Ausgabe 3/2007


Modernisierung der Polizei

Wenn Selbstverständlichkeiten nicht mehr gelten

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Jochen Christe-Zeyse

Dass die Polizei in den meisten europäischen Ländern inzwischen unter einem erheblichen Modernisierungsdruck steht, bedarf kaum mehr einer eingehenden Begründung (Promberger et al. 2006a, 3–13). Doch der grundsätzliche Konsens darüber, dass die in den meisten Ländern bislang praktizierte Form der bürokratischen Steuerung offenkundig an ihre Grenzen stößt, vermag nicht darüber hinweg zu täuschen, dass sich die Modernisierung eben dieser bürokratischen Steuerung in der Polizei sehr viel schwieriger gestaltet als von den Modernisierungsprotagonisten ursprünglich gedacht. Die Gründe hierfür in einer generellen Veränderungsfeindlichkeit der Beamtenschaft zu vermuten, befriedigt nicht. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, warum sich viele Mitglieder der Organisation Polizei – in unserem Fall der deutschen Polizei – so schwer damit tun, Managementmethoden zu akzeptieren, die eingeführt werden, um die Arbeit der Polizei effektiver und effizienter zu machen. Dabei soll die bisher vorherrschende, überwiegend auf Managementaspekte ausgerichtete Perspektive ergänzt werden durch die Berücksichtigung neuerer organisationswissenschaftlicher Forschungen, die seit einigen Jahren in sehr viel stärkerem Maße als früher der Frage nachgehen, wie Organisationen auf grundlegende Veränderungen reagieren und warum so viele Veränderungsprojekte (Fachleute sprechen von rund 70 Prozent) ihre Ziele nicht erreichen. Die zentrale Variable in diesen Prozessen scheint dabei die Art und Weise zu sein, wie Organisationsmitglieder dem, was sie erleben, einen Sinn zuschreiben, wie sie es interpretieren und bewerten. In Organisationen, in denen die Leistungsqualität wesentlich davon abhängt, dass die Organisationsmitglieder motiviert und professionell ihre Aufgaben wahrnehmen, kommt der Akzeptanz der Veränderungsziele und ihrer Implementierung eine erfolgsentscheidende Bedeutung zu.

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Privatization processes of policing in Lithuania

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Raimundas Kalesnykas

The study of privatization of policing has undergone a fundamental shift over the last decade. There has been a growing realization amongst academics that the police are not the only organization engaged in the process of policing. This change in thinking is largely the result of the recent growth of the private security industry. In fact, a new era in Lithuanian policing presents police services with opportunities to integrate their resources with those of other institutions for the purpose of establishing an efficient and democratic policing ‘network’. For there are a number of groups and officials other than the public police that play key roles in the prevention of crime, the regulation of conduct, and the maintenance of order. Indeed, governments have not discouraged the expansion of the regulatory roles currently being assumed by private police personnel, private investigators, specialist agencies and non-government ‘policing’ organizations. For this reason, the role of private security still is quite eclectic basically because of vagueness of its powers (Kalesnykas 2002, 71-82). So in this paper I will briefly outline the problems of the following privatization processes in policing. It is topical because of two reasons: firstly, the growth of the private security market leads to its penetration into the public domain. Private security services now have the right to provide different types of services and actually are claiming the status of an individual policing entity. Secondly, the role of private security is not precisely defined and the relevant legal mechanism still does not work smoothly. It’s out of the question that in a free market economy the boundary of safety needs between public and private interests becomes variable. The borderline between the relationship of the public police and private police in policing is not clear. This paper aims at proving how difficult conceptual delineation of public and private interests is in the field of policing.

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Importance of crime investigation and prophylaxis

Criminalistic information and data bases

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Egle Kazemikaitiene

The main objective of criminalistic databases and collections is providing information for the investigation and prevention of crimes and other violations of law. Research contemplates the definition of criminalistic information, the utilization of criminalistic databases and other records within the criminal justice system, especially for crime prophylaxis. The unified criminalistic information system can ensure that investigators will be provided with reliable information as early as possible. New information technologies open up new possibilities in detecting criminals and investigating of crimes. This paper considers the methods of knowledge representation helpful in the management of the repository of a criminalistic information system. The development of an advisory system in the domain of crime investigation deals with incomplete and uncertain information provided in the broad variety of data sources ensuring many forms of intellectual analysis and situation evaluation methods. New possibilities of knowledge representation are examined for the purpose of preparing the qualitative intelligent systems for crime investigation. A unified approach is proposed for integrating different databases and techniques of knowledge representation for easier identification of relevant patterns and investigation of crimes.

