Ausgabe 1/2018


Staatsschutz entspricht der Verfassung. Inhaltliche Aspekte des VfGH-Erkenntnisses vom 29.11.2017 im Überblick

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Angelika Zotter

Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) ist nicht verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Erkenntnis vom 29. November 2017. Das PStSG regelt die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Staatsschutzes sowie den Rechtsschutz in diesem Bereich. Der Nationalrat beschloss das Gesetz im Jänner 2016. Nur fünf Monate später stellten Nationalratsabgeordnete einen Drittelantrag auf Aufhebung des Gesetzes bzw von Teilen davon wegen Verfassungswidrigkeit (Art 140 Abs 1 Z 2 Bundesverfassungsgesetz [BVG]). Ihrer Meinung nach waren einige Gesetzesbegriffe des PStSG zu unbestimmt, die Eingriffsmaßnahmen unverhältnismäßig und der vorgesehene Rechtsschutz zu schwach. Der VfGH teilt die vorgebrachten Bedenken nicht. Teilweise wies er den Antrag aus formalen Gründen zurück, im Übrigen wies er den Antrag ab. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über ausgewählte Aspekte des inhaltlichen Teils des Erkenntnisses.

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Informationsmanagement bei der Polizei. Digitalisierung als Herausforderung und Chance – Ergebnisse einer Sachbearbeiterbefragung der Polizei Hamburg

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Ulf Bettermann-Jennes, Simone Rabitz-Suhr

Die Entwicklung der Einbruchskriminalität in Deutschland ist dauerhafter Gegenstand in politischen, gesellschaftlichen und medialen Sicherheitsdiskursen. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich ist zu einem Maßstab für erfolgreiche Polizeiarbeit geworden, an dem Politik und Amtsleitung gewollt oder ungewollt gemessen werden. Das öffentlichkeitswirksame Versprechen der Wirtschaft, insbesondere den Wohnungseinbruch durch eine auf Algorithmen gestützte Informationsverarbeitung prognostizierbar und geografisch bestimmbar zu machen, lässt die Erwartungshaltung an die Strafverfolgungsbehörden steigen, verfügbare Daten im Sinne einer erhöhten Aufklärungsquote nutzbar zu machen. Die Suche nach Zusammenhängen durch "wissende" Computerprogramme übernehmen zu lassen, ist verführerisch und lässt sich leicht und abstrakt fordern. Die Erhebung und Zusammenführung von Informationen – der unspektakuläre, aber essentielle Prozess der Datenverwaltung – wird hierbei fälschlicherweise als bereits voll funktional vorausgesetzt. Seit 2016 befasst sich die Kriminologische Forschungsstelle des Landeskriminalamtes (LKA) Hamburg mit den Voraussetzungen und Potenzialen des "Predictive Policing" am Beispiel des Wohnungseinbruchs. Die Untersuchung des Informationsmanagements in der Einbruchssachbearbeitung lässt zumindest für Hamburg erkennen, dass die abstrakte Reproduktion einzelner Daten nur bedingt eine ermittlungsförderliche Wirkung entfaltet. Unabdingbar bleibt vielmehr die kriminalistische, personengebundene Kompetenz des Sachbearbeiters, um das verfügbare Wissen nutzbar zu machen.

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Lagedarstellung: Deliktsfeld Menschenhandel in Deutschland. Eine längsschnittliche Analyse polizeilicher Hellfelddaten des Delikts Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung

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Mascha Körner, Yvette Völschow

Strafverfolgungen im Deliktsbereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gestalten sich auf Grund schwer nachweisbarer Straftatbestände und einer meist geringen Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer als überaus komplex und herausfordernd. Der vorliegende Beitrag soll u.a. auf Basis einer Längsschnittanalyse der vom deutschen Bundeskriminalamt jährlich veröffentlichten "Bundeslagebilder Menschenhandel" verschiedene Aspekte typischer Fallkonstellationen und -verläufe skizzieren, Hintergründe zu polizeibekannten Täterinnen-, Täter- und Opfergruppen liefern und potenzielle Ansatzpunkte für eine gelingende Strafverfolgungspraxis aufzeigen. Entlang der Frage, welche Datenquellen für die Einschätzung der Lage im Deliktsfeld Menschenhandel überhaupt geeignet sind, werden – bevor die eigentliche Ergebnisdarstellung folgt – verschiedenste Berichterstattungen aus dem Hell-, Grau- und Dunkelfeld vorgestellt und deren Vor- und Nachteile thematisiert. Anschließend wird es neben beschreibenden Merkmalen zur Opfergruppe auch um typische Vorgehensweisen bei der Anwerbung und Zwangsmittel, die zur Aufnahme oder Aufrechterhaltung der Ausbeutungssituation angewendet werden, gehen. Diese gehen oft mit einer geringen Aussagebereitschaft der Betroffenen einher, der von polizeilicher Seite oft nur durch intensive Bemühungen beim Vertrauensaufbau begegnet werden kann. Vor dem Hintergrund einer primär profitorientierten Tatbegehung blickt der Beitrag abschließend auf polizeibekannte Anhaltspunkte zum Vorliegen organisierter Kriminalität und auf die strafrechtliche Vermögensabschöpfung. Dieser kann neben einer notwendig interdisziplinär vernetzenden Herangehensweise als möglicher Bekämpfungsansatz gelten, der zu intensivieren ist.

