Rechtsstaat und Menschenrechte

Empfehlungen 1999

1999/10 - Problemabschiebungen

Aus dem Bericht zu den sogenannten "Problemabschiebungen":

Empfehlung Nr. 1:
(1.) Der Beirat empfiehlt regelmäßige Folgeschulungen in angemessenen Zeiträumen (mindestens einmal jährlich) unter Einbeziehung der von den für diese Tätigkeit eingesetzten Beamten und Beamtinnen gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen.

Empfehlung Nr. 2:
(2.) Der Beirat empfiehlt, den Bericht der Einrichtung der Innenrevision im Bundesministerium für Inneres (siehe Punkt 8) und daraus zu ziehende Schlüsse in die Schulungsunterlagen aufzunehmen und in einem Sondermodul zu bearbeiten.

Empfehlung Nr. 3:
(3.) Der Beirat empfiehlt, einschlägige medizinische Erkenntnisse, wie etwa die Gefahr des Eintrittes eines Schockzustandes bei gefesselten Personen, in die Schulungen einzubeziehen.

Empfehlung Nr. 4:
(4.) Der Beirat empfiehlt, den Unterricht in größerem Ausmaß als bislang durch gemischte Teams zu gestalten.

Empfehlung Nr. 5:
(5.) Der Beirat empfiehlt, Mitgliedern des Menschenrechtsbeirates und seiner Kommissionen die Teilnahme an Schulungen zu eröffnen.

Empfehlung Nr. 6:
(6.) Der Beirat empfiehlt, die Vermittlung von Sprachkenntnissen zur Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeit mit der abzuschiebenden Person in die Schulung einzubeziehen.

Empfehlung Nr. 7:
(7.) Der Beirat empfiehlt, den Beamten und Beamtinnen in den Schulungen Wissen über die Situation und die Handlungsmöglichkeiten im Zielland zu vermitteln.

Empfehlung Nr. 8:
(8.) Der Beirat empfiehlt, die einschlägige Judikatur der unabhängigen Verwaltungssenate, der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (VfGH,VwGH) sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in die Schulungen einzubeziehen.

Empfehlung Nr. 9:
(9.) Der Beirat empfiehlt, den bislang nur auf der Seite der Behörden bestehenden Informationsstand auf den Betroffenen und die Schubhaftbetreuer und -betreuerinnen zu erweitern.

Empfehlung Nr. 10:
(10. ) Der Beirat empfiehlt im Besonderen, die Schubhaftbetreuer und -betreuerinnen durch die zuständigen Beamtinnen und Beamten des Polizeigefangenenhauses oder gerichtlichen Gefangenenhauses unverzüglich vom Termin der Abholung informieren zu lassen.

Empfehlung Nr. 11:
(11.) Der Beirat empfiehlt, den "Laufzettel" um eine Rubrik zu erweitern, in der relevante Wahrnehmungen und Erkenntnisse aus dem Bereich der Schubhaftbetreuung aufscheinen. Zur konkreten Festlegung der Inhalte für den Laufzettel sollten mit Vertretern und Vertreterinnen der Schubhaftbetreuungsorganisationen Gespräche geführt werden.

Empfehlung Nr. 12:
(12.) Der Beirat empfiehlt, die Schubhaftbetreuer und -betreuerinnen zum Kontaktgespräch der Begleitbeamten und -beamtinnen mit der abzuschiebenden Person beizuziehen.

Empfehlung Nr. 13:
(13.) Der Beirat empfiehlt, jeder abzuschiebenden Person Zeitpunkt und Modalitäten der Abschiebung (Flugroute, Zeit der Ankunft, Begleitung) in formalisierter Weise durch die Behörde mitzuteilen.

Empfehlung Nr. 14:
(14.) Der Beirat empfiehlt, die abzuschiebende Person im Besonderen darüber zu informieren, dass die Entscheidung eine endgültige ist und dass die Organe der Sicherheitsexekutive befugt sind, die Entscheidung erforderlichenfalls mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen sowie dass die abzuschiebende Person durch ihr Verhalten die Eingriffsintensität der Abschiebung beeinflussen kann.

Empfehlung Nr. 15:
(15.) Der Beirat empfiehlt, der abzuschiebenden Person Informationen über die Möglichkeit allfälliger Unterstützung in materieller und ideeller Hinsicht und erforderlichenfalls spezielle Informationen über die aktuelle Situation im Zielland zu geben. Dabei sollten die Schubhaftbetreuungsorganisationen um Unterstützung ersucht werden.

Empfehlung Nr. 16:
(16.) Der Beirat empfiehlt, zur Unterstützung der Begleitbeamten und - beamtinnen im Zielland die rechtzeitige - im Wege des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten durchzuführende - Kontaktaufnahme mit den österreichischen Vertretungsbehörden im Zielland. Sofern Österreich im Zielland keine eigene Vertretungsbehörde eingerichtet hat, sollte die Kooperation im europäischen Kontext gesucht werden.

Empfehlung Nr. 17:
(17.) Der Beirat empfiehlt Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Zielländern, wenn dies der Arbeitserleichterung der Beamten und Beamtinnen dient und die Rechte der Betroffenen nicht gefährdet.

