TY - JOUR AB - Am 1. Jänner 2011 ist das Luftfahrtsicherheitsgesetz – LSG 2011 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, die Regelungen über Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Zivilluftfahrt in einem neuen Gesetz zu kodifizieren. Mit dieser Neuregelung werden die Rechtsgrundlagen für das auf Grund unionsrechtlicher Vorschriften erforderliche nationale Sicherheitsprogramm sowie die Sicherheitsprogramme der Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und Stellen (zB reglementierte Beauftragte, bekannte Versender etc) geschaffen. Das LSG sieht somit erstmals eine Aufgaben- und Verantwortlichkeitsverteilung der in Betracht kommenden natürlichen und juristischen Personen mit dem Ziel, die Sicherheit auf Zivilflugplätzen sicherzustellen, vor. Schon bisher sah das LSG 1992 eine Inpflichtnahme von Zivilflugplatzhaltern großer Zivilflugplätze (mit einem jährlichen Passagieraufkommen von zwei Millionen Passagieren) vor. Die Inpflichtnahme wird auf alle Zivilflugplatzhalter mit einem jährlichen Passagieraufkommen von mehr als 100.000 Passagieren ausgedehnt. Der behördlichen Aufsicht und Qualitätskontrolle wird besonderes Augenmerk geschenkt. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Passagierdurchsuchung untersteht der Zivilflugplatzhalter der Aufsicht und den Anordnungen der Sicherheitsbehörde erster Instanz. Die Qualität der in den Sicherheitsprogrammen oder den behördlichen Entscheidungen oder Bewilligungen vorgesehenen Maßnahmen wird vom Bundesministerium für Inneres (BM.I) oder dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) je nach Zuständigkeitsbereich kontrolliert. Es erfolgt auch ein Abgehen vom System der im Gesetz festgelegten Sicherheitsabgabe. Die vom Zivilflugplatzhalter auf Grund des LSG 2011 wahrzunehmenden Leistungen werden in Form eines – eigenverantwortlich zu berechnenden – Sicherheitsentgeltes finanziert werden. Die Normierung der Verantwortlichkeiten erfolgt durch die Nationales-Sicherheitsprogramm-Verordnung (NaSP-VO). AU - Andre, Peter DO - 10.7396/2011_4_H ET - 3/2013 KW - Luftfahrtssicherheitsgesetz Österreich Neuregelung Zivilluftfahrt Sicherheitsmaßnahmen L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2011/ausgabe_4/files/Andre_4_2011.pdf LA - ger IS - 4 PY - 2011 SN - 1813-3495 SP - 76-84 ST - Luftfahrtsicherheitsrecht – Neu T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Luftfahrtsicherheitsrecht – Neu UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2011/ausgabe_4/files/Andre_4_2011.pdf VL - 8 ID - 67 ER -