EU-Förderungen

Rückkehrfonds - Programme


Mehrjahresprogramm 2008-2013

Grundlage für das von den Mitgliedstaaten zu erarbeitende Mehrjahresprogramm bilden die von der Europäischen Kommission vorgegebenen strategischen Leitlinien. Sie enthalten inhaltliche Prioritäten, die von den Mitgliedstaaten bei der Programmplanung berücksichtigt werden müssen. Von den vier genannten Prioritäten, müssen mindestens drei bei der Erstellung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt werden.

Priorität 1: Ausarbeitung einer Rückkehrmanagementstrategie

Priorität 2: Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Rückkehrmanagement

Priorität 3: Besondere innovative (inter)nationale Instrumente des Rückkehrmanagements

Priorität 4: Förderung von Gemeinschaftsnormen und bewährten Praktiken im Bereich des Rückkehrmanagements

Projekte sind grundsätzlich bis zu 50% aus EU Mitteln förderbar. Fallen Projekte unter eine „spezifische Priorität“ ist eine Finanzierung bis 75% möglich.

Der gesamte Text der strategischen Leitlinien (47,5 KB) 

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Das österreichische Mehrjahresprogramm wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Zu beachten ist, dass sich die darin angegebenen Beträge der EU-Mittel je nach tatsächlicher Mittelzuteilung an Österreich noch ändern können.

 

Kerninhalte des Mehrjahresprogramms (135,1 KB) 

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Jahresprogramme

Das von der Europäischen Kommission genehmigte Mehrjahresprogramm wird in Form von Jahresprogrammen umgesetzt.
Die Mitgliedstaaten legen der Europäischen Kommission bis zum 1. November jeden Jahres den Entwurf des Jahresprogramms für das nächste Jahr vor (Ausnahme: für das Jahr 2008 bis 1. März 2008), der nach Maßgabe des Mehrjahresprogramms ausgearbeitet wurde und aus Folgendem besteht:

  • allgemeine Modalitäten für die Auswahl der im Rahmen des Jahresprogramms zu finanzierenden Projekte
  • Beschreibung der Maßnahmen, die im Rahmen des Jahresprogramms unterstützt werden sollen
  • vorgeschlagene finanzielle Verteilung des Beitrags des Fonds auf die verschiedenen Maßnahmen des Programms sowie die Angabe des Betrags, der für die Technische Hilfe zur Durchführung des Jahresprogramms beantragt wird
    Technische Hilfe: Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt die Zuständige Behörde bei der Verwaltung der Fonds. Für diese Unterstützung erhält der ÖIF einen festgesetzten Betrag aus den Fondsmitteln.

Die Europäische Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresprogramms, ob sie das Jahresprogramm billigen kann. Bis zum 1. März des betreffenden Jahres trifft die Europäische Kommission die Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Jahresprogramms.

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