TY - JOUR AB - Die Gewährleistung sozialer Rechte hat erhebliche Bedeutung für die Schaffung und die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit, welche für die Funktionalität eines Gesellschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist. Eine rechtlich gestärkte Position der subjektiven Sicherheit kann dazu einen Beitrag leisten. In einer Gesellschaft, die einen sozial abgesicherten Lebensstandard gewährleistet, ist das Risikopotential für ein ihr schadendes Verhalten durch ihre Mitglieder in erheblichem Ausmaß gesenkt. Die Notwendigkeit, soziale Risiken durch eine rechtliche Grundstruktur abzusichern, ist dem Prinzip der sozialen Sicherheit immanent. Vor allem deshalb ist hervorzuheben, dass die Unterstützung von Benachteiligten nicht als Barmherzigkeit, sondern als Recht verstanden werden muss. Soziale Rechte im höchsten Rang der Rechtsordnung, als soziale Grundrechte in der Verfassung, verdeutlichen dies entsprechend. Unter dieser Prämisse wird sich der folgende Beitrag mit der Geschichte der sozialen Grundrechte in Österreich auseinandersetzen. Von der Monarchie bis zur Europäischen Union werden nationale wie internationale Kodifikationen aufgezeigt, aufgrund derer Möglichkeiten bestanden haben, soziale Rechte verfassungsgesetzlich zu verankern. Aktuell sind soziale Grundrechte in der österreichischen Verfassung nicht verankert. AU - Kirchmair, Lando DO - 10.7396/2010_3_G ET - 3/2013 KW - Soziale Sicherheit Soziale Rechte Gewährleistung subjektive Sicherheit Grundrechte Rechtsordnung historischer Kontext Überblick LA - ger M1 - 3 PY - 2010 SN - 1813-3495 SP - 68-79 ST - Soziale Rechte als Beitrag zur subjektiven Sicherheit. Die Geschichte der sozialen Grundrechte in Österreich T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Soziale Rechte als Beitrag zur subjektiven Sicherheit. Die Geschichte der sozialen Grundrechte in Österreich UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2010/ausgabe_3/files/Kirchmair_3_2010.pdf VL - 7 ID - 107 ER -