Förderungen

Willkommen auf der Informationsseite des BMI zu den Förderungen.

Die Aufgaben des BMI reichen von der Kriminalitäts-, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung über Migration und Asylwesen, Krisenmanagement, Verkehrssicherheit bis hin zur Durchführung von Wahlen. Mit dieser breiten Palette an Verpflichtungen geht auch eine große gesellschaftspolitische Verantwortung einher. Dieser stellt sich das BMI auch bei der gezielten und nachhaltigen Vergabe von Förderungen.

Ausgehend von den strategischen Rahmenbedingungen und der Ressortstrategie Sicher.Österreich (9,5 MB) sowie den in den jeweiligen Bundesvoranschlägen verankerten Wirkungszielen, legt das BMI mit der im Jahr 2021 aktualisierten Förderstrategie (507,8 KB)  vier Handlungsfelder fest, in denen das Ministerium gezielt und nachhaltig Förderungen als Zeichen des politischen Gestaltungswillen vergibt:

  1. Innere Sicherheit
  2. Gewaltschutz
  3. Zivil- und Katastrophenschutz
  4. Asyl, Migration und Rückkehr

Welche Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden können, findet sich in der Förderstrategie des BMI in den näheren Ausführungen zu den einzelnen Handlungsfeldern.

Förderungen im BMI werden auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR) 2014 (345,2 KB) gewährt.

Die ARR 2014 halten insbesondere fest, dass

  • eine Leistung förderungswürdig ist, wenn an ihr ein erhebliches öffentliches Interesse besteht;
  • kein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter, subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung durch den Bund besteht;
  • eine Förderung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn vor Gewährung der Förderung mit der Leistung noch nicht oder nur mit schriftlicher Zustimmung des BMI begonnen worden ist;
  • eine Förderung nur aufgrund eines schriftlichen Förderungsvertrages gewährt werden darf;
  • nur jene Kosten förderbar sind, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, und in jenem Ausmaß, wie sie zur Erreichung des Förderungszieles unbedingt erforderlich sind;
  • eine Leistung, die keine Angelegenheit betrifft, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache ist, nur dann gefördert werden kann, wenn sie über den Interessensbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgeht.

Im Rahmen von Förderungen im Handlungsfeld 4 (Asyl, Migration und Rückkehr) sind zwei Förderungsmöglichkeiten gegeben:

Grundlage beider Förderungsmöglichkeiten ist dabei eine Sonderrichtlinie (360,1 KB) , die Förderungsziele und Indikatoren zur Messung der Zielerreichung enthält.

Förderungsansuchen

Förderungswerber können jederzeit ein schriftliches Förderungsansuchen einbringen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingelangte Förderungsansuchen bearbeitet werden können. Ein vollständiges Förderungsansuchen umfasst folgende Dokumente:

  • Antragsformular (104,2 KB)
  • Finanzplan (52,8 KB) (bevorzugt wird dieses Dokument; auf Grund der Eigenart, Einfachheit oder Komplexität der Leistung kann jedoch auch ein gleichwertiges Dokument verwendet werden)
  • Projektbeschreibung („Leistungsplan“; dieser soll eine Beschreibung der geplanten Aktivitäten und die Zielsetzung der Leistung umfassen)
  • Zeitplan (dieser kann auch in die Projektbeschreibung eingearbeitet werden)

Förderungen können jedoch nur insoweit gewährt werden, als im laufenden Haushaltsjahr Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Eine Förderung darf entsprechend der Eigenart der Leistung grundsätzlich nur zeitlich befristet gewährt werden.

Die Einreichung eines schriftlichen Förderungsansuchens kann entweder postalisch (Bundesministerium für Inneres, Herrengasse 7, 1010 Wien) oder elektronisch bei der jeweils zuständigen förderungsabwickelnden Organisationseinheit des BMI erfolgen:

Handlungsfeld 1 - Innere Sicherheit, Handlungsfeld 2 – Gewaltschutz und Handlungsfeld 3 – Zivil- und Katastrophenschutz:

Referat I/S/2/c
Mail: BMI-I-S-2-c@bmi.gv.at

Handlungsfeld 4 - Asyl, Migration und Rückkehr:

Abteilung V/A/4
Mail: BMI-V-A-4@bmi.gv.at

Nicht klar einem Handlungsfeld zuordenbare Förderungsansuchen sind an das Referat I/S/2/c (BMI-I-S-2-c@bmi.gv.at) zu übermitteln.

Folgende weitere Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:

Weitere relevante nationale Regelungen

Kontaktstelle im BMI für Förderungen

Referat I/S/2/c
E-Mail: BMI-I-S-2-c@bmi.gv.at
Telefon: +43 59 133 - 90 1238

EU-Förderungen