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Objekte und Methoden einer Polizeiwissenschaft

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Katharina Weiss

Im ersten Teil dieser Serie wurden die Perspektiven einer neuen Sicherheitsarchitektur beschrieben. Darauf folgend wurden die Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Polizei ausgewiesen und der Beitrag erläutert, den wissenschaftliche Ergebnisse zur inneren Sicherheit leisten können. Im dritten Teil soll nun der Fokus auf den Bereich der Polizeiwissenschaft an sich gelegt werden. Die Grundsatzfrage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, inwiefern sich die Polizeiwissenschaft für eine eigene wissenschaftliche Disziplin eignet bzw. welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind. Ein besonderes Augenmerk wird auf die möglichen Objekte einer Polizeiwissenschaft gelegt, aber auch auf den zur Verfügung stehenden Methodenkanon. Bei der Auswahl möglicher Methoden und Modelle wird der Schwerpunkt auf Modelle zur Evaluierung von Zukunftstrends gelegt, diese sollen es den exekutiven Kräften ermöglichen, zukünftige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Für den Aus- und Fortbildungsbereich sollen sie Grundlage zur Adaptierung von Schulungsmaßnahmen sein.

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Ausübung von Nebenbeschäftigungen

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Albert Koblizek

In der Praxis geht ein Teil der Bediensteten des Sicherheitswesens sowie der sonstigen öffentlichen Verwaltung neben ihrer dienstlichen Tätigkeit einer weiteren Beschäftigung nach. Nicht immer ist eine derartige Nebenbeschäftigung unproblematisch, insbesondere wenn daraus Auswirkungen auf den Dienst erwachsen. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich die Entscheidung getroffen, dass die Ausübung von Nebenbeschäftigungen generell – ausgenommen bei gleichzeitiger Herabsetzung der Wochendienstzeit oder eines Karenzurlaubes zur Betreuung eines behinderten Kindes – keiner Genehmigung durch den Dienstgeber (Dienstbehörde) bedarf. Allerdings hat er in § 56 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 für Beamte und in § 5 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 für Vertragsbedienstete die Ausübung von Nebenbeschäftigungen dadurch begrenzt, indem er bestimmte Arten von Nebenbeschäftigungen für unzulässig erklärt. Im Folgenden sollen die Grenzen der zulässigen Ausübung von derartigen Nebenbeschäftigungen dargestellt werden.

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Die Nachrichtendienste in der Habsburgermonarchie

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Siegfried Beer

Seit etwa 30 Jahren besinnen sich HistorikerInnen vermehrt darauf, dass die systematische Beschaffung und Auswertung von Information, vor allem von geheimen Nachrichten in Gestalt von Kundschaftswesen und Spionage, seit der Antike allen Formen politischer Herrschaft, also Diktaturen, Oligarchien, Monarchien und Demokratien, gemeinsam ist. „Intelligence“ ist der umfassende englische Begriff, der die als „zweitältestes Gewerbe“ bezeichnete Tätigkeit von Informanten, Agenten sowie nachrichten- und geheimdienstlichen Organisationen umschreibt. Die Arten und Formen geheimdienstlicher Wirkungsweisen haben sich im Laufe der Geschichte zwar stark verändert; dennoch sind die grundlegenden Prinzipien der Erforschung, Sammlung und Interpretation geheimer Information ähnlich geblieben. Jedenfalls finden sich Spuren nachrichtendienstlicher Tätigkeiten schon in vormoderner Zeit; so etwa bei den Kundschaftern der Israeliten, bei den Babyloniern und Assyrern, im Alten China, in Altindien, im Römischen Reich (erste Ansätze einer politischen Polizei) oder bei Alexander dem Großen, um nur auf Varianten in Alten Kulturen und in der Antike hinzuweisen. Auch das Mittelalter kannte den Kundschaftsdienst, erst recht der frühneuzeitliche Staat im ausgehenden 15. Jahrhundert. So findet sich in der Geschichte kaum ein Krieg ohne Agenten, kaum ein Heer ohne Kundschafter, kaum ein Staat – von der Renaissance bis zur Gegenwart – ohne nachrichtendienstliche MitarbeiterInnen oder Einrichtungen. So natürlich auch bei den weltgewandten Habsburgern.

