TY - JOUR AB - Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommt nach Art 141 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) die exklusive „Wahlgerichtsbarkeit“ in Österreich zu, unter die sich neben der Überprüfung von Wahlen auch die Entscheidungen über Mandatsverluste und über angefochtene Volksbegehren, Volksbefragungen oder Volksabstimmungen subsumieren lassen. Da der Begriff „Wahlen“ relativ weit gezogen ist, unterliegen der Prüfung des VfGH regelmäßig ganz unterschiedliche Wahlereignisse, die ua Wahlen der Landtage, der Gemeinderäte, der Wiener Bezirksvertretungen oder zu satzungsgebenden Organen gesetzlicher beruflicher Vertretungen mit einschließen. Die ständige Wahlrechts-Judikatur des VfGH hat sich daher zu einem beachtlichen Teil auf Grund von Wahlsachen entwickelt, die ihren Ursprung nicht auf Bundesebene genommen hatten. Im vorliegenden Aufsatz sollen die zwei – bis zur Drucklegung – jüngsten „landmark decisions“ des VfGH besprochen werden, die sich demgegenüber auf bundesweite Wahlereignisse beziehen – und zwar insbesondere auf die Wahlarithmetik, auf Volksbegehren und auf die strikte Auslegung nach dem Wortlaut. AU - Stein, Robert AU - Wenda, Gregor DO - 10.7396/2008_4_F ET - 3/2013 KW - Verfassungsgerichtshof VfGH Wahlen Wahlgerichtsbarkeit Wahlarithmetik Volksbegehren Rechtsauslegeung Österreich L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2008/ausgabe_4/files/Stein_4_2008.pdf LA - ger IS - 4 PY - 2008 SN - 1813-3495 SP - 53-64 ST - Verfassungsgerichtshof und Wahlangelegenheiten. Jüngste Entscheidungen auf Bundesebene T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Verfassungsgerichtshof und Wahlangelegenheiten. Jüngste Entscheidungen auf Bundesebene UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2008/ausgabe_4/files/Stein_4_2008.pdf VL - 5 ID - 267 ER -