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Abusus von Opioiden und Heroin. Ein Vergleich internationaler Trends

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Hans Ditrich, Corinna Obermaier

Der Missbrauch von Heroin und anderen Opiaten hat sich in den USA in den letzten Jahren dramatisch verstärkt. Diese Entwicklung besteht bereits seit einigen Jahren. Ein dieser "opioid crisis" vergleichbares Phänomen ist in Europa nicht zu beobachten. Auch in jenen europäischen Ländern mit relativ hohem Opiatkonsum, wie beispielsweise Österreich, sind die entsprechenden Mortalitätszahlen in diesem Zeitraum relativ konstant oder leicht rückläufig. Die durch Überdosierungen bedingten Todesfälle in den USA haben sich dagegen vom ca. Fünffachen des österreichischen Wertes (2003) auf das ca. Dreißigfache (2015) gesteigert. In anderen europäischen Staaten sind die Relationen ähnlich. Gründe hierfür sind vermutlich die in Europa vermehrt praktizierte Aufklärung von Risikogruppen, stärker kontrollierte Abgabebedingungen und ein größeres Therapieangebot für Suchtkranke. Eine Bekämpfungspolitik, die verstärkt auf Repressionsmaßnahmen setzt, scheint für die Verringerung von suchtgiftbedingten Todesfällen dagegen wenig effektiv zu sein.

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From Tribes to States. Evolutionary aspects of complex societies

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Alexander Schahbasi, Martin Fieder

Social complexity has increased substantially as humans evolved from foraging huntergatherers to living in nation states. Tracking this ascent of complexity, biological anthropology can shed light on some of the underlying forces driving human behavior. Considering the contemporary leap in in complexity due to the digital revolution, an understanding of historical trends and the evolutionary mechanisms of human cooperation, violence and mating allows a profound assessment of current developments.

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Migration und Geschichte. Der Weg zu einer transnationalen Erinnerungskultur

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Linda Lilith Jakubowicz

Das Thema Migration ist aktueller denn je. Im Zuge der Entwicklungen der letzten Jahre – vor allem der Erfahrungen der so genannten "Flüchtlingskrise" des Jahres 2015 – werden auch die Varianten der legalen Zuwanderung nach Österreich verstärkt in den Blick gerückt und diskutiert. Dies geschieht insgesamt vor weitreichenden Bemühungen, das Thema Migration in seiner Gesamtheit und Komplexität stärker als bislang zu erfassen, staatliche Regulative auszubauen und zu einer gesamtstaatlichen Migrationsstrategie – auch mit Blick auf globale Implikationen – zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist die Etablierung des Migrationsrats 2015 unter der Leitung von Paul Lendvai, die Fortführung dessen Arbeit in der Migrationskommission als beratendes Organ der zuständigen Stellen im Innenressort sowie – mit Einrichtung der Abteilung III/13 (Nationale, europäische und internationale Migrationsstrategien) – die Schaffung der entsprechenden administrativen Strukturen in selbigem zu beurteilen.

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Taktik und Wirkmittel islamistisch-terroristischer Anschläge

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Stefan Goertz

Dieser Beitrag analysiert die Taktik und mögliche Wirkmittel islamistisch-terroristischer Anschläge in Europa aus operativ-taktischer Sicht. Zwei wesentliche Ebenen von Szenarien sind hierbei zu identifizieren: Einerseits Großanschläge und multiple Szenarien von internationalen islamistisch-terroristischen Großorganisationen, sog. Hit-Teams, und andererseits low level-Terrorismus durch islamistische Kleinstzellen oder islamistischterroristische Einzeltäter. Das Unterkapitel 3 untersucht mögliche Anschlagsziele – u.a. auf Grundlage von Analysen der EUROPOL –, Modi Operandi sowie mögliche Wirkmittel und Methoden. Das Unterkapitel 4 beleuchtet mögliche Akteure islamistisch-terroristischer Anschläge, europäische Dschihad-Rückkehrer, Operateure mit Kampf- bzw. Kriegserfahrung in den Kleinen Kriegen in Syrien, im Irak und in verschiedenen weiteren Staaten und Konflikten. Daneben stellen auch sog. homegrown-Salafisten potentielle Akteure von islamistisch-terroristischen Anschlägen dar. Das Unterkapitel 5 untersucht zwei worst case-Szenarien, einerseits islamistisch-terroristische Angriffe bzw. Anschläge auf Schiffe, Fähren und Tanker und andererseits islamistisch-terroristische Angriffe bzw. Anschläge auf Kindergärten und Schulen. Abschließend werden im Unterkapitel 6 weitere Szenarien von islamistisch-terroristischen Anschlägen aufgeführt, z.B. ein islamistisch-terroristischer Absturz mit einem Flugzeug in ein Atomkraftwerk und der Einsatz von biologischen und/oder chemischen Waffen.

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