TY - JOUR AB - Compliance entwickelt sich zu einem strategischen Instrument des Bundesministeriums für Inneres als Sicherheitsdienstleister. Es dient der Prävention und der Bekämpfung von Korruption sowie anderer unerwünschter Verhaltensweisen in den eigenen Reihen. In der bisherigen begleitenden Diskussion zur Einführung von Compliance zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung wird rechtlich sehr stark auf die Strafrechtsnormen abgestellt, bedingt durch die diversen Novellierungen des Strafgesetzbuches in den letzten Jahren, zuletzt die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012. Betreffend die organisatorische Umsetzung von Compliance liegt der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung im privatwirtschaftlich geführten unternehmerischen Management. Gleichzeitig hat die Organisation von Compliance-Strukturen in manchen Unternehmen einen beträchtlichen Umfang erreicht. In dem folgenden Artikel soll aufgezeigt werden, dass bei der Implementierung einer Compliance, die unter anderem der Bewusstseinsbildung und Beratung dient, in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, die durch ein Dienstrecht bestimmt ist, weniger die Schaffung neuer Regelungen und Organisationseinheiten im Vordergrund stehen muss, sondern auf bereits bestehende Regelungen und Organisationseinheiten zurückgegriffen werden kann. AU - Koblizek, Albert DO - 10.7396/2014_3_F ET - 12/2014 KW - Compliance Dienstrecht öffentliche Verwaltung Korruptionsbekämpfung Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2014/ausgabe_3/files/Koblizek_3_2014.pdf LA - ger IS - 3 PY - 2014 SN - 1813-3495 SP - 65-75 ST - Compliance im Bundesministerium für Inneres und Dienstrecht T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Compliance im Bundesministerium für Inneres und Dienstrecht UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2014/ausgabe_3/files/Koblizek_3_2014.pdf VL - 11 ID - 489 ER -