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Geheim- und Nachrichtendienste in und aus Österreich

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Mario Muigg

Österreichs geopolitische Lage im Herzen Europas, am Schnittpunkt zwischen Ost und West, ließen das Land nicht erst während des Kalten Krieges zu einer idealen Bühne geheim- und nachrichtendienstlicher Auseinandersetzungen werden. Die Republik Österreich stellte seit ihrer Gründung im November 1918 ein viel beachtetes und besonders von Agenten aus den unmittelbaren Nachbarstaaten intensiv ausspioniertes Territorium dar. Dabei kam der Stadt Wien, über Jahrhunderte Zentrum des habsburgischen Vielvölkerstaates, mit ihrer geographischen Nähe sowie traditionellen Verbundenheit zu den Nachfolgestaaten der Monarchie, als Schauplatz nachrichtendienstlicher Aktivitäten eine besondere Bedeutung zu. Die österreichische Gesetzgebung trug nicht dazu bei, ausländische Agenten von ihrem Treiben abzuhalten. Spionage in Österreich war nach den damals gültigen Gesetzen nicht strafbar. Nur wer direkt gegen Österreich spionierte, musste mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Angesichts der regen Spionageaktivitäten ausländischer Mächte galt es nach dem Zusammenbruch der Monarchie und des k.u.k. Geheimdienstes auch für die junge Republik Österreich schnellstmöglich eine neue nachrichtendienstliche Struktur aufzubauen. Dies umso mehr, als man in den Wirren der Nachkriegszeit einer Fülle von Problemen gegenüberstand, die Österreich massiv bedrohten und somit eine rasche Informationsbeschaffung über die staatsbedrohenden Vorgänge im In- und Ausland unabdingbar machten. Die vorliegende Arbeit soll zeigen, wie das krisengeschüttelte Österreich mit den wenigen zur Verfügung stehenden Mitteln eine funktionsfähige und wirkungsvolle geheim- und nachrichtendienstliche Organisation aufbaute, die in der Geschichte der Ersten Republik teils beachtliche Erfolge erzielen konnte.

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Polizeibeamte nach der Polizeireform 2005

Messung von Arbeitszufriedenheit

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Robert Glöckl

Organisationen, in jüngster Zeit auch immer mehr die Sicherheitsexekutive, werden an der Effizienz der Erreichung ihrer Ziele gemessen. Diese Parameter hängen auf Dauer gesehen primär von den wichtigsten „Produktionsfaktoren“ einer Organisation, nämlich dem Leistungsvermögen und dem Wohlergehen ihrer Mitarbeiter, ab. Wie lassen sich aber solche Faktoren messen? In diesem Beitrag wurden die Daten in einer Querschnittstudie erhoben, also mit einer einmaligen Messung innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen im Juli 2006. Als Messinstrument wurde die Skala zur Messung von Arbeitszufriedenheit (SAZ) von Fischer und Lück (Fischer/Lück 1972) gewählt, die die allgemeine Arbeitszufriedenheit misst. Als Einsatzort wurde das Landespolizeikommando Burgenland ausgesucht. Aus den erhobenen Daten lassen sich Konzepte zur Förderung der Arbeitsmotivation, -leistung und -zufriedenheit entwickeln. Die besten motivationstheoretischen Ansätze sind jedoch nutzlos, wenn sie nicht dauerhaft in der Organisation umgesetzt werden können, die ihrerseits wiederum von der gestellten Aufgabe und dem jeweils vorherrschenden Menschenbild bestimmt wird. Dieses war in den letzten Jahren fortwährend im Wandel begriffen, sodass sich auch die Organisationskonzepte stets verändert und angepasst haben. Der ständige Wandel erreichte am 1. Juli 2005 mit der Zusammenlegung der beiden Wachkörper Polizei und Gendarmerie seinen Höhepunkt.

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