TY - JOUR AB - Mit 1. Oktober 2013 trat das Bundesgesetz, in dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Zivildienstgesetz [ZDG]-Novelle 2013), in Kraft (BGBl I 2013/163 vom 2. August 2013). Die ZDG-Novelle 2013 enthält zahlreiche Maßnahmen, die zu einer Attraktivierung des Zivildienstes sowohl für Zivildienstleistende als auch für Einrichtungen beitragen können, sowie einige Verwaltungsverbesserungen (ErlRV 2406 BlgNR 24.GP, 11). Ein diesbezüglicher Ministerialentwurf (520/ME 24.GP) wurde nach der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013 erstellt und einer breiten Begutachtung unterzogen, die zu einer Vielzahl an Stellungnahmen führte. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen und intensiver parlamentarischer Diskussion erfolgten der Beschluss des Nationalrates am 4. Juli 2013 (NR: AB2537, BR: AB 9060) und die Kundmachung am 2. August 2013. Das Ziel einer attraktiveren Gestaltung des Zivildienstes erscheint durch die vorliegende Reform gelungen. Die neuen Bestimmungen bringen eine Verbesserung für alle Betroffenen und sind geeignet dazu beizutragen, die Leistungen der Zivildienstleistenden für gemeinnützige Einrichtungen weiter zu schätzen und zu erhöhen und die ausgezeichnete Verwaltung des Zivildienstes durch die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA, § 2a ZDG) und die anderen involvierten Behörden sowie das Engagement der Zivildiensteinrichtungen weiter zu festigen. AU - Andre, Peter DO - 10.7396/2014_1_H ET - 5/2014 KW - Zivildienstgesetz Novelle Zivildienst L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2014/ausgabe_1/files/Andre_1_2014.pdf LA - ger IS - 1 PY - 2014 SN - 1813-3495 SP - 74-79 ST - Neuerungen im Zivildienstrecht T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Neuerungen im Zivildienstrecht UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2014/ausgabe_1/files/Andre_1_2014.pdf VL - 11 ID - 467 ER -