TY - JOUR AB - Das Rechtsinstitut der Tätigen Reue bei den Vermögensdelikten gemäß § 167 StGB ist ein international herzeigbares Herzstück österreichischer (Straf-)Rechtskultur. Die Tätige Reue ermöglicht Täter und Opfer eine friedliche Aussöhnung und ist damit gleichsam ein Türöffner in Richtung restorative justice. Tätige Reue kompensiert zur Gänze die Rechtsfolge des jeweilig vollendeten und reuefähigen Vermögensdelikts. Der Täter wird also straffrei, indem er so gestellt wird, als habe er das Delikt formal nie vollendet. Dieses Rechtsinstitut erfreut sich hierzulande großer Akzeptanz. In verwandten (Straf-)Rechtsordnungen ruft die österreichische Regelung teilweise Erstaunen hervor. Dass Nachtatverhalten – in Form von Schadenswiedergutmachung – die Strafe nicht bloß mindert, sondern die Strafbarkeit in toto beseitigt, ist jedenfalls etwas Besonderes. Nach Auffassung der Autoren hat das Rechtsinstitut der Tätigen Reue in der österreichischen Rechtsordnung seine volle Berechtigung. Durch das Zusammentreffen von existentiellen Opfer- und Beschuldigteninteressen erscheint es nur zielgerecht, dass der Staat mit seinem Verfolgungsanspruch in den Hintergrund tritt und für die Beteiligten eine attraktive Möglichkeit vorsieht, die "Störung" selbst aus der Welt zu schaffen. Die österreichische Regelung der Tätigen Reue hat aktuell in Deutschland eine Art Impulsgeber-Funktion für aus Opferperspektive wünschenswerte Reformüberlegungen. Rechtspolitisch ist auch in Österreich ein gewisser Handlungsbedarf gegeben: Die Ausdehnung der Anwendbarkeit der Regelung zumindest auf § 136 StGB (Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen) ist angezeigt, da es – de lege lata – systemwidrig ist, wenn der Autodieb durch Tätige Reue straffrei werden kann (§ 127 StGB), zugleich aber der (Auto-)Gebrauchsdieb, der unbefugt Fahrzeuge mit Motorkraft in Betrieb genommen hat, trotz Reueverhalten bestraft wird. Ferner ist zu überlegen, die Delikte zum Schutz der unbaren Zahlungsmittel (§§ 241a ff StGB), die zu den Vermögensdelikten eine gewisse Nähe aufweisen, einer breiteren Reueregelung zugänglich zu machen. AU - Soyer, Richard AU - Pollak, Sergio DO - 10.7396/2016_2_E ET - 9/2016 KW - Tätige Reue Strafgesetzbuch Schadensgutmachung LA - ger M1 - 2 PY - 2016 SN - 1813-3495 SP - 49-60 ST - Tätige Reue. Grundfragen der Rechtzeitigkeit und Freiwilligkeit der Schadensgutmachung T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Tätige Reue. Grundfragen der Rechtzeitigkeit und Freiwilligkeit der Schadensgutmachung UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2016/ausgabe_2/files/Soyer_2_2016.pdf VL - 13 ID - 552 ER -