Ausgabe 4/2013


Aufgaben und Möglichkeiten der forensischen Linguistik

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Eilika Fobbe

Erpresserbriefe, Drohbriefe, Schmähschreiben, Lösegeldforderungen, Bezichtigungen oder Bekennerschreiben stellen Straftaten dar bzw. werden im Kontext von Straftaten verfasst. Aus diesem Grund ist die Frage danach, wer als ihr Autor in Frage kommt, oft von entscheidender Bedeutung, denn ihre Beantwortung erlaubt Rückschlüsse auf den Täter. Die Analyse derartiger Texte fällt in den Aufgabenbereich der forensischen Linguistik, genauer in den Bereich der Autorschaftsbestimmung oder Autorenerkennung. Dabei macht sich die Autorschaftsbestimmung zu Nutze, dass sich die Verfasser inkriminierter Texte vor allem darüber Gedanken machen, was sie dem Opfer oder dem Adressaten mitteilen wollen, aber kaum darüber, wie sie es tun. Dass ihre Sprache selbst eine Spur darstellt, die ausgewertet werden kann, ist ihnen dabei nur sehr selten bewusst. Die Arbeit forensischer Textanalyse umfasst zum einen die Einzelanalyse inkriminierter Texte und zum anderen den Textvergleich. Der Artikel stellt die Anwendungsbereiche dieser vergleichsweise jungen kriminologischen Hilfswissenschaft vor und illustriert an einigen Fallbeispielen, was Linguistik konkret leisten kann. Er erläutert die Methoden und Verfahren, mit denen sie arbeitet, ebenso wie die Erkenntnisse, die sich daraus für die Ermittlungsarbeit gewinnen lassen.

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Von der Strategie zur Realisierung

Wie sich Polizeiorganisationen entwickeln und welche Rolle Kompetenzen dabei spielen

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Thomas Gamsjäger

Polizeiorganisationen entwickeln sich fortwährend. Vieles davon erfolgt unbewusst und weitgehend ungesteuert. Doch in zunehmendem Maße werden Veränderungen bewusst in Angriff genommen. Meist sind es aktuelle, organisationale Schwierigkeiten, die zu neuen Wegen schreiten lassen. Nicht selten steht die Entwicklung einer staatlichen Organisation aber auch im engen Zusammenhang einer gesamtgesellschaftlichen Transformation. Ausgehend von einer mehr oder weniger abstrakten Vorstellung, wie eine zeitgemäße Polizei aussehen könnte, beschäftigt sich der folgende Beitrag mit den Fragen, wie groß der Einfluss gesellschaftlichen Wandels auf die Polizei ist, wie sich Organisationen entwickeln und welchen Beitrag die Entwicklung von Kompetenzen leisten können, um neue Organisationsstrategien erfolgreich umzusetzen.

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Strategische Vorausschau im gesamtstaatlichen Lagebildprozess

Die Anwendung von Szenarioanalyse im Rahmen der strategischen Vorausschau

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Josef Wagnest

Seit 2003 erarbeiten die im Nationalen Sicherheitsrat (NSR) vertretenen Ressorts (Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Bundesministerium für Justiz und Bundesministerium für Inneres) ein gemeinsames sicherheitspolitisches Lagebild. Den politischen Verantwortungsträgern soll dadurch ein gesamtstaatliches Verständnis der Sicherheitslage vermittelt werden. Zudem sollen zwischen den einzelnen Ressorts eine gemeinsame Arbeitsweise und Abgleichung der sicherheitspolitischen Zielsetzungen forciert werden. Auf Grund der Erfahrungen seit 2003 wurden die Verbindungspersonen zum Nationalen Sicherheitsrat (VPNSR) beauftragt, den Lagebildprozess neu aufzusetzen. Seit 2012 nimmt dabei der Prozess der strategischen Vorausschau, in dem Szenarioanalyse zur Anwendung kommt, eine zentrale Stellung ein. Das sicherheitspolitische Umfeld um Österreich ist im 21. Jahrhundert wesentlich dynamischer geworden. Verschiedene Entwicklungen außerhalb Österreichs können sich auf die innere Sicherheit auswirken und hohe sicherheitspolitische Relevanz für Österreich und das Bundesministerium für Inneres (BMI) bekommen. Im Rahmen der strategischen Vorausschau stellen Szenarioplanung und morphologische Analyse die Ansätze dar, um sich methodisch fundiert mit alternativen Zukunftsszenarien auseinanderzusetzen. Ziel ist es, realistische Handlungsoptionen für die Politik vorzubereiten, um sich andeutende Bedrohungen abwenden bzw. auftuende Chancen nutzen zu können und Impulse für politische Strategie, Zielfindung und Planung zu geben. 2012 wurde der Prozess unter Leitung des BMI erstmals durchgeführt. Gerade weil die Ergebnisse einige Herausforderungen für die Sicherheitsakteure mit sich brachten, waren sich alle Beteiligten über die Sinnhaftigkeit und Weiterführung des Prozesses einig. Um die Ergebnisse noch besser nutzen zu können, werden Überlegungen für zusätzliche Umsetzungsschritte angestellt.