Empfehlung Nr. 18:
(18.) Der Beirat empfiehlt, Vorkehrungen zu treffen, um der abgeschobenen Person die erforderlichen Subsistenzmittel für das unmittelbare Fortkommen in den ersten Tagen im Zielland zu sichern. Bei der Ausarbeitung möglicher Modelle für derartige Überbrückungshilfen sollte von ausländischen Modellen und den dabei gewonnenen Erfahrungen ausgegangen werden (z.B.: Belgien).

Empfehlung Nr. 19:
(19.) Der Beirat empfiehlt, zu prüfen, inwieweit internationale Organisationen (z.B. UNHCR, IOM), österreichische Vertretungsbehörden und nichtstaatliche Organisationen ihre Kooperationsmöglichkeiten im jeweiligen Zielland nutzen könnten, um das Fortkommen der abgeschobenen Person vor Ort zu erleichtern. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sollten zur Verfügung gestellt werden.

Empfehlung Nr. 20:
(20.) Der Beirat empfiehlt, Informationen über die Situation abgeschobener Personen im Zielland einholen zu lassen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die Ausbildung der Beamten und Beamtinnen und in die Vorbereitung abzuschiebender Personen in Österreich einzubeziehen. Ferner sollten die dabei gewonnenen Informationen in künftige behördliche Entscheidungen einfließen.

Empfehlung Nr. 21:
(21.) Der Beirat empfiehlt, entsprechende Monitoring-Modelle zu entwickeln, dabei mit österreichischen Vertretungsbehörden, internationalen Organisationen (z.B.UNHCR, IOM) und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung Nr. 22:
(22.) Der Beirat empfiehlt, Flugstrecken zu wählen, die eine möglichst geringe Anzahl von Zwischenstopps und Transitaufenthalten bedingen und schon deshalb zu einer Verringerung der Belastung aller Beteiligten führen.

Empfehlung Nr. 23:
(23.) Der Beirat empfiehlt, Flugstrecken über Transitländer zu wählen, mit denen Durchbeförderungsübereinkommen bestehen.

Empfehlung Nr. 24:
(24.) Der Beirat empfiehlt, Durchbeförderungsübereinkommen mit jenen Transitländern abzuschließen, die bei der Wahl der kostengünstigsten Flugstrecke einen Zwischenstopp erforderlich machen.

Empfehlung Nr. 25:
(25.) Der Beirat empfiehlt, Vorwürfen mangelnder Kontrolle bei Charterflügen dadurch zu begegnen, dass ein in Bezug auf alle Beteiligten (einschließlich des Luftfahrtunternehmens) unabhängiger Menschenrechtsbeobachter am Flug teilnimmt.

Empfehlung Nr. 26:
(26.) Der Beirat empfiehlt, dass der unabhängige Menschenrechtsbeobachter ein gesondertes Protokoll über den Abschiebevorgang verfassen sollte, das dem Bericht der Begleitbeamten und -beamtinnen anzuschließen wäre.

Empfehlung Nr. 27:
(27.) Der Beirat empfiehlt neben der allgemeinen Dienstaufsicht des Vorgesetzten gem. § 45 BDG eine systematische Überprüfung der Einhaltung der "Richtlinien für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen auf dem Luftwege (Linienflüge)" Zl. 19.250/42-GD/99 in allen einschlägigen Fällen

Empfehlung Nr. 28:
(28.) Der Beirat empfiehlt, eine Einrichtung der Innenrevision im Bundesministerium für Inneres mit der Aufgabe zu betrauen, den Ablauf von "Problemabschiebungen" - insbesondere an Hand der darüber angelegten Berichte - systematisch und regelmäßig zu überprüfen und zu evaluieren.

Empfehlung Nr. 29:
(29.) Der Beirat empfiehlt eine jährliche Berichtslegung der damit beauftragten Einrichtung der Innenrevision über die einschlägigen Wahrnehmungen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen an den Bundesminister. Dieser Bericht sollte auch dem Menschenrechtsbeirat übermittelt werden.

Empfehlung Nr. 30:
(30.) Der Beirat empfiehlt, die einschlägigen Erlässe erstmals im März 2000 systematisch zu überprüfen und zu evaluieren; dabei sollte insbesondere auf die Erfahrungen der Begleitbeamten und -beamtinnen und der Vertreter und Vertreterinnen der nichtstaatlichen Organisationen Bedacht genommen werden.

Empfehlung Nr. 31:
(31.) Der Beirat empfiehlt, die für die Organe der Sicherheitsexekutive und die Behörden relevanten Entscheidungen der UVS, der Höchstgerichte und des EGMR zentral, systematisch und regelmäßig auszuwerten und dafür Sorge zu tragen, dass sich die Praxis der Sicherheitsexekutive danach richtet.

Empfehlung Nr. 32:
(32.) Der Beirat empfiehlt, die Zahl und die Zielländer der "Problemabschiebungen" systematisch zu erfassen und darüber Statistiken zu führen. Diese Daten sollten insbesondere auch in die monatlich erstellte Fremdenstatistik einfließen.

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Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.