreuungsverträge ist auf die Anhaltung von Schubhäftlingen in JA Bedacht zu nehmen.

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2001/12 - GÜP Marchegg

Aufgrund des Dringlichkeitsberichtes der zuständigen Kommission zum Besuch am GÜP Marchegg

Empfehlung Nr. 120:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt im genannten GÜP, für angehaltene Fremde insbesondere in kalten und kühlen Jahreszeiten jedenfalls heiße Getränke (Tee, Kaffee) und - wenn absehbar ist, dass die Anhaltung über die Mittagszeit andauern wird - auch eine warme Mahlzeit sicherzustellen.

Empfehlung Nr. 121:
(2.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, dass für angehaltene Fremde die Abgabe von trockener Ersatzkleidung auch für Jugendliche und Erwachsene sichergestellt wird.

Empfehlung Nr. 122:
(3.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt, dass die Frage der sachlichen Zuständigkeit und der Kostentragung hinsichtlich der Verpflegung und der Ausgabe von trockener Kleidung einer raschen Lösung zugeführt wird, damit es bei der Umsetzung der oben genannten Empfehlungen zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.

Empfehlung Nr. 123:
(4.) Der Menschenrechtsbeirat begrüßt die Entscheidung, eine Sanitätsstelle am GÜP Marchegg einzurichten, und empfiehlt, dass bei Festnahmen eine sofortige sanitäre Versorgung, die allen angehaltenen Personen von den Sanitätern (bei Frauen ausschließlich Sanitäterinnen) individuell anzubieten ist, sichergestellt wird. Nach Möglichkeit und bei Bedarf sollten bei dieser sanitären Versorgung die Dolmetschdienste der Fremdenpolizei herangezogen werden.

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2001/12 - PAZ Innsbruck

Aufgrund des Dringlichkeitsberichtes der zuständigen Kommission zum Besuch am PAZ Innsbruck

Empfehlung Nr. 117:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt die Vollzugspraxis mit Italien im Zusammenhang mit der Durchführung des Dubliner Übereinkommens auf die ministerielle Ebene zu verlagern und die geeigneten Schritte für eine Umsetzung im Sinne des Dubliner Übereinkommens zu erwirken.

Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt darauf hinzuwirken, dass die Abklärung der Zuständigkeitsfrage im Sinne des DÜ mit Italien in ähnlich rascher Weise durchgeführt wird, wie dies derzeit mit anderen Ländern gehandhabt wird, damit das Ziel, die Schubhaft so kurz wie möglich zu halten (nicht länger als durchschnittlich 2 Wochen), erreicht werden kann.

Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt seitens der Republik Österreich bei der neuen Dublin - Verordnung des Rates der EU im Sinne eines schnellen und effizienten Verfahrens auf eine Herabsetzung der vorgesehenen Antwortfrist auf ein Monat hinzuwirken.

Empfehlung Nr. 118:
(2.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt darauf hinzuwirken, dass Fälle nach dem DÜ welche die Nachbarländer Italien und Deutschland betreffen, in kurzen regelmäßigen Abständen von einem kleinen Beamtenstab dieser Länder, besprochen werden, mit dem Ziel sich über die Zuständigkeit in den Einzelfällen in diesem Gremium zu einigen.

Empfehlung Nr. 119:
(3.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt für die Dauer von 6 Monaten probeweise eine wiederkehrende Haftprüfung - unter beispielhafter Heranziehung der Praxis bei der Sicherheitsdirektion Vorarlberg und der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land - an weiteren Fremdenpolizeibehörden in ganz Österreich zu starten, nach Ablauf dieser Frist die Ergebnisse zu evaluieren und dem MRB darüber zu berichten.

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2001/07 - Anhaltung von Frauen

Aus dem Bericht zu den menschenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Anhaltung von Frauen durch Organe der Sicherheitsexekutive

Empfehlungen des Beirates zu baulichen Maßnahmen

Empfehlung Nr. 93:
(1.) Der Beirat empfiehlt, die Kapazitäten für die Anhaltung von Frauen in den einzelnen Polizeigefangenenhäusern und sonstigen Anhalteorten in Hinblick auf die bestehende bauliche Ausstattung und das eingesetzte weibliche Personal zu erheben. Das Ergebnis dieser Erhebung sollte zum durchschnittlichen Bedarf von Anhalteplätzen für die Anhaltung von Frauen in Relation gesetzt werden. Auf Basis dieses Verhältnisses sollten alle erforderlichen baulichen und personellen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass ausreichend Haftplätze für die Anhaltung von Frauen zur Verfügung stehen.