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Der neue Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft

Die Staatsbürgerschaftsnovelle als gesetzlicher Schritt zur Stärkung des Themas Integration und Gleichheit

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Stephan Wiener, Jeanette Benndorf

Am 30. Juli 2013 wurde nach eingehender parlamentarischer Beratung mit einem Expertenhearing im Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Nationalrates gemäß § 37 Abs 9 Geschäftsordnungsgesetz die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 unter BGBl I Nr 136/2013 kundgemacht. Mit dieser Novelle wird sowohl auf rechtliche Entwicklungen durch fortschreibende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und der nationalen Höchstgerichte als auch auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert und diesen Entwicklungen somit Rechnung getragen. Gerade das Staatsbürgerschaftsrecht ist von wesentlicher Bedeutung für einen funktionierenden demokratischen Staat und dessen Gesellschaft, da mit dem Innehaben und dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft und somit der rechtlichen Zuordnung zur Republik Österreich für jeden Einzelnen Rechte und Pflichten einhergehen. Im vorliegenden Beitrag sollen zunächst zwei Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 näher beleuchtet werden, um sodann einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die mit dieser Novelle im Staatsbürgerschaftsrecht einhergehen zu geben.

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Municipal Police in Austria: History, Status Quo, and Future

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Gregor Wenda

Aside from the nation-wide corps of the Federal Police, municipal police services ("Gemeindesicherheitswachen") constitute a relevant pillar of law enforcement in Austria. Even though the number of forces has shrunk over the past decades, there are still 37 agencies in six out of nine provinces. Most of Austria's major cities, including the Capital of Vienna, Graz, Linz, Salzburg or Innsbruck, are secured by the Federal Police. According to the Federal Constitution, municipal police departments must not be established in a city with a Federal Police authority. Municipal police agencies are mostly found in "medium sized" cities or smaller towns and villages. Each municipal police service has between one and 45 employees and varies in terms of organization, equipment, competencies, and availability.

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Kampf gegen die organisierte Kriminalität auf dem Balkan

Entstehungsbedingungen und Herausforderungen

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Kole Krasniqi

Wo immer organisierte Kriminalität in Erscheinung tritt, wird das Rechtssystem gefährdet und die soziale Sicherheit geschädigt. Auf dem Balkan kommt das organisierte Verbrechen zudem einem der Haupthindernisse für die europäische Integration der Region gleich. De facto wirken sich der permanente Einfluss der organisierten Kriminalität auf die staatlichen Strukturen, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen kriminellen Gruppierungen und vor allem deren Kooperation mit einigen extremistischen Organisationen äußerst negativ auf die politische Stabilität aus. Die Staaten auf dem Balkan haben die Gefahr erkannt, welche für ihre Völker aus der organisierten Kriminalität resultiert, und bereits eine Anzahl notwendiger gesetzlicher, institutioneller und politischer Maßnahmen getroffen, um das organisierte Verbrechen erfolgreich bekämpfen zu können. Jedoch stellt die organisierte Kriminalität trotz dieser Maßnahmen immer noch das Hauptrisiko für die neuen demokratischen Staaten auf dem Balkan dar. Aus diesem Grund darf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht nur als Aufgabe oder Verantwortung eines einzelnen Staates behandelt, sondern als Verpflichtung und Verantwortung aller Staaten der Region wie auch der Europäischen Union verstanden werden. Daher müssen die Kooperation und die Koordination der gemeinsamen Aktivitäten bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens unter Berücksichtigung moderner internationaler Standards erfolgen und gemäß dem Interesse der Völker der Region, in Frieden und gegenseitiger Harmonie miteinander zu leben und eine Gesellschaft aufzubauen, wo Menschenrechte nicht von krimineller Gewalt bedroht, sondern wie in der Europäischen Union geschützt werden, über eine kontinuierliche Perspektive verfügen.

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„Einsamer-Wolf-Terrorismus“ – Neue Dimension oder drastischer Einzelfall?

Was lernen wir aus dem Fall „Breivik“ in Norwegen?

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Florian Hartleb

Wohl kein Gewaltakt nach dem 11. September 2001 hat die Welt so beschäftigt wie die Blutspur, die Anders Behring Breivik am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Ferieninsel Utøya hinterließ. Ein Land mit einer funktionierenden Demokratie, ohne größere Integrationsprobleme oder soziale Spannungen, zeigt sich traumatisiert, auch nach dem Urteilsspruch. Der folgende Beitrag will anhand des "Lone-wolf-terrorism"-Konzeptes diese Form des Terrorismus beleuchten und anhand des Falles "Breivik" hinterfragen, was für Lehren aus dem Terrorismus des norwegischen Falles gezogen werden können. Dabei geht es einzelfallorientiert um Ursachen, Motive, Gefahrenpotentiale und eine mögliche Prävention.

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