TY - JOUR AB - 61% der ca 3,9 Millionen Österreicher im Alter über vierzehn Jahre nutzen bereits das Internet, davon verwenden etwa 2,57 Millionen Online-Dienste auch zum Einkaufen im Netz. Da verwundert es nicht, wenn es – sozusagen als Kehrseite dieser positiven Nutzungsmöglichkeiten – auch zu Missbrauchsfällen kommt. Der Strafgesetzgeber hat in den letzten Jahren auf neue Bedrohungen durch die Weiterentwicklung der Technologien im StRÄG 2002 und im StRÄG 2004 reagiert. Das Computerstrafrecht hat in den letzten Jahren einen unglaublichen Aufschwung genommen, was die Regelungsvielfalt und Dichte angeht. Dennoch stehen wohl schon in naher Zukunft weitere Novellen bevor. So hat beispielsweise der Rat der Europäischen Union am 24.02.2005 einen Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme verabschiedet, der bis 16.03.2007 umgesetzt werden soll. Der Rahmenbeschluss sieht zum einen die Verpflichtung zur Einführung bestimmter Straftaten vor, nämlich zur Sanktionierung des rechtswidrigen Zugriffs auf ein Informationssystem, des rechtswidrigen Systemeingriffs und des rechtswidrigen Eingriffs in Daten. Im Großen und Ganzen werden diese Handlungen auch derzeit schon vom österreichischen Strafrecht, insbesondere durch die Tatbestände der §§ 118a, 126a und 126b StGB erfasst. Allerdings sieht der Rahmenbeschluss für den System- und Dateneingriff ein Höchstmaß von mindestens einem bis zu drei Jahren vor (Art 6 RB). Darüber hinaus sollen schwerere Strafen vorgesehen werden, wenn die Taten des Rahmenbeschlusses im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen werden. In diesem Zusammenhang wird man daher nicht bloß neue Qualifikationen einführen können, sondern sich etwa auch überlegen müssen, wie diese Mindesthöchststrafen ins Gesamtsystem der Vermögensdelikte eingepasst werden können, um auch die Gleichbehandlung und eine ausgewogene Schutzrelation zwischen Straftaten gegen körperliches Vermögen und gegen Daten und Informationssysteme zu wahren. Im ersten Teil des Beitrags soll eine allgemeine Übersicht über die derzeitige Systematik des Computerstrafrechts gegeben werden. Im zweiten Teil hingegen widmet sich der Beitrag der Anwendung des geltenden Computerstrafrechts auf das Phänomen des so genannten "Phishing". AU - Reindl, Susanne DO - 10.7396/2007_1_A ET - 3/2013 KW - Phishing Internet Computerstrafrecht L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2007/ausgabe_1/files/Reindl_1_2007.pdf LA - ger IS - 1 PY - 2007 SN - 1813-3495 SP - 2-13 ST - Das Phänomen „Phishing“. Aktuelles Computerstrafrecht T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Das Phänomen „Phishing“. Aktuelles Computerstrafrecht UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2007/ausgabe_1/files/Reindl_1_2007.pdf VL - 4 ID - 326 ER -