Empfehlung Nr. 94:
(2.) Der Beirat empfiehlt, langfristig sicher zu stellen, dass an Anhalteorten in ausreichender Anzahl die baulichen und personellen Voraussetzungen zur Anhaltung von Frauen geschaffen werden. Bei der Festlegung der Anhalteorte, die derart ausgerüstet werden sollen, soll darauf geachtet werden, dass hierdurch nicht weitere Probleme bzw. Benachteiligungen von Frauen wegen deren erforderlichen Verbringung in entfernt gelegene Anhalteorte und eine hieraus resultierende Trennung von Familie und Kindern erfolgen. Weiters sollten jedenfalls jene Anhalteorte entsprechend ausgerüstet werden, an denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit häufig Frauen angehalten werden (wie etwa den Grenzbezirksstellen und den Grenzüberwachungsposten).

Empfehlung Nr. 95:
(3.) Der Beirat empfiehlt, Frauen grundsätzlich nur dort unterzubringen, wo die baulichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind und weibliche Beamtinnen Dienst versehen. Dabei ist im Sinne der Allgemeinen Empfehlungen des CPT jedoch tunlichst darauf zu achten, dass sich in der Folge nicht weitere Probleme bzw. Benachteiligungen von Frauen dadurch ergeben, dass mit der Verbringung der Angehaltenen in weiter weg gelegene Anhalteorte eine Trennung von Familie und Kindern (drohender Abbruch von Sozialkontakten) verbunden ist.

Empfehlung Nr. 96:
(4.) Der Beirat empfiehlt die Toiletten, die sich in Anhalteräumen befinden, mit einem ausreichenden Sichtschutz zu versehen, sowie ausreichende Duschmöglichkeiten für die Angehaltenen zu schaffen.

Empfehlungen des Beirates zur hygienischen Versorgung

Empfehlung Nr. 97:
(5.) Der Beirat empfiehlt, sicherzustellen, dass weiblichen Angehaltenen beim Haftantritt die für die. Zeit der Menstruation erforderlichen Hygieneartikeln wie Monatsbinden und Tampons übergeben werden oder beim Sanitärbereich frei zugänglich in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Weiters soll sichergestellt werden, dass die hiefür erforderlichen Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Empfehlung Nr. 98:
(6.) Der Beirat empfiehlt, angehaltenen Frauen zumindest alle zwei Tage, während der Menstruation täglich ein warmes Brausebad. und jederzeit Zugang zur hygienischen Versorgung zu ermöglichen.

Empfehlungen des Beirates zur Personalstruktur

Empfehlung Nr. 99:
(7.) Der Beirat empfiehlt, den Exekutivdienst für Frauen aktiv zu bewerben. Hierdurch sollte die Anzahl der Schülerinnen in den Grundkursen auf mindestens 50 % angehoben werden. Die aktive Bewerbung sollte besonders in jenen Regionen forciert werden, in denen wenige weibliche Beamten ihren Dienst versehen und sich traditionell wenige Frauen zum Exekutivdienst bewerben.

Empfehlung Nr. 100:
(8.) Der Beirat empfiehlt eine aktive Suche von geeigneten Bewerberinnen für die Aufnahme in den Dienst durch den Dienstgeber gemeinsam mit der/ dem Gleichbehandlungsbeauftragten oder der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gem. § 11 Abs. 4 des aktuellen Frauenförderungsplanes.

Empfehlung Nr. 101:
(9.) Der Beirat empfiehlt regelmäßig einzelne Grundlehrgänge ausschließlich für Frauen auszuschreiben und zwar so lange bis der Anteil von weiblichen Exekutivbeamten 40 % beträgt - eine derartige Maßnahme wäre gem. Art. 7 Abs. 2 B-VG verfassungskonform.

Empfehlung Nr. 102:
(10.) Der Beirat empfiehlt, die Aufnahmetests im Hinblick auf Kriterien, die von Frauen auf Grund der Sozialisationsunterschiede möglicherweise schwerer erfüllt werden können, nachweislich laufend kritisch zu überprüfen.

Empfehlung Nr. 103:
(11.) Der Beirat empfiehlt eine "Versetzungsbörse" einzurichten. Als Sofortmaßnahme sollten hiefür bereits im Dienst stehende weibliche Exekutivbeamten aktiv gesucht werden, die ihrer Versetzung in eine Region, in der keine Frauen eingesetzt oder Frauen stark unterrepräsentiert sind, zustimmen.

Empfehlung Nr. 104:
(12.) Der Beirat empfiehlt eine aktive Handhabung der vorrangigen Einstellung und Beförderung von Frauen bei gleicher Qualifikation (§§ 42 und 43 B-GBG), insbesondere auch wegen der positiven Signalwirkung auf künftige Bewerberinnen.

