Fonds für die innere Sicherheit 2014-2020 (ISF)


Die Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit geht auf die im Stockholmer Programm enthaltene Forderung nach einem Fonds zur Finanzierung der Umsetzung der Strategie der inneren Sicherheit und eines kohärenten und umfassenden Konzepts für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich des Managements der Außengrenzen der Europäischen Union, zurück.

Die Gesamtdotierung des Fonds für die innere Sicherheit in der Finanzierungsperiode 2014-2020 beträgt 3,764 Milliarden Euro.

Mittelzuweisung für Österreich in der Finanzierungsperiode 2014-2020: 41,39 Millionen Euro

Der Fonds für die innere Sicherheit 2014-2020 besteht aus zwei rechtlich und finanziell getrennten Instrumenten:

  • Instrument für Grenzen und Visa (ISF-Grenzen 2014-2020)
  • Instrument für polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement (ISF-Polizei 2014-2020)

Zeitplan ISF 2014-2020

  • Programmlaufzeit: 2014-2020
  • Förderfähigkeitszeitraum: Im Rahmen des ISF sind Ausgaben förderfähig, wenn sie zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2023 angefallen sind.
  • Das Nationale Programm (841,1 KB) wurde von der Europäischen Kommission zuletzt am 27. November 2019 genehmigt.

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Instrument Grenzen und Visa (ISF-Grenzen 2014-2020)

Mit Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union (883,2 KB) vom 16. April 2014 [Verordnung (EU) Nr. 515/2014] wurde der Fonds für die innere Sicherheit – Instrument Grenzen und Visa für den Zeitraum 2014-2020 errichtet.

Die Gesamtdotierung des ISF Grenzen 2014-2020 beträgt 2,760 Milliarden Euro.

Mittelzuweisung für Österreich im ISF Grenzen 2014-2020: 27,54 Millionen Euro

Allgemeines Ziel ISF Grenzen 2014-2020

Das Instrument soll generell dazu beitragen, ein hohes Maß an Sicherheit in der Union herbeizuführen und gleichzeitig den legalen Reiseverkehr mittels einer einheitlichen und intensiven Kontrolle der Außengrenzen und der effektiven Bearbeitung von Schengen-Visa im Einklang mit der Verpflichtung der Union für die Grundfreiheiten und die Menschenrechte zu erleichtern.

Spezifische Ziele ISF Grenzen 2014-2020

  • Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik, um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, die Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen zu gewährleisten und gegen irreguläre Migration vorzugehen
  • Unterstützung des integrierten Grenzmanagements, damit einerseits ein hohes Maß an Schutz an den Außengrenzen und andererseits ein reibungsloses Überschreiten der Außengrenzen entsprechend dem Schengen-Besitzstand sichergestellt wird

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Instrument polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement (ISF-Polizei 2014-2020)

Mit Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union (907,8 KB) vom 16. April 2014 [Verordnung (EU) Nr. 513/2014] wurde der Fonds für die innere Sicherheit – Instrument polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement für den Zeitraum 2014-2020 errichtet.

Die Gesamtdotierung des ISF-Polizei 2014-2020 beträgt 1,004 Milliarden Euro.

Mittelzuweisung für Österreich im ISF-Polizei 2014-2020: 13,85 Millionen Euro

Allgemeines Ziel ISF-Polizei 2014-2020

Das Instrument soll generell dazu beitragen, in der Europäischen Union ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten

Spezifische Ziele ISF-Polizei 2014-2020

  • Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung.
    • Innerhalb dieser Ziele werden u.a. die Nationalen Ziele definiert. Diese umfassen die Bereiche der Prävention und Bekämpfung von Kriminalität, Informationsaustausch, Training, aber auch die Unterstützung von Opfern sowie die Bedrohungs- und Risikobewertung.
  • Risiken und Krisen.
    • Ergänzend zu den oben angeführten Nationalen Zielen umfasst dieser Punkt noch zusätzlich die Bereiche Infrastruktur, Frühwarnung und Kooperation.

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Ansprechstelle für den Fonds für die Innere Sicherheit 2014-2020

Zuständige Behörde

Bundesministerium für Inneres (BMI), Referat II/ORK/9/a
Kontaktperson: Leitung des Referates
E-Mail: BMI-II-ORK-9-a@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-2279

Bei inhaltlichen Fragen zum Instrument Grenzen und Visa (ISF-Grenzen) im Fonds für die Innere Sicherheit bzw. zu Projekten wenden Sie sich bitte an:

Beauftragte Behörde

Bundesministerium für Inneres (BMI), Abteilung V/A/4
Kontaktperson: Leitung der Abteilung
E-Mail: BMI-V-A-4@bmi.gv.at
Telefon: +431531262785

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Downloads

Allgemeine EU-Dokumente zum Fonds

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich sind.

Programmgestaltung in Österreich

Weiterführende Links

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