TY - JOUR AB - Das neue Ausländergesetz in der Schweiz, das am 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, misst der Integration von Ausländerinnen und Ausländern großes Gewicht bei. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung mit der Bedingung verbunden werden kann, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Diese Verpflichtung kann in einer Integrationsvereinbarung festgelegt werden. Artikel 54 des neuen Ausländergesetzes (AuG), welcher das neue Instrument vorsieht, ist eine Kann-Bestimmung. Demnach steht es den Kantonen frei, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder nicht. Der Kanton Zürich hat in einem zweijährigen Pilotprojekt erste Erfahrungen gesammelt und ausgewertet. In einem Zürcher Integrationsgesetz werden die Forderungen nach mehr Verbindlichkeit derzeit auch auf kantonaler Ebene verankert. AU - Morais, Julia DO - 10.7396/2011_1_B ET - 3/2013 KW - Integratrion Integrationsvereinbarung Pilotprojekt Schweiz Ausländergesetz L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2011/ausgabe_1/files/Morais_1_2011.pdf LA - ger IS - 1 PY - 2011 SN - 1813-3495 SP - 16-26 ST - Chancen und Grenzen von Integrationsvereinbarungen. Erste Erfahrungen eines Schweizer Pilotprojekts T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Chancen und Grenzen von Integrationsvereinbarungen. Erste Erfahrungen eines Schweizer Pilotprojekts UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2011/ausgabe_1/files/Morais_1_2011.pdf VL - 8 ID - 84 ER -