Empfehlung Nr. 105:
(13.) Der Beirat empfiehlt, bei den laufenden Reformen der Dienstsysteme der Bundespolizei und Bundesgendarmerie - wie etwa dem Jahresarbeitszeitmodell - eine höchstmögliche Flexibilität bzgl. der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.

Empfehlung Nr. 106:
(14.) Der Beirat empfiehlt die Durchführung einer Erhebung zur Feststellung der Bereitschaft der bereits im Dienst stehende BeamtInnen, als freiwillige "SpringerInnen" für einen "Ersatzpool" eingesetzt zu werden.

Empfehlung Nr. 107:
(15.) Der Beirat empfiehlt, die Schaffung eines "Ersatzpools" oder die Entwicklung von geeigneten Ersatzmodellen für den durch Karenzierungen entstehenden personellen Mehrbedarf an den einzelnen Dienststellen. Die dem Ersatzpool zugeteilten BeamtInnen sollten ausschließlich in jenen Dienststellen eingesetzt werden, in denen ein Mehrbedarf auf Grund der Abwesenheit einer/ eines karenzierten Beamten/ Beamtin besteht.

Empfehlung Nr. 108:
(16.) Der Beirat empfiehlt, den Frauenförderungsplan des Bundesministerium für Inneres zu aktualisieren.

Empfehlung Nr. 109:
(17.) Der Beirat empfiehlt, im aktualisierten Frauenförderungsplan die geplante Beseitigung einer bestehenden Unterpräsentation und/oder Benachteiligung von Frauen nach den einzelnen Verwendungsgruppen gem. § 41 Abs. 2 B - GBG mit verbindlichen Vorgaben zur Anhebung der Frauenanteile in allen Bereichen mit Zeitrahmen und Anzahl festzulegen.

Empfehlung Nr. 110:
(18.) Der Beirat empfiehlt, im aktualisierten Frauenförderungsplan § 3 Abs. 2 des derzeit vorliegenden Frauenförderungsplanes zu streichen, da die gesetzliche Grundlage für diese Ausnahmeregelung zur Aussetzung der Frauenförderung weggefallen ist.

Empfehlung Nr. 111:
(19.) Der Beirat empfiehlt, im aktualisierten Frauenförderungsplan die Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten bei Dienst- und Urlaubseinteilung gemäß § 4 Abs. 4 und § 6 Abs. 1 des derzeit vorliegenden Frauenförderungsplanes auch auf männliche Mitarbeiter auszudehnen.

Empfehlung Nr. 112:
(20.) Der Beirat empfiehlt, die Schulungen über die Gleichbehandlungsvorschriften insbesondere für Personalverantwortliche weiterzuführen und auszuweiten. Hierbei wird insbesondere auf das Seminar der Verwaltungsakademie des Bundes "Gleichbehandlung von Frauen im Bundesdienst" (BF 434) hingewiesen.

Empfehlung Nr. 113:
(21.) Der Beirat empfiehlt, die bisher geübte Praxis der bereit angelegten Information und Bekanntmachung des Frauenförderungsplanes fortzusetzen.

Empfehlung Nr. 114:
(22.) Der Beirat empfiehlt, sicherzustellen, dass Frauen nicht an jenen Anhalteorten angehalten werden, an denen eine der AnhO entsprechende Unterbringung nicht möglich ist, wie etwa in den kleinen Polizeigefangenenhäusern, in denen in der Nacht nur ein männlicher Beamte den Dienst versieht.

Empfehlung Nr. 115:
(23.) Der Beirat empfiehlt, darauf hinzuwirken, dass in jenen Polizeigefangenenhäusern und Anhalteorten, in denen die notwendigen baulichen Voraussetzungen bereits gegeben sind (wie etwa im PGH Wien, Roßauerlände), ausreichend weibliche Bedienstete ihren Dienst versehen..

Exkurs: Medizinische und psychische Betreuung von drogenabhängigen, in Polizeigefangenenhäusern angehaltenen Personen

Empfehlung Nr. 116:
(24.) Der Beirat empfiehlt, das Kooperationsprojekt zwischen dem PGH Wien - Roßauerlände und dem Verein DIALOG zur medizinischen und psychischen Betreuung von drogenabhängigen Angehaltenen als best practice Modell für andere Polizeigefangenenhäuser in Österreich heranzuziehen. Zumindest in jenen Städten, in denen zunehmend drogenabhängige Personen in den Polizeigefangenenhäusern angehaltenen werden, sollten ähnliche Kooperationen aufgebaut werden.

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Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.